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Heinrich Bauer Verlag erwirkt einstweilige Verfügung gegen "tv komplett"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von garfield82, 20. September 2003.

  1. noeler

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    Mit sowas kann man nicht nur Firmen in den Abgrund schupsen, solche Vorgehensweisen werden mit Vorliebe bei Startups gemacht. Da fehlt noch die hohe Kapitaldecke und die schon am Markt eingesessenen Firmen klagen einfach drauf los, weil die Mehrzahl der neuen Firmen sich keinen langen Rechtsstreit leisten kann, denn in der Regel darf man dann das Produkt X bis zu einem Urteil nicht vertreiben.

    Dem Gesetzgeber ist das wurscht.
     
  2. noeler

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    Das tut nichts zur Sache. Einem Spielemagazin ging es mal so, weil Leser mit Abo das Magazin 2-3 Tage vorher bekommen.
     
  3. Thorsten Schneider

    Thorsten Schneider Silber Member

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    Ich finde es auch traurig, dass so etwas möglich ist. Und das bestätigt eigentlich auch meine Bedenken, die ich gegenüber der neuen PREMIERE-Zeitschrift gehabt habe. PREMIERE sollte sich lieber mehr auf seine Kernkompetenzen konzentrieren, dann wäre so etwas nicht passiert. Denn der finanzielle Schaden, der PREMIERE jetzt entstehen könnte und der Image-Schaden, wenn 2,7 Mio Abonnenten plötzlich kein Programmheft haben und dies nur verspätet bekommen, könnte schon ganz schön hoch werden. Da kann dann ein Richter über die Existenz eines Unternehmens entscheiden! Okay, so krass ist es hier nicht, aber in anderen Fällen hat es dass bestimmt schon gegeben.

    Vor allem steckt ja absolut System hinter den Verfügungen vom Heinrich Bauer Verlag und der Verlagsgruppe Milchstrasse. Die Meldung, dass die Zeitschrift "TV Komplett" erscheinen soll, ist bereits vor Wochen veröffentlicht worden. Man hat aber offensichtlich solange gewartet und an den Rechtsmitteln gearbeitet, um zum Zeitpunkt kurz vor der Veröffentlichung zuzuschlagen.

    In meinen Augen einfach nur traurig. Man sollte keine Zeitschriften des HB und der Verlagsgruppe Milchstrasse mehr kaufen.

    <small>[ 23. September 2003, 17:41: Beitrag editiert von: Thorsten Schneider ]</small>
     
  4. noeler

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    Das ist interesant. Da wurde wohl der Widerspruch ( und es duerfte einen gegeben haben ) von Premiere abgeschmettert. Ist ja jetzt schon beim OLG gelandet.

    Ist hier niemand in der Verlagsbranche taetig ? Bei der TV-Zeitschrift "Auf einen Blick" habe ich die TV-Sender nicht auf einen Blick sondern bin zum Umblaettern gezwungen.
     
  5. amsp

    amsp Platin Member

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    Nicht nur Unternehmen, unser Rechtssystem ist offensichtlich aus dem Ruder geraten - bei Premiere trifft es wenigstens eine Firma die sich wehren kann.

    zwar off-topic, aber zeigt sehr gut wie gesetze offensichtlich auch missbraucht werden können.
    http://www.mp3-world.net/d/news/sonstiges/emiklagemp3network.shtml

    ... und das schönste kommt noch:
     
  6. noeler

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    Das ist normal, denn es gibt seit Jahren Indizienprozesse und auch Verurteilungen. Nur, jetzt trifft es wohl die "Kiddyz" und da schlagen halt Alarm, weil denen die Gesetzgebung bis jetzt am Ar*** vorbei ging. Jetzt merken die auf einmal, dass da in der Gesetzgebung etwas nicht stimt.
     
  7. Ole

    Ole Silber Member

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    noeler:

    Nö. Ein Widerspruch zu einer EV landet beim gleichen Gericht.
     
  8. amsp

    amsp Platin Member

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    Gute Frage, ist die nächste Frage ist die "Auf einen Blick" überhaupt eine TV-Zeitschrift oder nicht doch eher eine Klatschzeitschrift mit Programmteil.
     
  9. Michael

    Michael Platin Member

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    ich werde diesen ganzen Mist mal an die Bundesanstalt für Arbeit und das Wirtschaftsministerium schicken und nachfragen, ob es nicht endlich Zeit für ein Gesetz zum Schutz von Startups gibt. Denn so, wie es bisher läuft (siehe dem Richter!) ist es doch kein Wunder, wenn sich keiner mehr traut, in die Selbständigkeit zu gehen. Solche Richter sollten hohe Geldstrafen bekommen!
     
  10. amsp

    amsp Platin Member

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    Es trifft eben kein "Kiddy" sondern jemand der sich dort im Forum aufgehalten hat, aber ansonsten mit der Seite wohl nix zu tun hat - auffällig ist doch auch das sich die Seitenbetreiber sogar mehrmals zu Wort gemeldet haben. Das neue Urheberrecht eröffnet aber solchen "Schauprozessen" Tür und Tor , bezahlen dürfen die Kosten am Ende alle - zumindest indirekt.