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Heiko Maas beerdigt Meinungsfreiheit - #NetzDG

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von BartHD, 30. Juni 2017.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Warst du damals Leichenbestatter? :D;)
     
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  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    :LOL::ROFLMAO:(y)
    Damals war ich noch Beamtenanwärter, aber das genügte wohl für ihn zu merken, dass ich mich ein bisschen mit Recht und Gesetz auskannte und er womöglich seine Kompetenzen überschritten haben könnte :D.

    So ganz hasenrein war die Art, wie und warum er mich kontrolliert hatte, nämlich nicht :whistle:.

    Den kaputten Auspuff am Auto hatte er trotzdem nicht bemerkt :p.
     
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  3. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Aktuell sind private Netzsperren durch Provider endlich möglich und kein Aufschrei?

     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Sehr witzig....:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
     
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Dieser unausgereifte Bildvergleich-Algorithmus geht wohl rein nach Form und nicht nach Farbe; weil wer hat denn als Mann einen solch bleichen P...? Dazu noch gewaltsamerweise vom Körper getrennt. :eek:
     
  7. BartHD

    BartHD Talk-König

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  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die haben zum Glück keine Ahnung wie man das ganze komplett wirkungslos macht. :p
     
    brixmaster gefällt das.
  9. Kabelfan2020

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  10. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Seit heute ist übrigens §192a StGB in Kraft.
    Damit kann man nun sogenannte "verhetzende Beleidigungen" verfolgen und bestrafen. Bisher ging das ja mehr schlecht als recht über die "Volksverhetzung".

    "Wer einen Inhalt (...), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. September 2021
    Nelli22.08 gefällt das.