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Heiko Maas beerdigt Meinungsfreiheit - #NetzDG

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von BartHD, 30. Juni 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Weil sie es bisher nicht ausreichend gemacht haben und die internationalen Konzerne so verschachtelt sind, dass es schwierig ist, sie dafür verantwortlich zu machen. Wen steckst Du in den Knast, wenn Facebook strafbare Handlungen begeht und nicht von sich aus beseitigt.

    Deshalb heißt es ja auch:

    Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

    Einer der zentralsten Punkte ist es übrigens, dass die sozialen Netzwerke mit dem Gesetz einen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen. Wenn Du vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirken willst, einen Inhalt zu löschen, hast Du bisher erhebliche Probleme gehabt, diese schnell zuzustellen. Du findest keinerlei ladungsfähige Anschriften auf den Seiten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2018
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Zitat: "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken"

    Recht kann nur ein Gericht durchsetzen und keine Bertelsmann Stiftung, scheint bis heute der letzte leider noch nicht verstanden zu haben. Ob eine Strafbare Handlung oder Beleidigung vorliegt entscheidet kein privates Unternehmen.
     
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  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Recht sollte nur ein Gericht sprechen. Inzwischen unterstützen auch private Unternehmen unsere unabhängige Justiz bei der Urteilsfindung.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das private Unternehmen muss sich aber wie jeder andere auch entscheiden, ob es Beihilfe zu einer strafbaren Handlung begeht und kann sich nicht rausreden, ihn wäre nicht klar, ob das Handeln strafbar ist oder nicht. IS Propaganda mit Foltervideos, Werbung für terroristische Vereinigungen muss daher nach Kenntnis genauso unverzüglich entfernt werden wie Beleidigungen oder volksverhetzende Äußerungen.

    Wenn Dich ein Freund bittet, ihn zum Flohmarkt zu fahren, auf welchem er ein paar Kilo Metamphetamin verlaufen will und das Zeug dann in Deinen Kofferaum lädst, machst Du Dich strafbar, wenn Du es beförderst. Auch wenn Du nicht weißt, dass der Verkauf von Crystal Meth strafbar ist. Im Zweifel, wenn Dir das nix sagst, darfst Du halt nicht fahren. Genauso muss Facebook & Co. im Zweifel löschen, wenn sie strafbare Handlungen fördern. Und ja, im Zweifel lieber einmal öfter. Es geht nicht darum die letzte Grenze noch auszutesten.

    Und mit dem NetzDG hat das sowieso alles nichts zu tun, das wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

    Der übertriebene Hass auf das Anti-Hass-Gesetz | Übermedien
     
  5. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Ich warte ja nur noch drauf, bis es irgendwann heißt:
    "Dieses Urteil wird Ihnen präsentiert von... "
    :sneaky:
     
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  6. atomino63

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    Sorry, aber wer für Kernkraft plädiert, der wird auch nicht müde zu erklären, was das denn für eine tolle Sache sei. :)
     
    grummelzack und FilmFan gefällt das.
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wer keine Argumente hat muss sich auch nicht vor einem schlechten Vergleich in Acht nehmen.
     
  8. +los

    +los Senior Member

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    Zur Privatisierung der Rechtssprechung. Die unabhängige Judikative ist nur in einer Demokratie vorgesehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2018
  9. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Ist doch nur eine sinnvolle Ergänzung zur Privatisierung der Legislative :whistle:
     
    E.M. und +los gefällt das.
  10. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Nun, wem ein Vergleich nicht passt, der darf ihn auch gern als schlecht ansehen. Bleibt dir doch unbenommen.