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Heiko Maas beerdigt Meinungsfreiheit - #NetzDG

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von BartHD, 30. Juni 2017.

  1. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Der Streisand-Effekt scheint zu beginnen. :LOL::LOL::LOL:
     
  2. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Maas ist - und dasss weiß man ja nicht erst seit gestern - für ein solches Amt schlicht nicht geeignet, weil intellektuell einfach völlig überfordert.
     
  3. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    2018: Das Jahr, als "Maaslosigkeit" plötzlich wünschenswert wurde. :p:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2018
  4. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Für Laien dürfte es nicht schwer sein, sich nach den Facebook-Vorgaben zu richten.

    Lediglich Inhalte, die unter die folgenden Strafgesetze fallen, unterliegen dem NetzDG:
    § 86 StGB -- Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen [§ 86 StGB - Einzelnorm].
    § 86a StGB -- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen [§ 86a StGB - Einzelnorm].
    § 89a StGB -- Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat [§ 89a StGB - Einzelnorm].
    § 91 StGB -- Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat [§ 91 StGB - Einzelnorm].
    § 100a StGB -- Landesverräterische Fälschung [§ 100a StGB - Einzelnorm].
    § 111 StGB -- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten [§ 111 StGB - Einzelnorm].
    § 126 StGB -- Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten [§ 126 StGB - Einzelnorm].
    § 129 bis 129b StGB -- Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen [§ 129 StGB - Einzelnorm, § 129a StGB - Einzelnorm, § 129b StGB - Einzelnorm].
    § 130 StGB -- Volksverhetzung [§ 130 StGB - Einzelnorm].
    § 131 StGB -- Gewaltdarstellung [§ 131 StGB - Einzelnorm].
    § 140 StGB -- Belohnung und Billigung von Straftaten [§ 140 StGB - Einzelnorm].
    § 166 StGB -- Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen [§ 166 StGB - Einzelnorm].
    § 184b in Verbindung mit 184d StGB -- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften [§ 184b StGB - Einzelnorm, § 184d StGB - Einzelnorm].
    § 185 bis 187 StGB -- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung [§ 185 StGB - Einzelnorm, § 186 StGB - Einzelnorm, § 187 StGB - Einzelnorm].
    § 201a StGB -- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen [§ 201a StGB - Einzelnorm].
    § 241 StGB -- Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens [§ 241 StGB - Einzelnorm].
    § 269 StGB -- Fälschung beweiserheblicher Daten [§ 269 StGB - Einzelnorm].
     
  5. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Auch für die Facebook-Nutzer dürfte es nicht schwer sein
    Hier erhältst du Hilfe dazu bzw. allgemeine Informationen darüber, wie du etwas melden kannst:

    Hassbotschaften

    Facebook entfernt sämtliche Hassbotschaften, d. h. Inhalte, die Personen aufgrund der folgenden Eigenschaften direkt angreifen:

    • Rasse,
    • Ethnizität,
    • Nationale Herkunft,
    • Religiöse Zugehörigkeit,
    • Sexuelle Orientierung,
    • Geschlecht bzw. geschlechtliche Identität oder
    • Schwere Behinderungen oder Krankheiten.
     
  6. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Und deshalb gefährlich.
     
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  7. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Wie schön, daß Teile der DF-Forengemeinde intellektuell mehr drauf haben als Maas.(y)
     
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  8. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Eben. Alle Antworten auf Fragen zum NetzDG findet die intellektuelle Forengemeinde
    hier
    und
    hier
     
  9. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Liest man deine Beiträge, dann stehst du Maas ja intellekutell in nichts nach und gehörst zu den Privilegierten der DF-Forengemeinde:D
    Ein ethisch homogener patriotischer NetzDG Befürworter:ROFLMAO:
     
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  10. Gast 209331

    Gast 209331 Guest