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Heiko Maas beerdigt Meinungsfreiheit - #NetzDG

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von BartHD, 30. Juni 2017.

  1. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    Zuletzt bearbeitet: 6. Januar 2018
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Man hat natürlich schon vor dem Zensurgesetz für rechtswidrige Inhalte zur Rechenschaft gezogen werden können.
    Jetzt legt man die Verantwortung in private Hände und im Zweifel löscht man aus Angst vor Strafe Inhalte, welche den Anschein erwecken rechtswidrig zu sein. Sprich, wenn etwas anrüchig sein könnte wird gelöscht und das ist nichts anderes als Zensur.
    Nochmal, um rechtswidrige Inhalte zu löschen und den Verantwortlichen zu bestrafen braucht es dieses Zensurgesetz nicht.
     
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  4. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    Klar. So lange sie den Diktatoren in diesem Land genehm ist. Was ist das denn bitte für eine Meinungsfreiheit? :mad:

    Ist ja unter den Regierigen genauso. Wer nicht mitzieht, kann seine poltische Karriere begraben. :(
     
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  5. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Das NetzDG legt genau fest, welche Inhalte rechtswidrig sind. Und da soziale Medien in der Größe von mehr als 2 Millionen Nutzern(nur für diese gilt dieses Gesetzt) logischerweise auch Rechtsabteilungen haben, kann es überhaupt gar keine Zweifel geben. Diese "aus Angst wird alles gelöscht"
    ist an den Haaren herbei gezogen.

    Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.
    Quelle: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)
     
  6. NedFlanders

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    Natürlich ist das keine unmittelbare staatliche Zensur. Man erreicht aber das gleiche Ergebnis durch die "Schere im Kopf". Für gesetzeswidrige Inhalte konnte man schon vor dem NetzDG zur Verantwortung gezogen werden.

    Wie ich schon schrieb. Den Initiatoren geht es gar nicht um die Löschung wirklich gesetzeswidriger Inhalte. Im Vorfeld und auch jetzt noch wird gerne mit Begriffen wie "Hetze" oder "Hatespeech" argumentiert. Was das ist, ist aber nirgendwo juristisch definiert. Man möchte genau das gelöscht haben, wogegen man juristisch gar keine Handhabe hat. Das erreicht man mit dem NetzDG.
     
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  7. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Wie man diesen antidemokratischen Rotz auch nur ansatzweise verteidigen kann, ist mir absolut schleierhaft. Aber manchen Linken ist halt wirklich jedes Mittel Recht, wenn es nur irgendwie "gegen rechts" geht... :rolleyes:
    Dummerweise betrifft dieses von handwerklichem Pfusch geprägte Gesetz aber eben auch die Linke, weil gleichermaßen alles gelöscht wird, was gemeldet wird - ohne das es irgendjemand prüft. Allein wenn ich schon lese, "dann ist die Logistik falsch"...ach du liebe Güte! :cautious:
     
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  8. NedFlanders

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    Und wie soll ein Nichtjurist in wenigen Sekunden beurteilen, ob ein Beitrag unter einen dieser Paragraphen fällt? So sieht die Praxis nämlich aus.
     
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  9. uklov

    uklov Platin Member

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    Das ist auch mir ein echtes Rätsel.
    Aber in DDR hat es ja auch welche gegeben, die diesen ganzen Mist dort verteidigt haben. Wir sind auf dem besten Weg dorthin.
     
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  10. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Korrekt, die löschen es nicht aus Angst, sondern weil sie es nicht als ihre Aufgabe sehen für den Staat den Aushilfs-Richter zu spielen. Außerdem würde ihnen die korrekte Umsetzung eine Menge Kohle kosten. Betriebswirtschaftlich völlig absurd!
     
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