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Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Februar 2007.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Frage mal die Hier:
    http://www.bundeskanzlerin.de/
     
  2. pschorr

    pschorr Gold Member

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    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Zum besagten Fall:

    Erst letzte Woche wurden erneut die entsprechenden Antragsformulare beim Hartz4-Agenturamt geholt. Wenn der erneute Versuch HartIV zu beantragen scheitern sollte, dann geht die Sache wirklich an höhere Behörden. Meinetwegen auch bis ins Kanzleramt. !
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Es geht auch mit normaler Kopie vom häuslichen Drucker erstellt und ohne Unterschrift eines Würdenträgers. Schon mehrmals erfolgreich durchgeführt.
     
  4. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Wieder so ein Ammenmärchen. Ich kenne einen 1€-Jobber, der hat eine großzügige Eigentumswohnung, ein Auto, ein Motorrad etc. - Armut sieht anders aus.
     
  5. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Es gibt im Rundfunkstaatsvertrag eine Härteregelung. Jemand, dessen Einkommen den Sozialhilfesatz nicht übersteigt, kann versuchen, diese geltend zu machen und sich so von der GEZ befreien zu lassen. Die Praxis sieht nur so aus, dass die GEZ diese Anträge ablehnt und man den Klageweg beschreiten muss.
     
  6. tatonka74

    tatonka74 Guest

    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Hallo,

    habe da was gefunden: :winken:

    "Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II von der Rundfunkgebühr zu befreien sind. Das gelte sogar dann, wenn sie einen Zuschlag zu ihrer Regelleistung beziehen. Die Richter begründen die Entscheidung damit, dass keine "Grundrechte verletzt werden dürfen" und somit die Härtefall-Regelung anzuwenden sei. (27 A 25/07) (aus der Rheinischen Post vom 09.06.2007)

    Also, laßt euch nicht verarschen!! :D

    Und mal ehrlich, warum sollen nur Rentner und Studenten von Vergünstigungen profitieren?!

    Das gilt auch bei anderen Berechnungen. Wie z.B. bei der Berechnung von Warmwasser. Da zieht die ARGE gerne eine Pauschale ab. Oder bei Klinikaufenthalt, da kürzt die ARGE das Alg II wegen "ersparter Verpflegungsaufwendung".

    Woher soll man/frau das alles wissen, wenn man sich nicht selber schlau macht?!

    LG,
    tatonka74 :cool:
     
  7. Lechuk

    Lechuk Institution

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    LD
    Denon LA-2300A
    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Das mit dem abziehen eines Satzes zur Verpflegung habe ich im Krankenhaus auch gehört, ich bin ja gespannt ob sie das bei mir auch so machen.
     
  8. pschorr

    pschorr Gold Member

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    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Ich gehe einer unterbezahlten Arbeit nach. Meine Frau ist arbeitslos. Da mein Einkommen so gering ist, haben wir Hartz4 beantragt. Das wurde uns bewilligt. Von da an konnte ich einen Antrag auf Befreiung der GEZ-Gebühren stellen. Dieser wurde ebenfalls bewilligt. 6 Monate später wurde ich aufgefordert, erneut alle nötigen Unterlagen beim Arbeitsamt einzureichen. Dieses Mal wurde der Antrag abgelehnt. Und nebenher musste ich auch wieder GEZ bezahlen.

    Nur mal kurz erwähnt: Es handelte sich im Monat um 420 €, die wir zusätzlich erhalten hatten. Da wäre es kein Problem gewesen die GEZ zu bezahlen. In dieser Zeit waren wir davon befreit. Heute zahlt das Arbeitsam keinen einzigen Cent, und GEZ müssen wir auch zahlen. Wer soll das noch verstehen ?
     
  9. Jazzman

    Jazzman Guest

    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger

    Im letzten ARD-Ratgeber Recht ging es um den vom Arbeitsamt verlangten Umzug wg. der Miethöhe - und dort ging es auch die Fülle von Verfahren vor den Sozialgerichten. Da kann man schnell den Eindruck bekommen, die Entscheidungen der "Agency" hängen von der Tagesform des Sachbearbeiters ab, v.a. weil viele Bestimmungen offenbar sehr schwammig definiert sind...
     
  10. tatonka74

    tatonka74 Guest

    AW: Heftige Kritik an GEZ-Gebühren für "Hartz IV"-Empfänger


    Natürlich hängt es davon ab, was für ein Depp gerade Deinen Antrag bearbeitet. Die sind zusammen gewürfelt, aus unterschiedlichen Ämtern. Zum Teil auch von der Post, weil man die leider nicht so einfach kündigen konnte.

    Bei mir wurde auch 2x der Antrag falsch bearbeitet. Einaml war ich angeblich nicht im PC (sind sie arbeitslos?). Geld kam verzögert. Das andere mal war ich plötzlich in einer Beschäftigung. Zitat: "Bis zur Klärung stellen wir Ihnen erstmal die Leistungen ein". AAAAAHHHHH!!!

    Wat machen die dort? Wenn die noch einen Job zu vergeben haben... Hallo!! Ich brauche einen...

    Und wenn sich jemand noch eine Rechtsschutz leisten kann, dann sollte er das unbeding tun! Es werden Anträge falsch berechnet, abgezogen was das Zeug hält. Erstmal Widerspruch! Dann prüfen lassen.

    Wenn die das bei hunderten machen, kommt da was zusammen. Nur damit alles schön im Pott bleibt. Wat haben die denn für uns? 1€-Jobs, 6 Monate befristete Zwangsarbeit!!