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Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. November 2008.

  1. littlelupo

    littlelupo Guest

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    Bist Du sicher, daß diese Angelegenheit so und nicht anders juristisch bewertet wird? - Andere Meinungen gerne willkommen.
     
  2. SaVita

    SaVita Platin Member

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    wie war die bitrate ?
     
  3. digimale

    digimale Gold Member

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    Da gabs doch letztens den Film Untracable. Gut gemacht. Da wurde dem Zuschauer auch suggeriert das Internet sei "pöse".

    Also ich halte das für einen Live Fake eines von der Homeland Security, dem CIA oder dem FBI bezahlten Schauspielers, um weitere Überwachungsgesetze durchsetzen zu können.

    Wieso soll man belangt werden, wenn man sich S.u.i.c.i.d.e Porns reinzieht? Offensichtlich gibts ja einen Markt dafür.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. November 2008
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    Man lässt zumindest eine leicht entschärfte Umsetzung (Pilleneinnahme hinter der Schattenwand) für RTL2 prüfen :D
     
  5. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    Wenn ich einige Posts hier liese glaube ich mich im Heise-Forum zu befinden, ernsthaft!
    Was euer Halbwissen mit der unterlassenen Hilfeleistung anbelangt: auch das Nicht-Absetzen eines Notrufs gehört dazu!
    @hopper: Diese Qualifikation dürftest selbst du haben, auch wenn deine Kommentare hier unqualifiziert sind. :wüt:
     
  6. modus333

    modus333 Guest

    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    Falsch. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Das hat nichts mit nötiger Qualifikation zu tun.
    Ein Ersthelfer kann grundsätzlich nicht zum Schadenersatz herangezogen werden, es sei denn, er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich durch unsachgemäßes Vorgehen.
     
  7. martyy

    martyy Senior Member

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    und wie wollen die prüfen ob man das wirklich gesehen hat oder das nur auf einem der zahlreichen tabs im hintergrund auf war, oder ob man zwischenzeitlich den pc verlassen hat... bei youtube, newseiten etc. klicken viele ja auch erst mal mit der mittleren taste auf 10-15 links und schauen sich dann alles nacheinander an... bis dahin kanns ja schon längst zu spät gewesen sein.
     
  8. satman702

    satman702 Wasserfall

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    Wie soll das überhaupt gehen. Polizei anrufen und URL durchgeben oder wie? Dann währe man ja rechtlicher sicher aus dem Schneider.
     
  9. BarbarenDave

    BarbarenDave Board Ikone

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    dank der Antiterrorgesetze loggt Schäuble doch eh Alles. Wann wir wo warum mit wem auf welcher Website unterwegs waren und so weiter :D
     
  10. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Heftige Diskussionen nach Live-Suizid im Internet

    Da bist du fehlinfomriert.

    In Deutschland ist unterlassenen Hilfeleistung eindeutig Strafbar, egal was du sagst.

    Auch hier totale Fehlinformation.

    Man ist bei Hilfe in Notsituationen für evtl. unwissentlich ungeignete Eingriffe/Handgriffe in Deutschland freigesprochen.

    Nur, und das zeigt deine kranke Einstellung, was hätte man im konkretten Falle Falsch machen können?

    Die falsche Polizeinummer wählen? :eek: