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HDTV, Ja endlich aber ....

Dieses Thema im Forum "Reelbox" wurde erstellt von Stefan., 31. Mai 2006.

  1. overflow

    overflow Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Bodygard sieht dass doch ziemlich realistisch!:)
    Und der CSS blahblah ist doch hier eigentlich nur Kriegsspiel, ich sehe meine DVD ohne Probleme und insofern ist mit das völlig schnurz und lieber als eine Lösung auf Umwegen über die HD Extension. Tja und was Wulfgards Träume angehen...mal ehrlich, was hat den jeder so an seiner D-Box oder Dream gewerkelt und das ist völlig in Ordnung so. Warum sollen also die Reelbesitzer nicht auch werkeln? Irgendwie sind doch alle ein bischen "verrückt" die sich mit solchen Boxen befassen und das ist auch gut so.

    Gruß
    overflow
     
  2. overflow

    overflow Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Heh, wir wissens doch nun alle, aber stellt Euch mal vor, die würden jeden hier greifen, der die ach so "legalen" Dinge aus den andren Boards nutzt. (ich weiss sind alle nur zu wissenschaftlichen Zwecken dort!). Wieviele wären dann wohl arbeitslos und wie einsam wäre wohl dieses Board.:D

    Gruß
    overflow
     
  3. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Nein, allgemeiner Kopierschutz, daher wurde auch

    erwähnt.

    In dem Artiel steht das für Verstoss gegen §108. Für einen Verstoss gegen §95a sieht es laut Wiki ja so aus:

    whitman
     
  4. overflow

    overflow Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Es wäre natürlich nett, wenn man komplett berichten würde. Hier handelt es sich um private Nutzung. Dazu wird an gleicher Stelle im Wiki gesagt:

    "Die Benutzung der libdvdcss würde in diesem Fall auch nach § 108b Urheberrechtsgesetz strafbar sein, soweit sie nicht "ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt". Im Falle des Privatgebrauchs kommen lediglich zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber in Betracht."

    Eine Zivilklage braucht aber auch niemand zu befürchten, wenn die DVD regulär gekauft ist, da dann kein Schaden entsteht, der eingeklagt werden könnte.

    Und nochmals:

    Derzeit laufen Klagen dahingehend, dass die Verhinderung der Abspielung eines Mediums durch den Hersteller den Straftatsbestand der Computersabotage erfüllen könnte.Bleibt abzuwarten, was da rauskommt. Umgekehrt ist aber keine Klage anhängig, die gegen die Nutzung der libdvdcss gerichtet ist.


    Im übrigen verwechselst Du etwas wenn Du an andrer Stelle schriebst, die restliche Software würde mit dem Brenner mitgeliefert.

    Insofern für Privatgebrauch nicht illegal!

    Und hier noch eine andre Quelle des Wiki:

    "In Deutschland ist die Umgehung von Kopierschutztechnologien (im Gesetzestext als technische Schutzvorkehrung bezeichnet) seit der Novellierung des Urheberrechts vom 13. September 2003 gemäß § 95a UrhG illegal; nach geltendem Recht ist in Deutschland sowohl das Anbieten, die Verbreitung und die Verwendung von so genannter "Umgehungssoftware" ebenso strafbar wie Anleitungen zur Umgehung eines Kopierschutzes. Da es sich bei CSS nicht um einen Kopierschutz, sondern wie der Name auch schon andeutet um eine Content-Verschlüsselung handelt, ist das Gesetz nicht auf DeCSS anwendbar. Daher geht die Filmindustrie einem klärenden Prozess aus dem Weg, um möglichst lange von der bestehenden Unsicherheit zu profitieren."

    Also ganz klar liegt bei der libdvdcss keine Umgehung eines Kopierschutzes vor, weil die Juristen eine Contenverschlüsselung nicht als Kopierschtz definieren, sondern eben als Verschlüsselung! Das Recht auf Entschlüsselung zum Zwecke des Abspielens einer gekauften DVD ist aber mit Sicherheit mit dem Kaufpreis erworben.

    Gruß
    overflow
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2007
  5. KIKRI

    KIKRI Senior Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Auch mit der besagten libdvdcss ist der ReelPlayer jedem 30Euro Player Haushoch unterlegen.

    Ob das mit dem neuen Player anders wir bleibt abzuwarten.

    Wäre die libdvdcss nicht mehr notwendig, wäre der ReelBox Player jedem 15Euro Player Haushoch unterlegen.

    RMM hat es nicht geschafft bis zum heutigen Tage (trotz meherer Teams) einen vernümftigen Player auf die Beine zu stellen.

    Ob die auf einen fertigen Player aus dem VDR Forum warten?
     
  6. overflow

    overflow Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Abgesehen davon, dass es DEN ReelBox Player garnicht gibt, sehe ich nicht, was mit libdvdcss anders laufen sollte, als auf anderen Linuxrechner. Wie gesagt, ich habe keine Probleme mit dem Abspielen. Menüs , Kapitel, Tonauswahl, alles da.

    Und wo gibt es bitte 15,- € DVD Stand-allone-Player. Kaufst Du in Peking beim Großhändler ein?

    Gruß
    overflow
     
  7. andblu

    andblu Senior Member

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    @KIKRI da hab ich auch so meine Zweifel....
     
  8. Wulfgard

    Wulfgard Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Hallo KIKRI

    Das PLugIn XINE-Player gibt es seit Mai 2003 bereits zum Download für den VDR. Was man also macht bei REEL ist das PlugIn für die Hardware ( BSP-15 ) der ReelBox anzupassen. Nach 20 Monaten Gewürge mit dem VDR Player. Neuer Versuch, neue Hoffnung.
     
  9. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Den Verweis auf Deine folgende Stelle:

    doch gebracht, aber diese war ja nicht die Frage. Daher im Klartext, was ist mit §95, aber da kommen wir gleich hin.


    Wie Du schon schreibst, es läuft eine Klage, sprich es gibt keine solche Entscheidung.

    Stimmt, eigentlich benötigt man ja noch ein Programm was die Libcss benutzt, die auch sonst zum DVD auslesen genutzt werden kann.
    Der Brenner ist ja nicht notwendig.

    Abgesehen von der laufenden Klage, die Einfluss haben könnte, warum besteht kein Verstoss gegen §95?

    Die Wiki wiederspricht sich da zum Teil selbst, aber egal, nehmen wir doch die bestehende Frage auf: Was ist ein Kopierschutz?
    Laut Wikipedia:
    Laut Urherrechtsgesetz: Im Urheberrechtgesetz gibt es diese Wort garnicht. Dort gibt es nur um Umschreibungen, die wohl passendes befindet sich im §95a Abs. 1:
    Es wird also nur definiert das es einen Schutz gibt (wie soll der ohne Verschlüsslung aussehen?), den man nicht umgehen darf. Um den Bogen wieder zu erhalten, was macht libcss anders?

    whitman
     
  10. overflow

    overflow Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Richtig, juristisch wird CSS als Verschlüsselung betrachtet. Die illegale Entschlüsselung wird aber nicht durch das Urheberrechtsgesetz abgedeckt, sondern als Computerbetrug geahndet. Darunter fällt z.B. die Nutzung von Software die Smartcards emuliert.
    Ein Computerbetrug liegt aber dann nicht vor, wenn der Nutzer sein Entgeld entrichtet hat und damit das Recht auf Entschlüsselung besitzt. Bei verschlüsselten Sendern gibt es im Gegenzug die Smartcard. Bei DVDs gibt es nach der Bezahlung die DVD mit der das Abspielrecht erworben wird.
    Genau aus diesem Grunde geht die Filmindustrie nicht gegen die Nutzung der libdvdcss juristisch vor. Anderenfalls müsste nämlich auf jeder DVD stehen:

    "Sie sind verpflichtet einen lizenzierten DVD-Player zum Abspielen dieses Mediums zu nutzen, durch den weitere Kosten entstehen können."

    In Deutschland gilt juristisch der Grundsatz, was nicht ausdrücklich verboten ist , ist erlaubt. Insofern ist die private Nutzung der libdvdcss nicht illegal, solange dies kein deutsches Gericht festgestellt hat.

    Wir müssen schon mal zwischen Abspielen einer DVD und illegalem kopieren unterscheiden. Letztendlich benötigt man für ein Küchenmesser auch keinen Waffenschein, obwohl man zweifelsfrei damit jemand umbringen könnte. Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, man kann eine Sache legal oder illegal nutzen. Wer libdvdcss zum Abspielen nutzt macht nichts illegales. Wer im Zusammenwirken mit weiterer Software Duplikate erstellt, schon. Alleine die Möglichkeit , dass man dies könnte, reicht aber in Deutschland nun Gott sei Dank noch nicht aus, um es unter Verbot zu stellen.

    Im übrigen könnte die Filmindustrie, wenn sie denn die Kosten nicht scheuen würde, neben der Verschlüsselung mit CSS, einen Kopierschutz auf dem Datenträger (wie bei Software/Spielen üblich) jederzeit zusätzlich integrieren. Wenn sie das nicht tut, kann sie auch dem Endkunden keine Umgehung anlasten.

    Gruß
    overflow
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2007