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HDTV, Ja endlich aber ....

Dieses Thema im Forum "Reelbox" wurde erstellt von Stefan., 31. Mai 2006.

  1. hugom

    hugom Junior Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    @Bofhell:
    "Wir" wollen nicht 3 Geräte haben, weil deinen Zustand hinter uns haben und dagegen selbst die Reel für uns allemal besser ist - rein vom Handling her. Allerdings ist nicht alles auf der Reel orginal Reel - aber das ist der Vorteil der offenen Systeme.

    Du kannst es gerne auf deine Art machen ...

    Zum Garantiepost meine Zustimmung / kein Widerspruch aus meiner bescheidenen Sicht.
     
  2. overflow

    overflow Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Mal etwas i Kürze zur Entwirrung:

    Fall 1.

    Garantie gibt der Hersteller über verschiedene Zeiträume, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

    Fall 2.

    Gewährleistungspflicht ist in D. zwei Jahre. Dabei wird im Falle eines Mangels in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen, das der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorlag. Der Kunde muss nichts beweisen. Nach Ablauf der 6 Monate gilt Beweisumkehr.
    Diese gillt jedoch nur gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller!

    Fall 3.

    Produkthaftung
    Trifft den Hersteller , hier wird unterschieden in eine Menge von Bereichen u.a. haftet dieser auch für falsche Aussagen zu den Leistungsmerkmalen des Produkts.

    Das mal ganz kurz. Durchsetzen muss seinen Fall jeder selber, wenn er meint einen Anspruch zu haben. Bei Produkthaftung trifft die Beweislast aber immer den, der behauptet, einen Anspruch zu haben.

    Gruß
    overflow
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2006
  3. MrX

    MrX Silber Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Ja, ich denke, das wissen wir alle. Das Thema haben wir glaube ich im Sommer schonmal durchgekaut.

    Meines Wissens nach steht es bei zugesicherten Eigenschaften dem Kunden frei, ob er sich an den Händler oder an den Hersteller wendet. Immerhin dürfte der übliche Weg so aussehen, daß sich ein potentieller Kunde zunächst im Internet über das Produkt informiert, und zwar in der Regel wohl eher direkt auf der Website des Herstellers, und dann beim Händler nur noch bestellt.
    Gerade bei Internet-Shops, die in dieser Branche wohl häufiger genutzt werden, gibt es kaum Support und Produktinformationen sind oft sehr kurz bis falsch. Daher kann der normale Kunde wohl davon ausgehen, daß die Informationen beim Hersteller wenigstens korrekt sind.
    Für die Umsetzung der Versprechungen ist auf jeden Fall der Hersteller verantwortlich. Für den Händler kann sich nun aber eine unangenehme Situation entwickeln: Er hätte sich ja im Internet darüber informieren können, daß noch nicht alle beworbenen Features funktionieren. Ob er dann noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller hat, ist nun etwas fraglich. Andererseits: Kann man von einem Laden wie z.B. Reichelt, der zig Tausende von Produkten führt, wirklich erwarten, daß sie sich mit jedem einzelnen Produkt derart tief befassen? Beim kleinen Händler um die Ecke sieht das aber wieder anders aus... Na, kompliziert alles. Speziell kennt man ja auch die Großhändler. Wenn ich als Händler z.B. bei Ingram eine Festplatte reklamieren will, verweisen die mich direkt an den Hersteller. Zwischen Handel und Großhandel gelten gewisse Regeln aus dem normalen Leben nicht... Also, mit Zwischenverkäufern kann es noch mehr Ärger geben.

    Für den ganz normalen Privatkunden ist die Lage aber dennoch nicht so kompliziert. Wenn ich das richtig verstanden habe, stellt sich aktuell auch die Frage, was passiert, wenn es den Händler nicht mehr gibt. Das war zumindest auch im RMM-Forum kürzlich ein Thema.
    Ich extrahiere das also mal alsKernfrage.
    Der Hersteller wird aus seiner Haftung ja nicht befreit, aber müßte er im Zweifelsfalle wirklich beispielsweise den Neupreis erstatten? Dem Hersteller dürfte es auch freistehen, auf Nichterfüllbarkeit zu pochen, aber was passiert dann? Wäre er dann nicht sogar schadenersatzpflichtig? (Wobei in diesem Fall natürlich kein großer Schaden entstanden sein kann)

    Hmm. Gedankenspiel, mehr zum Thema Händler und Hersteller: Und was würde im umgekehrten Fall passieren, so à la Benq Mobile? ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2006
  4. overflow

    overflow Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Also generell kannst Du Gewährleistungsansprüche NUR beim Verkäufer geltend machen und eben nicht beim Hersteller, es sei denn er war auch gleichzeitig der Verkäufer. Der Verkäufer seinerseits muss sich dann mit dem Hersteller auseinandersetzen.

    Sollte es ein Fall der Produkthaftung sein, greift die gegen den Hersteller.
    Welcher Fall , wann vorliegt , ist nicht immer einfach festzustellen und sollte schon durch einen Rechtsbeistand geklärt werden.

    Tja und wenn der Insolvenzfall eintritt, bleibt Dir nichts andres übrig, als die Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Versäumst Du die Frist kostet die Nachmeldung erst mal 15,- Euronen extra. Ob dann noch was da ist, ist eine andere Sache. In der Regel hast Du dann den Zonk gezogen, denn wo nichts ist, gibts auch nichts.

    Betrifft die Insolvenz den Händler, ergeben sich daraus noch lange keine direkten Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Hersteller, denn die kann nur der Insolvenzverwalter gegenüber diesem durchsetzen. Es sei denn es wäre ein Fall der Produkthaftung.

    Betrifft die Insolvenz den Hersteller hat der Kunde immer noch den Händler als Gewährleistenden. Der muss sich dann mit seinen Ansprüchen an den Insolvenzverwalter des Herstellers wenden.

    Sind letztendlich beide Insolvent , kannst Du Dein Geld abschreiben, es sei denn Du willst noch welches für nen sinnlosen Rechtstreit ausgeben.

    Tja und dann soll es ja noch Händler (Privatpersonen, keine GmbH) geben , die einfach dicht machen, ohne Insolvenz anzumelden. Hier kannst Du den Inhaber drei Jahre ab Eintritt eines Schadens, der ja dann vorliegen dürfte ,schadenersatzpflichtig machen und Dir nen Titel gegen den beschaffen.

    Falls hier ehemalige Händler dieser Art posten (man weiß ja nie), sind die also bis 2008 vor nichts sicher, wenn sich einer wehrt.

    Gruß
    overflow
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2006
  5. BOFHELL

    BOFHELL Silber Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Ja aber wenn es ein "nur" ein Gerät sein soll, dann soll es bitte auch so funktionieren wie drei Einzelne...
    Ja aber wenn dann ein Gerät was das alles kann und nicht erst >12 Monate nachdem ich es gekauft habe für 200 Euro mehr kosten
    Ja aber wenn dann ein Gerät was auch das kann was versprochen wurde(DivX) und nicht das einige Features aufeinmal für unwichtig erklärt werden
    Ja aber.....

    Ja? wo ist der Fehler ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2006
  6. Wulfgard

    Wulfgard Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Hallo MrX

    Ich bin zwar sooooo großer Experte wie andere hier, aber ich versuche das mal mit meinen bescheidenen Rechtskenntnissen zu klären.

    Der § 438 im BGB reguliert klar die Gewährleistungspflichten von Händler und Hersteller.

    Eine Verjährung von Ansprüchen existiert bei Sachmangel nicht.

    Der § 434 als Ergänzung zum § 438 enthält da meiner Meinung nach einen entscheidenen Zusatz.

    Eine Herstellerhaftung bei Sachmangel ( ich hoffe das wir uns einig darüber sind, das der hier vorliegt ) ist ohne wenn und aber bindend und für den Käufer ergibt sich daraus eine klare Sachlage.
    Es hat schon Musterprozesse gegeben, bei denen einem Kunden die Wandlung per Gericht zugesprochen wurde, bei fehlenden Unterlagen wie Bedienungsanleitung oder Garantieunterlagen.
    Das bei der ReelBox erheblichere Sachmängel vorliegen dürfte klar auf der Hand liegen und somit den Anspruch gegen REEL klar bei einem Prozess beweisen. Aber schaun ma mal, wie so etwas ausgehen wird, denn ein Prozess würde ja min. 3 Monate dauern und in 3 Monaten kann ja viel passieren.:D

    Das Thema ist nun für mich erledigt und ich bitte Euch Mr.X und BOFHell es genauso zu machen. Die Ergüsse bestimmmter Leute hier sollen doch nur dazu dienen hier die Threads zuzumüllen damit hier niemand mehr liest. Das Thema heißt ReelBox und nicht BGB. Danke !
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2006
  7. overflow

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Weil es für den Kunden völlig schnurz ist, welches Verhältnis der Händler zu seinem Lieferanten hat und weil es in Deutschland gesetzlich nur einen Gewährleistungsanspruch gibt und keine "Normale Gewährleistung/Garantie" und MrX hatte dass schon recht treffend mitgeteilt.

    Gruß
    overflow
     
  8. overflow

    overflow Gold Member

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    Das wäre schön, ist aber falsch.
    Die allgmeiene Verjährungsfrist beträgt drei Jahre nach Kenntnis durch den Betroffenen bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem er n.h.M. hätte Kenntnis haben können/müssen.

    Gruß
    overflow

    P.S. Mal ne Frage, warst Du nicht auch mal Händler?
     
  9. overflow

    overflow Gold Member

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    Man darf aber schonmal mitteilen, dass ehemalige Händler, die sich aus dem Staub gemacht haben, sehrwohl noch 3 Jahre lang schadenersatzpflichtig gemacht werden können, sofern man ihrer habhaft wird. Bei Deinem Gerechtigkeitssinn müsste Dir das doch entgegenkommen,oder gibt es einen Grund, dass Du sowas nicht hören möchtest.

    Im übrigen habe ich das Thema nicht angefangen und die Diskussion war auch vernünftig, zumindest mit MrX .

    Gruß
    overflow
     
  10. Wulfgard

    Wulfgard Gold Member

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    AW: HDTV, Ja endlich aber ....

    Na gut, gebe ich Deinem kindlichen Verlangen nach Anerkennung nach. Ich war niemals Händler sondern Gehaltsempfänger und wenn Du es noch hundert Male wiederholst wird es auch nicht richtiger. Da Du doch ein solch schlaues Bürschchen bist solltest Du das doch eigentlich wissen und dies schon weil wir diese Diskussion auf Dein Bestreben hin schon einmal hatten. Aber genau das dürfte Deine Masche sein. Wenn Du nichts zum Thema zu bieten hast, glaubst Du andere langweilen zu können mit Unwahrheiten oder FAQ`s wie man den Empfang der ReelBox mit goldenen F-Steckern verbessern kann. In meiner langen Zeit im I-Net habe ich Typen wie Dich genügend kennengelernt die glauben sich in der Anonymität des I-Net austoben zu können weil es Ihnen ein Gefühl der Sicherheit gibt. Ich vermute mal das Du im Gegenzug jeden Morgen auf dem Parkplatz die Autofelgen der Anwälte sauberlegst und das dies Deinem Naturel entsprechen wird. Im richtigen Leben buckeln bis das Kreuz kracht und im I-Net aufdrehen. Eigentlich könnte man Dich bedauern, da Du nichts anderes zu haben scheinst um Dein Ego zu polieren. Ich mache Dir also nochmal das Angebot, komm zu mir und wir beide reden mal von Angesicht zu Angesicht. Nun ist das Thema für mich erledigt, denn Du bist eine weitere Mühe nicht wert.