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HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2015.

  1. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Und den Maher muss man halt weiterstreamen.
     
  2. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Aus dem Link:

    Sind Kleinigkeiten...
     
  3. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Von einer rechtmäßigen Nutzung spricht gar keiner. Beim Streamen werden zudem keine Inhalte dauerhaft auf deinem PC gespeichert.

     
  4. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Aber das kostet doch Geld, das geht nicht.

    HBO kann sich gar erlauben, dass die neuen Folgen weder bei iTunes noch sonst wo angeboten werden.
     
  5. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Lies doch einfach mal den Absatz, den ich aus deinem Artikel kopiert habe. Und versuche ihn zu verstehen und gib Bescheid, wenn du einen der drei Sätze nicht verstanden hast.

    Wir alle reden vom Streaming. Wir alle reden davon, sich z.B. Game of Thrones auf Seite XY anzusehen. Deswegen verweisen wir alle auch auf den Sachverhalt, der in deinem Text über das Streaming steht.

    Welche Regelungen es gibt, damit eine Seite offensichtlich rechtswidgrig ist, kann dir keiner geben. Darum verweisen hier ja alle darauf hin, dass die Rechtslage dazu noch nicht geklärt ist. Ich habe ein fiktives Beispiel genannt, bei dem es klar ist, weil es die erfundene Seite ja selbst schreit. Alles andere muss ein Gericht klären. Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass kino.to und alle Nachfolger als offensichtlich illegal gelten, weil das Thema in der Presse sehr breitgetreten wurde.

    Du kannst jetzt aber auch noch fünfmal erklären, dass beim Streaming keine dauerhaften Kopien erstellt werden. Das ist egal, wie dein Artikel selbst sagt. Der Fall, den dein Aritkel behandelt, dreht sich um Kopien ohnehin legal bereitgestellter Inhalte. Dein Artikel räumt selbst ein, dass die Lage bei illegal bereitgestellten Inhalten anders ausschauen kann, auch wenn keine dauerhafte Kopie entsteht.

    Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Zumindest dem solltest du doch zustimmen können anstatt hier weiterhin auf dumm zu machen und nur das zu lesen, was zu deiner Argumentation passt.
     
  6. Redfield

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Im konkreten Fall bedeutet dies für die NLA einen erheblichen Verlust an Lizenzeinnahmen. Des Weiteren ist die Frage der „rechtmäßigen Nutzung“ zu klären. Trifft die Privilegierung des § 44 a UrhG auch dann zu, wenn es für den Internetnutzer nicht erkennbar ist, dass Inhalte rechtswidrig verbreitet werden? In jedem Fall verlangen die Informations-Richtlinie und der darauf basierende § 44 a Nr. 2 UrhG eine rechtmäßige Nutzung, um das „Streaming“ zu privilegieren.

    Es bleibt also dabei: Wer privat oder geschäftlich offensichtlich rechtswidrige Inhalte konsumiert oder sie rechtswidrig beschafft, kann sich nicht auf § 44 a Nr. 2 UrhG berufen. Das Streaming dieser illegalen oder illegal erlangten Quellen – seien es Filme oder Serien im Internet – verstößt gegen das Urheberrecht.

    Wenn ich das richtig verstehe, dann ist die obige Aussage, aber nur eine persönliche Meinung vom dem hier:

    Über den Autor:
    Medienanwalt Dr. Ralph Oliver Graef ist Managing Partner der Medienrechtskanzlei Graef Rechtsanwälte, Hamburg, und zudem als Attorney-at-Law in New York, USA, zugelassen. Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Medienrecht und geistiges Eigentum. Graef ist zudem Schiedsrichter der Independent Film & Television Alliance (IFTA), der in Los Angeles ansässigen weltweiten Vereinigung unabhängiger Filmproduzenten
     
  7. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Es ist definitiv keine Einzelmeinung. Und diese Ansicht ist zutreffend.

    Damit man sich auf § 44a UrhG berufen kann, kommt es nicht darauf an, dass das Angebot rechtswidrig ist, sondern dass der Konsument dieses als offensichtlich rechtswidrig erkennt. Das war eine der vielen Schwachstellen der Redtube-Abmahnungen.
     
  8. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Natürlich ist das die persönliche Meinung des Autors und hat mit dem Urteil des EuGH nichts zu tun. Mal sehen wann Wambologe und Co. darauf kommen ;)

    Wichtig ist diese Aussage des Urteils!

     
  9. Wambologe

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Alle Aussagen zum Recht von Rechtsanwälten sind persönliche Meinungen. Wirklich Recht sprechen können nur die Gerichte.

    Gleichwohl ist nur der letzte Absatz seine Interpretation, die auch hier nicht alle teilen. Wir hier sagen alle - bis auf Bart HD, der aufgrund mangelnder Lesekompetenz oder einfacher Bosheit ignoriert, dass die (wichtig: gesamte) Erklärung des Falls seiner Argumentation widerspricht - dass es rechtlich nicht geklärt ist.

    Und bis zum letzten Absatz sagt auch der Anwalt, dass das geklärt werden muss. Und das ist einfach eine Tatsache. Der EuGH hat keinen Fall behandelt, wo jemand einen Film aus Hollywood online angeschaut hat. Es ging um Zeitungsartikel auf den Seiten der Zeitungen, die Leute gelesen haben.
     
  10. UltimaT!V

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    AW: HBO sperrt Streamingdienst HBO Now außerhalb der USA

    Na ja, das ist auch wieder nur so ein PR-Gedöns von HBO. Die kriegen so oder so nur die kleinen Fische. Die Großen wissen wie sie es anstellen sollen ihre IP zu verschleiern und über Auslandssever zu gehen.