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Hausverwaltung gestattet kein DSL von KabelBW trotz Kabelgebühren in Mietnebenkosten

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Oliver1977, 30. September 2010.

  1. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Hausverwaltung gestattet kein DSL von KabelBW trotz Kabelgebühren in Mietnebenkos

    Ich halte es für unwahrscheinlich das der 20 Jahre alte
    Vertrag irgendeinerlei Klauseln betreffs TriplePlay enthält.

    Die alten Verträge werden alles den HÜP betreffend regeln
    und mehr nicht.

    Gepostete Vertrag hat 5stellige PLZ und ist somit bestimmt nicht der
    Vertrag von damals.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2010
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Hausverwaltung gestattet kein DSL von KabelBW trotz Kabelgebühren in Mietnebenkos

    Die Gebühren stehen da wahrscheinlich seid Anbeginn des Hauses
    und des Kabelfernsehens, es ist garantiert kein Bezug zu
    digitalKabel oder Inet via Kabel enthalten.
    Chancen beständen nur wenn solcherlei ausdrücklich
    im Mietvertrag enthalten ist.
    Wenn die Verwaltung den Umbau verbietet ist jede
    Veränderung ein Grund für : Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung
    und Diebstahl/Unterschlagung.
    Alte Verträge die einen HÜP regeln decken auch nur
    diesen ab, ein Recht auf Umbauten innerhalb der
    Hausinstallation leitet sich daraus nicht ab.

    Unabhängig davon gehe ich davon aus das Dein
    Kabelanschluss defekt ist ( Schnee im Bild )
    Dies ist natürlich ein Mietmangel und muss
    durch den Vermieter behoben werden.
    Ob sich durch " Kabelfernsehgrundgebühr " im
    Mietvertrag auch ein Recht auf digitale Sender
    ableitet wage ich aber zu bezweifeln.
    20 - 30 gängige, analoge Sender sollten jedes Mieterrecht
    auf Grundversorgung erfüllen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2010
  3. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Hausverwaltung gestattet kein DSL von KabelBW trotz Kabelgebühren in Mietnebenkos

    Der Autraggeber der Umbauten (also Du ) ist gegenüber dem
    Eigentümer verantwortlich und hat gegebenenfalls den Rückbau
    in den Originalzustand auf eigene Kosten zu tragen
    ( + Schadensersatz falls .... )
    Der Handwerker ist nur Erfüllungsgehilfe.

    Auch bei Eigentümergemeinschaften könnte eine Klage
    nötig sein um zu klären wem die Dose in der Wand gehört,
    sofern noch andere Wohnungen dranhängen.
    Diese werden aber wohl eher Eigentum der Eigentümergemeinschaft
    als des einzelnen Eigentümers sein.

    Die Nichtkoordinierung mit der Gemeinschaft könnte dann relevant werden
    wenn die Kabelgesellschaft anderen Bewohnern das TriplePlay
    versagt weil es schon einzelne Anschlüsse gibt.
    Und keiner kann mir erzählen das in Baumstrukturen mit 5 Dosen in Reihe
    der letzte noch seine vollen 30MBit kriegt.
    Erdgeschossler haben dabei Glück gehabt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2010
  4. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Hausverwaltung gestattet kein DSL von KabelBW trotz Kabelgebühren in Mietnebenkos

    Folgendes ist zu sagen:

    Der Gestattungsvertrag regelt ob die KabelBW (oder eben die Techniker) in das Haus rein dürfen und die Altanlage umrüsten dürfen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, muss die KabelBW auf diesen warten. Selbst wenn ein Gestatungsvertrag vorliegt, heißt es nicht, dass man auch alles machen darf. Sollte die Bausubstanz angegriffen werden oder Kabel über Außenfassade gezogen werden, muss ein LFP erstellt werden und dieser wird wiederrum von der HV angnommen werden, oder auch nicht. Bei kleineren Objekten braucht man nicht zwingend einen Gestattungsvertrag, es sein denn, die Außnahme (oben) trifft ein.

    Wie schon richtig festgestellt worden ist, wollen sich viele Hausverwaltungen nicht mehr an KBW so lange binden, deswegen werden solche Sachen abgelehnt. Die Anlage gehört danach nicht mehr der HV sondern der KabelBW.

    Und nur, weil man über die Nebenkosten die Kabelgrundgebühr zahl, heißt es nicht, dass man darauf ein recht hat. Es ist immer noch die Sache der Hausverwaltung ob und wen man in das Haus reinlässt. Ist nun einmal so.

    Zudem wissen wir doch gar nicht, ob es überhaupt möglich ist. Vlt. sind es nur einfach geschirmte Kabel. Spätestens hier würde es nicht mehr gehen und man müsste neues Kabel ziehen. Sollte es ein Leerrohr geben, dann müsste vlt. das alte Kabel raus und das neue rein. Bei Baumstruktur musst du dann alle Nachbarn an einem Strang zusammen haben. Es ist nicht immer so einfach eine Diagnose zu stellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2010