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Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von holgerbgl, 12. Oktober 2008.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Was passiert eigentlich wenn man die Schüssel nicht abmontiert? Kann der Randaliergnom dann irgendwas machen?
     
  2. narrendoktor

    narrendoktor Gold Member

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Das ist genau die falsche Frage. Wenn man rechts und links alles ignoriert was einem nicht passt, sich um nichts und niemanden schert und die Einstellung hat, das sitze ich erst einmal aus - mal schauen wie er reagiert ... Das klappt nur wenn Du lauter Nullen um Dich herum hast, Leisetreter, Leute ohne Rückrat. Das ist aber nur in den seltensten Fällen der Fall.

    Einfacher kann man einen mehrjährigen Streit, oder vielleicht sogar einen Rechtsstreit, nicht provozieren.
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel


    Es gibt keine doofen Fragen, nur doofe Antworten. ;)

    Ich habe meine Antenne auf der Fensterbank. ;)

    Ich habe eine rein hypothetische frage gestellt. :rolleyes:
     
  4. AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Es wird Winter. Wie jedes Jahr.;)

    Ja.
    Er könnte z.B. die Eigentümergemeinschaft zu einer Klage anstiften.:)

    Was sagt eigentlich die Gemeinschaftsordnung zur Antenne?
     
  5. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    dann klagen die halt. na und? aus deiner wohnung kriegen sie dich so oder so nicht raus. eigentümergemeinschaften und deren beauftragte hausverwaltungen sind gegenüber eigentümern ein zahnloser tiger.
     
  6. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel


    klingt wie die GEZ. :D
     
  7. octavius

    octavius Board Ikone

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    Wir haben schon genug Threads zum Thema Sat-Recht. In den "Small Talk" gehört das nicht, weil es im DVB-S Forum definitiv on-topic ist. Volterra hat mal wieder sein Lieblingsurteil zitiert.

    [​IMG]

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=185213&page=3

    Was Gag schreibt, stimmt auch nicht. Unter Umständen können auch harmlose Antennen auf dem Balkon verboten werden.

    Dein zentrales Problem ist, dass Du nicht dargelegt hast, inwieweit Deine Parabolantenne durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit gedeckt ist.

    Am Anfang steht immer die Beschäftigung mit dem Programmangebot der örtlichen Kabel-Anlage. Siehe dazu meine Postings auf der ersten Seite des oben verlinkten Threads.

    Wenn Du mit Deiner Antenne ausschliesslich Sachen gucken willst, die über Kabel angeboten werden, schlage ich vor, dass Du Deine Antenne abbaust - wenn Du in Deiner Informationsfreiheit überhaupt nicht eingeschränkt bist, ist eine auf dem Balkon weithin sichtbare Parabolantenne eher nicht durchzusetzen.

    Satellitenempfang bei vorhandenem Kabelanschluss ist was für Leute, die Sachen sehen wollen, die erheblich vom typischen Durchschnittsfall abweichen.

    Oder man entscheidet sich gemeinsam gegen das Kabel, weil Kabel-TV im Prinzip zu teuer und nicht mehr zeitgemäss ist.

    Was spricht dagegen, mit den Mit-Eigentümern vernünftig zu sprechen und eine moderne, zeitgemässe Sat-Gemeinschaftsantenne auf dem Dach zu installieren?

    Was würde das Kabel denn kosten? Einzelnutzerverträge? Wird das Kabel bereits genutzt? Wer ist der Kabelnetzbetreiber?

    Wäre die Gemeinschaftsantenne auf dem Dach billiger als Kabel?

    @PapaJoe: zwei wunderschöne Bildchen. Darf ich die haben?
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Re: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Ja, bei denkmalgeschützten Gebäuden, besonderen Fassaden, etc., deren optischer Eindruck durch eine solche Antenne beeinträchtigt würde. Dann müsste der Hauseigentümer aber genauso gegen alles vorgehen, was der Bewohner auf seinen Balkon stellt -- inklusive Wäscheständer und Sonnenschirm.

    Die einzige echte Handhabe besteht darin, wenn die Antenne mit der Bausubstanz verbunden ist oder sich am/im Gemeinschaftseigentum befindet. Aber innerhalb der Wohnung -- also auch auf der "Innenseite" des Balkons -- darf der Bewohner tun und lassen, was er will.

    Vor Gericht wird eine Klage zur Entfernung einer aufgestellten (!) Antenne auf dem Balkon keinen Erfolg haben. Denn ich gehe mal nicht davon aus, dass es sich um ein Haus mit besonders schützenswerter Fassade handelt, sondern um ein ganz gewöhnliches Mehrfamilienhaus.

    Gag
     
  9. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Mehrheitsbeschluß genügt nicht, wenn Hausordnung geändert werden muß, oder? Da müssen alle zustimmen. Abgesehen davon würde ich die Schüssel fett sichtbar hinbauen, damit die anderen ... sehen was Sache ist. Gedeckt ist das Anbringen der Schüssel durch eine EU-Richtlinie, außerdem ist ein Verbot ein unzulässiger Eingriff in das Eigentumsrecht, das qua Verfassung verbürgt ist. Dazu kommt, daß man es Ausländern erlaubt, und als Inländer somit diskriminiert wird, von daher greift auch das Antidiskriminierungsgesetz.
     
  10. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Re: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Gut, dann will man den Pentagonchannel schauen, und schon ist die Sache durch. Kabel außerdem Kosten von ca. 20€/Monat, Sat 0€/Monat. Von daher kann man das argumentativ nicht einbringen. Kabel ist keine Alternative.