1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. November 2012.

  1. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

    Registriert seit:
    4. Mai 2002
    Beiträge:
    1.167
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    Anzeige
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Nun Chaplin oder Erhardt mit der Bessin in gleichen Atemzug zu nennen grenzt an Majestätsbeleidigung. Mit feinem Humor, Parodie oder Satire haben deren Auftritte nichts zu tun. Die Frage ist auch: wen parodiert sie? Wahrscheinlich die Zuschauer, denen ein Spiegel vorgehalten wird und was durch dümmliches Lachen honoriert wird.

    Schlimm genug wenn sich ihre "Fans" wie ihr Idol verkleiden, aber leider sind einige vom geistigen Niveau noch unterirdischer als die von ihr dargestellte Figur.

    Warum kommt mir gerade die Redewendung "Dumm wie Brot" in den Sinn?
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2012
  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Das ist es, was ich weiter oben meinte ... es hat was von Ironie, daß sich die gute Frau damit dumm und dämlich verdient, daß sie die Menschen parodiert, die sie ernähren ... und 90% von denen merkt es nicht einmal ...
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.262
    Zustimmungen:
    27.233
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Auch dann kann sie gezwungen werden!

    Du kennst Dich wohl ganz offensichtlich nicht mit aktuellen Arbeitsverträgen aus.

    Eine Firma kann sehr wohl im Vertrag Sperrklauseln festlegen so das Du für eine bestimmte Zeit nicht zur Konkurenz gehen darfst, ansonsten hast Du sofort eine deftige Klage am Hals.
     
  4. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

    Registriert seit:
    4. Mai 2002
    Beiträge:
    1.167
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Das ihn Mario Barth sieben Mal in Folge gewonnen hat, zeigt, welche Qualität und Maßstäbe dieser Preis hat oder die ihn vergebende Jury.

    Dahinter stecken u. a. Köln Comedy und Horizont TV. Von RTL einen Preis anzunehmen, ist wie ein Griff ins Klo. Der Prix Pantheon oder der Kleinkunstpreis haben einen Wert, aber der Comedypreis ist ein übergroßes Zäpfchen für Fäkalhumor.

    Schade nuhr, das sich Nuhr dafür - nuhr der Kohle wegen - hergibt...
     
  5. LordMystery

    LordMystery Talk-König

    Registriert seit:
    14. September 2009
    Beiträge:
    5.839
    Zustimmungen:
    851
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Sony KDL-40BX400AEP LCD-TV | Full HD
    LG 65 UN73006LA LED-TV | Ultra HD
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Klingt zwar komisch ist aber so. Wenn die das dann trotzdem macht ist das Vertragsbruch (Vertrauensverhältnis gestört "Arbeitsrecht"), dann wirds teuer ^^
     
  6. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

    Registriert seit:
    4. Mai 2002
    Beiträge:
    1.167
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Von zeitlicher Befristung, gestörtem Vertrauensverhältnis und dergleichen spricht man bei Festanstellungen. Bei Freelancern (alias Freiberuflern) gibt es individuell vereinbarte Vertragsbedingungen und Ausschlussklauseln - und natürlich können Vertragsstrafen vereinbart werden.

    Allerdings sind Klauseln ungültig, die einem Berufsverbot gleichkommen; bei einem Künstler - so abartig dessen oder deren Performance auch ist - wird das schwierig Auftritte zu verbieten, es wurde für einen definierten Zeitraum einen Exklusivvertrag vereinbart. So ist das ja auch bei den "Stars" der elendigen Fake-Castings bei den Privatsendern.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.262
    Zustimmungen:
    27.233
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Ist aber heute so üblich. Niemand zwingt dich den Vertrag so zu unterschreiben.
     
  8. sunday2

    sunday2 Gold Member

    Registriert seit:
    14. April 2010
    Beiträge:
    1.906
    Zustimmungen:
    618
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Technisat HD S2, S1 und STC+
    Sony KD65-AF8, Samsung PS63C7700
    Smart CX10
    Sony VW1100
    u.a.
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Na, jetzt hast du dich verplappert - Cindy kann also doch Ironie.

    Davon abgesehen erkennen sicher viel mehr Leute als du glaubst die Assi-Rolle - nur denken sie immer, dass damit die anderen gemeint sind und nicht sie selbst.

    Ansonsten hätte das schon wieder gehobenes Niveau, wenn sie über sich selbst lachen könnten.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass WD gestern doch gut war.
     
  9. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

    Registriert seit:
    4. Mai 2002
    Beiträge:
    1.167
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Wenn Bestandteile gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie unwirksam oder anfechtbar. Wobei ein Berufsverbot für manchen Comedian heilsam wäre.
     
  10. hanscarlo

    hanscarlo Senior Member

    Registriert seit:
    7. Juli 2009
    Beiträge:
    492
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Samsung SUHD- UE65JS9090
    Samsung UE32H5070
    Samsung UE22H5680
    UHD Sky+ Pro Receiver
    Denon AVR-X 1000
    Blu-ray Disc Recorder DMR-BST835
    Blu-ray Samsung BD-P3600
    iMac 27"
    Mac Book Pro 17"
    4 Wege Boxen
    AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten?

    Ein wandelnder undefinierbarer Fleischklops. :LOL: