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Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von petro2000, 2. Oktober 2007.

  1. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    Hi Dago!
    Na ja wenn man(n) die Streichung von zig Radiokanälen als Vorteil der Abonnenten ansehen will hast du sicher Recht.
    Ich sehe es aber als Änderung/Umstrukturierung des Programmangebotes an!
     
  2. Miles-Deluxe

    Miles-Deluxe Neuling

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    AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    Meiner Meinung nach is der "Gesammtcharackter" des Angebotes mit dem Wegfall von 14(!) jeweils stark Verschiedenen Kanälen doch schon extrem verändert.

    Ich spiele ehrlich gesagt auch schon mit dem Gedanken mein PremiereKomplett außerordentlich zu kündigen weil ich es nicht einsehe für einen RTL Kanal den ich einfach nicht will 14 Kanäle DIE ICH WOLLTE und die auch ein Entscheidungsgrund FÜR PremiereKomplett waren
    aufgeben zu müssen.
     
  3. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    Naja, wäre zu bestreiten ob die Kastrierung des Radiopaketes nun tatsälich zum Wohle des Kunden geschieht. Da hätte man auch einfach Klimbim- ähhh 1 minus 2 minus 3.tv wieder kippen können.

    Der "Gesamtcharakter eines Kanals bzw. Angebotes" ändert sich mit der bloßen Streichung von sage und schreibe 14 Sendern sehr wohl.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Oktober 2007
  4. AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    ich habe eigentlich eher auf den ersten satz angespielt Nulli.
    und der gesamtcharakter des themapaketes ist erhalten geblieben.
    du kannst weiterhin radioprogramme empfangen, und hast zusätzlich noch hit24 mit dabei.

    @miles-deluxe
    mMn kannst du dir die energie sparen. die 14 radioprogramme machen beim komplett (oder 5er kombi plus buli) einen geringer anteil aus.
     
  5. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    Also wenn du ein Komplett Abo hast, vergiss eine Außeroderntliche Kündigung, denn da kommt eiskalt als Begründung, das du ja ein "Komplett" Abo hast, und es sich bei den Radiokanälen nicht um einen Elementaren Bestandteil des Abos handelt und du dein Komplett Abo nicht wegen der Radiokanäle hast.

    Ich denke die einzigen die bei Premiere wirklich ne Chance auf ne Sonderkündigung haben, sind die Thema Abonenten. Also nur das Packet und sonst nix.

    Was dir nun rechtlich zusteht, weiss ich sicher nicht, nur was dir Premiere schreiben wird das weiss ich. Und dann heisst es wieder, Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge :D :winken:
     
  6. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    Das ist aber unerheblich, da sich der Charakter trotzdem verändert, auch wenn ich tatsächlich noch Radio hören kann. Dabei geht es nämlich auch ein Stück weit um den Inhalt, den Premiere eben nicht einfach entfernen darf.

    Dazu gibt es auch ein Urteil vom LG München I, welches gleich den gesamten Punkt 1.4 für nichtig erklärt hat. Allerdings weis ich nicht, ob das Urteil nun rechtskräftig ist oder nicht. Da man allerdings nichts von einer Berufung seitens Premiere gelesen hat, sollten die Chancen für Abonenten von Thema (auch in Verbindung mit einem anderen Paket, da man ja nur Thema kündigt) gut stehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Oktober 2007
  7. AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    nein! das urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    eine entscheidung muss das bundes(verfassungs?)gericht fällen. und die herrschaften lassen sich zeit
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    ... fällen dafür aber im Sinne des Kunden.

    Man kann sich ja trotzdem schonmal darauf berufen. Im Falle das es dann doch rechtskräftig wird, hat man dann nämlich immernoch die Möglichkeit zu kündigen.
     
  9. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...


    Du kannst damit den Komplett vielleicht auf eine 3er-Kombi (4er kostet ja mehr als die 5er Kombi) - ohne Thema - runterhandeln, aber niemals dein gesamtes Abo deswegen beenden.
     
  10. AW: Hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht wenn...

    nein, kann er nicht!