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Hass im Internet: EU-Initiative angekündigt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Februar 2017.

  1. straller

    straller Platin Member

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    Mag ja sein, dass dir jemand ziemlich uncharmant mitgeteilt hat, was er von deiner Meinung hält. Ich bezweifle, dass dir jemand, der noch alle Sinne beisammen hat, nach so eine Aussage einen "Hasskommentar" unterstellt hat.
     
  2. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Gefordert nicht, deswegen das "wäre", aber eine staatliche Stelle, welche dies überwacht und sanktioniert wäre eine "Zensurstelle"

    Natürlich ist das so, deswegen kann man den Betreiber auch heute schon gerichtlich zur Verantwortung ziehen und es bedarf keiner weiteren Behörde.

    Hier ein Beispiel: "Wenn Du nicht gleich meiner Meinung bist bringe ich Dich aber um. ;)"
    Jeder hier weiß, dass dies nur ein zugegeben bescheuertes Beispiel und niemals ernst gemeint ist. Aber eine externe Stelle, welche nur nach Schlagworten sucht wird dies vielleicht anders sehen. Im großen und ganzen sind wier hier alle doch recht zivilisiert untereinander. :winken:

    Hoffentlich nicht.
     
  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Kannst Du mir glauben, musst Du aber natürlich nicht. ;)

    Übrigens wurde noch folgendes zu mir gesagt. "Lass Deinen braunen Nazischeiß stecken, solche Deppen brauchen wir nicht, Du Nazi" ;)
     
  4. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    willst du, oder kannst du das nicht verstehen? Es ist letztendlich Jacke wie Hose, ob jetzt jemand direkt das Wort "Hasskommentar" verwendet, oder dich in die rechte Ecke drängen will...
     
    Gast 188551 gefällt das.
  5. straller

    straller Platin Member

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    Und dann hast du den Beitrag gemeldet und er ist gelöscht worden. Möglicherweise hättest du, wenn die Aussage tatsächlich so getroffen wurde, sogar juristisch gegen ihn vorgehen können.
     
  6. straller

    straller Platin Member

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    Nein, das ist u. U. ein großer Unterschied.
     
  7. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Ich weiß garnicht, warum ich mit dir überhaupt noch debattiere, es hat ja eh keinen Sinn...
     
  8. straller

    straller Platin Member

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    1. Hasskommentare sind nicht allein auf Rechtsextremismus beschränkt.
    2. Man kann rechtsextreme Positionen in eine ziemlich gefällige Sprache verpacken, die ziemlich weit entfernt von einem "Hasskommentar" ist.

    PS: Kannst du mir bitte sagen, weshalb du so aggressiv reagierst? Ich habe mich in den letzten Beiträgen in einem sachlichen Ton mit dir unterhalten, oder?
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Februar 2017
  9. Friek

    Friek Gold Member

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    Weil sich hier schon wieder Fronten abzeichnen, die personengebunden sind.
    Die Diskussion ist viel zu sehr an dem Wort "Hasskommentar" aufgehängt. Das ist noch nicht mal definiert, insofern wird dort die erste Hürde liegen. Aber völlig unabhängig davon, ist die Idee aus meiner Sicht (!) Unsinn. Ich hab ja nur 2 Möglichkeiten:
    1. Die Aussage ist strafrechtlich relevant, dann sind die entsprechenden jetzt (!) vorhandenen Instanzen zuständig. Und auch nur die. Alles andere würde die Ausbildung und Erfahrungen unserer Justiz* ja ad absurdum führen, es sei denn, jeder/s Blog/Forum/Social-Media-Kanal hält sich ausgebildete Richter im Staff, die das auch mit einem hohen Grad an Rechtssicherheit bewerten können.

    2. Die Aussage ist nicht strafrechtlich relevant, dann kann das entsprechende Medium mit dem Hausrecht argumentieren, wenn man sich mit dem Inhalt nicht wohl fühlt.

    Beide Möglichkeiten finden in der Realität bereits Anwendung. Insofern ist die Initiative abzulehnen, da sie keine Verbesserung bringen kann, wohl aber Missbrauchspotential darstellt.

    *der ich im Übrigen voll und ganz vertraue, auch wenn ich manche Entscheidung nicht immer nachvollziehen kann
     
    kjz1, Gast 188551 und uklov gefällt das.
  10. straller

    straller Platin Member

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    Ich denke es geht hier um Geschwindigkeit und Zugänglichkeit. Durch den Straftatbestand der Volksverhetzung soll ein hohes Gut - die Würde des Menschen - geschützt werden.

    Volksverhetzende "analoge" Schriften können sofort beschlagnahmt werden und sie sind der Öffentlichkeit bis zum Urteil auch nicht mehr zugänglich. Aus ihrer Natur heraus sind sie auch nicht so leicht zu verbreiten wie Kommentare und Schriften im Internet.

    Volksverhetzende Kommentare im Internet würden bis zum rechtskräftigen Urteil einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein und ihre Wirkung entfalten.