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Hartz4frage

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 3. Juni 2014.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Hartz4frage

    Und da gibt es dann immer wieder großen Ärger! (Bei Nachforderungen aber normal nicht).
     
  2. pedi

    pedi Wasserfall

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    AW: Hartz4frage

    stimmt, ich auch, seit 1.4.2014:)
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Hartz4frage

    Der Threadersteller hat doch geschrieben bei seiner Bekannten zwar die Rückzahlung einkassiert worden ist, sie die Nachzahlung aber aus eigener Tasche bestreiten musste.

    Eine Nachzahlung aus eigener Tasche bestreiten müssen ist defnitiv die schlechteste Variante für die Betroffenen. :winken:
     
  4. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Hartz4frage

    Die Nachzahlung wird grundsätzlich auch vom Amt übernommen. Die Ausnahme ist lediglich, wenn die Abrechnung zu spät erstellt wurde, z.B. Abrechnungsjahr 2012 und Zuleitung an den Mieter in 2014. Da muss übrigens niemand an den Vermieter zahlen, weil die gesetzliche Frist zur Erstellung der Abrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres geht, also in diesem Fall 31.12.2013. Bis dahin muss der Mieter die Rechnung in der Hand halten. Andere Möglichkeit: zum Zeitpunkt des Erhalts kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestand, z.B. Erhalt im November 2013, aber erst im Dezember 2013 ein Anspruch. Wer komplett sanktioniert wurde, hat auch keinen Anspruch auf Übernahme.

    Soweit die Aussage einer Verwandten von mir, die in einem Jobcenter arbeitet. Ich denke mal, dass sie es am besten wissen wird. Das oben zitierte Urteil ist übrigens schön reißerisch und verfälschend wieder gegeben worden. Natürlich dürfen und werden Guthaben komplett angerechnet. In dem Urteil ging es um Unterkünfte, die nicht angemessen waren und daher die Miete nicht komplett übernommen wurde. Wer also eine Miete von 450 EUR hat, aber das Amt nur 430 EUR zahlt, hat Anspruch darauf, dass 20/450 des Guthabens bei ihm nicht angerechnet wird. Wobei, es kann sein, dass es nach Quadratmetern und nicht nach Miete geht. Das habe ich so genau jetzt nicht hinterfragt. Das Prinzip bleibt das selbe.
     
  5. pedi

    pedi Wasserfall

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    AW: Hartz4frage

    die sache ist geklärt.
    sie bekommt die 7,- zurück, da es ein versehen der angestellten der arge war.
    die 16,- werden ihr abgezogen.
    danke für die auskünfte.
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Hartz4frage

    Dann gibt es noch die Fälle, wo die Forderung zwar sachlich richtig aber die Ausstellung selbiger inhaltlich falsch war.
    Da gibt es die ganze Kohle vom Sozialgericht, unter umständen, zurück.
     
  7. Major König

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    AW: Hartz4frage

    Es geht nach Quadratmetern. Daraus wird dann auch der Anspruch für die Energiekosten berechnet, die man maximal haben darf. Ist auch mit ein Grund, warum es neben der Mietobergrenze, auch eine Quadratmeterbegrenzung für ALGII-Empfänger gibt. Weil die Kosten für Gas ja mit der Größe der Wohnung automatisch ansteigen.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Hartz4frage

    Sehe ich nicht so, ich wäre froh wenn ich nachtzahlen dürfte ich bekomme immer Geld zurück und das wird einbehalten (obwohl ich es nicht über die Mietkosten vom Jobcenter bekomme!) jedesmal muss ich in Widerspruch gehen und jedesmal gibt es dann Monatelang Ärger. Eine Nachzahlung ist dagegen kein Problem solange man noch unterhalb der Heizkostengrenze liegt. Was bei mir aber nicht der Fall ist obwohl ich überhaupt nicht Heize, die Grundkosten (50%/50%) sind hier leider viel zu hoch weil einige hier den ganzen Winter die Heizung voll laufen lassen obwohl es schon viel zu warm ist.
     
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    AW: Hartz4frage

    Soweit ich mich an meine Zeit als Sozialhilfesachbearbeiter erinnern kann:

    Nachzahlungen werden übernommen, solange der Gesamtverbrauch "angemessen" ist.

    Rückzahlungen werden umgekehrt vereinnahmt, wenn die Vorauszahlungen voll von der Behörde übernommen wurden (dass das nicht gerade zu einem wirtschaftlichen Verhalten der Leistungsbezieher führt, ist ein anderes Problem..., aber gerade solche Sachen sind einer der Gründe, warum ich das nicht mehr mache)
     
  10. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Hartz4frage

    Rückzahlungen werden generell eingefordert, auch wenn sie im Vorfeld, also den letzten 12 Monaten nicht übernommen wurden ( als Mietzahlung ), denn sie gilt im Empfangsmonat als Zugewinn und der wird in jedem Fall gegen gerechnet.