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Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von digimale, 20. Februar 2008.

  1. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    ich hoffe ganz ehrlich für dich, dass du das bloß sagst, weil du endlich erkannt hast, dass du bisher keinsterlei argument sondern lediglich deine persönliche absolut unfundierte meinung vorgetragen hast, die mit der realität rein gar nichts zu tun hat, und dich jetzt lediglich billig und ohne zugeständnis aus der affäre ziehen willst.
     
  2. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Ich kann keine Zugeständnisse für eine grundsätzlich arbeitgeberfeindliche Meinung geben. Das ist keine Sache der Einstellung sondern der Vernunft ;)
     
  3. AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Auch das ist relativ.:)

    Interessenbedingt.
     
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Das sagt eigentlich alles über deine Meinung über Arbeitnehmer aus. Jeder weitere Kommentar ist deswegen auch völlig zwecklos ;)
     
  5. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Wie lustig :rolleyes:
     
  6. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Nein. Quelle? Belege? Warum vergleichst du Äpfel mit Birnen? Warum betrachtest du die Fragestellung nicht einfach ganzheitlich? Warum betrachtest du beim 400-Euro-Job nur das Nettogehalt? Warum nicht die Gesamtkosten, die für den Arbeitgeber anfallen, die kostenneutral zu einem gänzlich anderen Brutto-/Nettogehalt führten in einer SV-pflichtigen Beschäftigung? Warum verweigerst du dich beharrlich den übrigen Instrumenten, Leistungen, Berechtigungen, auf die durch ein Anrecht auf ALG1 ebenfalls ein Anrecht entsteht? Wie erwerbe ich durch einen 400-Euro-Job zusätzliche Riesterförderungsansprüche, ob im Zweitjob oder als hinzuverdienender Ehepartner? Wie bekomme ich nach Kündigung als hinzuverdienender Ehepartner mit 400-Euro-Job einen finanziellen Ausgleich in Form von ALG, wenn das ALG2 aufgrund des Verdienstes der Bedarfsgemeinschaft gleich null ist?
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Februar 2008