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Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von digimale, 20. Februar 2008.

  1. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Die sind wesentlich substanzierter als deine Hetze gegen Minijobs :rolleyes:

    Wenn du nicht einsehen willst, dass zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgebern und dem Fiskus sozusagen ein Konsens über die Sinnhaftigkeit dieser Möglichkeit besteht, kann man dir auch nicht helfen ;)
     
  2. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Gut, ich steige dann hier aus, wohl wissend, dass du keinsterlei Interesse an einer Diskussion hast, da du dich auf nicht belegte Allgemeinplätze und freche Vorwürfe beschränkst, ohne auch nur einen Bruchteil meiner Argumente widerlegt zu haben, wohingegen keine deiner Äußerungen meiner absult berechtigten Kritik standgehalten hat.
     
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Du hattest keinerlei Argumente. Das ist ja das Problem :rolleyes:

    Aus deinen Äusserungen ist nicht einmal klar geworden, warum Minijobs sozialversicheurngspflichtig werden sollten. Geht ja auch nicht, weil es niemandem nützen würde.

    Würden Minijobs sozialversicherungspflichtig werden, müssten Arbeitnehmer, ohne Anwedung der Gleitzone, die ja auch nur bei Einkommen von mehr als 400 EUR anzuwenden ist, rd. 80 EUR für die Sozialversicherung aufwenden währenddessen die Arbeitgeber rd. 10% weniger Aufwendungen hätten. Auch wenn die Regelung für die Gleitzone geändert werden würden, müssten sie immer noch 46 EUR monatlich zusätzlich zahlen. Ich habe dir einwandfrei vorgerechnet, dass sich diese 46 EUR in der Gesamtbetrachtung nicht im entferntesten lohnen. Das die Minijobber in der absolut überwiegenden Mehrheit anderweitig krankenversichert ist zwar Fakt, du willst es aber nicht glauben. Was da bleibt ist eben nur die Rentenversicherung, die sich nicht lohnt.

    Kein Arbeitgeber wird was dagegen haben, wenn seine 400 EUR-Kraft den Wunsch hat, 401 EUR zu bekommen um krankenversichert zu sein. Er spart ja schliesslich dabei. Nur der gewöhnliche Minijobber, der anderweitig versichert ist, wird durch diese Behandlung auf Geld verzichten müssen, was ja nun keiner will.

    Wie kann man das nur nicht begreifen. Ich verstehe das wirklich nicht :confused:
     
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Jawoll, jawoll.

    Enteignet werden muss das Vermieterpack und danach noch 10 Jahre für Reperaturen aufkommen.

    Vor allen Dingen gilt das für solche Vermieter, die vor 10 Jahren in der Schlossallee und Parkstraße beispielsweise 100qm für 200000 Euro errichtet haben, mit einem Kapitaldienst von 10000 Euro/Jahr und durch den Mietspiegel gedeckelte Kaltmieteinnahmen von 11000 Euro/Jahr.

    Diese Raffer und Halsabschneider verdienen sich doch dumm und dusslig.
    Oder?:LOL: :LOL: :LOL:

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    Dortmund NRW 4,66 €
    Unna NRW 4,66 €
    Duisburg NRW 5,11
    Oberhausen NRW 4,99 €
    Gelsenkirchen NRW 4,50 €

    Ist nicht die Schlossallee, versteht sich.

    Ist schlicht der Durchschnitt und da sinken die Mieten fast überall. Da haben wir keinen Vermietermarkt, da haben wir einen Mietermarkt.
    Die Unwissenheit ist eine enge Verwandte der....:winken:
    Dein Dieter Nuhr
     
  5. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Hier gibt es doch ein leichtes Verständnisproblem deinerseits, denn ich forderte nicht die SV-Pflicht von Minijobs, ich forderte die Ausdünnung der Minijobs zugunsten der Midijobs (#167). Da die Grenze derzeit bei 400 Euro liegt, wobei man sicherlich darüber diskutieren kann, ob diese Grenze nicht viel zu hoch ist (sie lag mal bei 400,-- DM), habe ich selbstverständlich eine Situation mit einem fiktiven Arbeitslohn von 400,-- Euro umrissen, der nun einmal das untere Ende der Gleitzone darstellt (okay, es sind 400,01 Euro für Pfennigfuchser)(#172).

    Außerdem habe ich deine irrsinnige Rechnung bereits widerlegt, da man für die 46 Euro konkrete Gegenleistungen in Form der KV/PV und ALV (Zugang zu Geldleistungen und Vermittlungsmaßnahmen der Arbeitsagentur nach ALG1-Recht) erhalten kann, die mit der RV nicht im Entferntesten zu tun haben. Zumal anstatt des Vermögensendwertes eher der Vermögensbarwert als Bewertungsmaßstab herangezogen werden sollten, denn was sind "18.000 Euro" denn in 20 Jahren noch wert?

    Hier hast du dann entgegnet: "Ich behaupte mal, die Mehrzahl der Minijobber ist anderweitig krankenversichert. In der Familienversicherung oder über Sozialleistungen. Das ist also ein Beispiel, dass es so fast nie gibt."

    Aus deiner Behauptung wurde schon kurze Zeit später quasi Fakt: "Ich hab bereits geschrieben, dass über 90% der Minijobber anderweitig versichert sind."

    Diese Aussage kann man so stehen lassen, denn schließlich ist in Deutschland der kleinste Teil nicht krankenversichert... Einen Nachweis über den monetären Vorteil im Status Quo für die Betroffenen bist du bislang jedoch schuldig geblieben.

    Das liegt daran, dass der Arbeitsmarkt für Minijobs blüht.

    Edit: Ach so, das Thema "Studenten und deren beitragsfreie Beschäftigung und prozentual höhere Kosten für KV/PV durch die stud. oder freiwillige KV/PV" hatte hiermit ebenso ursächlich nichts zu tun. Du hast dann auch hier angefangen, dieses in eine von mir nicht angestrengte Minijob-Abschaffungsdiskussion zu mixen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2008
  6. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Die Grenze wurde eben angepasst, wie alles andere auch. Nichts aussergewöhliches.

    Konkrete Gegenleistungen, die man nicht braucht, wenn man anderweitig versichert ist. Du übersiehst völlig, dass eine sehr grosser Teil der Minijobber entweder einen sozialversicherungspflichtigen "Hauptjob" hat oder Sozialleistungen erhält. Durch beide ist aber bereits kranken- und pflegeversichert. Wenn der Minijob sozialversicherungspflichtig wäre, würde derjenige keine bessere Krankenversorgung oder Pflege bekommen. Der Arbeitslosengeldanspruch durch einen Minijob kann man ebenfalls rausrechnen, weil das Arbeitslosengeld das sich durch einen Minijob ergeben würde auch immer unter dem Grundversorgungsanspruch liegen würde.

    Die einzige tatsächliche Gegenleistung ist die Rentenversicherung. Das Beispiel mit den 18.000 EUR kann man auch so nehmen. Ich habe ja schliesslich auch die Grundlagen der Rente von heute genommen. Eine Vergleichbarkeit ist also auf jeden Fall gegeben, egal was die 18.000 oder der Rentenanspruch in Zukunft wert sind.

    Ist ja auch so. Kannst du das Gegenteil beweisen?

    Hä...? Der Vorteil des monetären Status Quo der Betroffenen liegt doch klar auf der Hand. Sie bekommen ohne sv-pflicht mehr Geld. Hab ich dich jetzt nicht richtig verstanden oder hast du dich falsch ausgedrückt?

    Ne ne, dass bringst du jetzt durcheinander. Beschäftigungen von Studenten sind beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wenn das Studium gegenüber der Beschäftigung überwiegt. Das ist ein Grundsatz, der bspw. auch bei hauptberuflich Selbständigen gilt. Das ist keine Vorschrift speziell für Studenten, dass ist ein inhärenter Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung.
     
  7. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Du greifst leider nur einen Teilaspekt auf, um den es im Kern doch gar nicht.

    Nein. Quelle? Belege? Warum vergleichst du Äpfel mit Birnen? Warum betrachtest du die Fragestellung nicht einfach ganzheitlich? Warum betrachtest du beim 400-Euro-Job nur das Nettogehalt? Warum nicht die Gesamtkosten, die für den Arbeitgeber anfallen, die kostenneutral zu einem gänzlich anderen Brutto-/Nettogehalt führten in einer SV-pflichtigen Beschäftigung? Warum verweigerst du dich beharrlich den übrigen Instrumenten, Leistungen, Berechtigungen, auf die durch ein Anrecht auf ALG1 ebenfalls ein Anrecht entsteht? Wie erwerbe ich durch einen 400-Euro-Job zusätzliche Riesterförderungsansprüche, ob im Zweitjob oder als hinzuverdienender Ehepartner?


    Nein! Denn wenn man heutige 4,50/Monat mit 18.000 Euro in 20 Jahren vergleicht, ist das ein Äpfel-mit-Birnen-Vergleich. Hinreichend habe ich inzwischen erläutert, dass die RV nicht die einzige Gegenleistung ist. Durch seine Arbeitsleistung finanziert man zudem auch heute schon die KV/RV, die durch den AG beglichen wird.

    Interessanter Disukssionsstil. Jetzt soll ich auch noch den Beweis für den Wahrheitsgehalt deiner Meinung liefern?

    Jahaaha. Wenn man dein Szenario des Hinzuverdieners als einziges Szenario zugrunde legt, dessen konkreten Anteil du bisher nicht beweisen konntest, und sich weigert, darüber hinaus zu denken, kommt man zu einem Ergebnis wie du.

    Was unterscheidet denn einen Studenten, der 20 Std. in der Woche arbeitet von einem 20 Std. arbeitenden Nichtstudenten? Ich sage es dir: Der Student zahlt in der KV/PV drauf, weil der AG sparen will und die SV auf den studentischen AN abwälzt. Das gilt, ich BEHAUPTE das jetzt einfach mal so (gleiches Recht für alle), für 90% aller stud. Arbeitsverhältnisse mit Lohnsteuerkarte. Während der Student durchschnittlich noch 20 Std. /Woche studiert, kann sich der Nichtstudent die restliche Woche auf die faule Haut legen. Nette Belohnung fürs Nichtstun: Geringere finanzielle Belastung und mehr Freizeit. So soll es sein...
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Februar 2008
  8. Butterbean

    Butterbean Platin Member

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Minijobs sind genauso Ausbeutung wie Leiharbeit... 1-Euro-Jobs sind keine gerechte Bezahlung. Die Leute müssen diese Jobs annehmen, da sie ansonsten ihre mickrigen Sätze, von denen man ohnehin nicht leben kann, gekürzt bekommen... gleichzeitig steigen Managergehälter und Unternehmergewinne, aber für die Schwachen, die Arbeitslosen, Rentner und den einfachen Arbeiter hat man nichts mehr übrig. Dann redet man von einem angeblichen Wirtschaftsboom. Der kommt aber unten nicht an, nur Minijobs und Zeitarbeit boomen wirklich. Dennoch müssen auch diese Arbeitnehmer die hohen Preise bei uns in Deutschland bezahlen und von diesem Geld leben können. Und das ist nun einmal kaum möglich. Und wenn es nach solchen Typen wie Rürup geht, soll es noch wesentlich schlimmer werden, nur damit er und seinesgleichen noch mehr Millionen scheffeln können. Der kleine Mann soll dafür immer mehr ausgebeutet werden. Auch Leute, die Vollzeit arbeiten, werden oftmals erbärmlich bezahlt und brauchen noch zum Überleben zusätzliche staatliche Unterstützung. Auch dies ein Grund für die Forderung nach Mindestlöhnen, denn so etwas ist absolut armselig. Soll Herr Rürup doch selbst mal von sowas leben. Völlig realitätsfern, aber was kann man schon von diesen Ausbeutern erwarten?
     
  9. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Das sagt eigentlich alles über deine Meinung über Arbeitgeber aus. Jeder weitere Kommentar ist deswegen auch völlig zwecklos ;)
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Hartz IV: Nur noch 241,50 € p. M.

    Ja genau :rolleyes: