1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 26. November 2008.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    Anzeige
    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Was will man dabei üben? Wenn man schon üben will, dann stellt man sich bei Firmen vor, bei denen man eh nicht arbeiten möchte. Da kann man alles in Ruhe und real proben.
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    338
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Warum?
    Wo ist eigentlich der Gleichstellungsbeauftragte hier?
     
  3. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2004
    Beiträge:
    446
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Kann ich ehrlich nicht nachvollziehen. Sollte in deinem Alter absolut kein Problem sein.
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Die Diskussion hatten wir imho schonmal...
    Müssen wir nicht nochmal führen ;).

    @hopper
    Nur weil du nicht üben müsstest.

    Ich fand die Übung in Ordnung.
    Und einen Chef wegen einem Übungsgespräch zu belästigen und evt. Hoffnung zu machen ist sicherlich auch nicht richtig.

    Ich fand die Zeit da jedenfalls in Ordnung und hat mir sicherlich nicht geschadet.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Ach, mach dir um die Chefs keine Sorgen. Die sind froh, wenn mal jemand auftaucht, der seinen Namen und Adresse auf die Bewerbung schreiben kann. ;)

    Und ein Bewerbungsgespräch ist nicht dazu da, jemanden Hoffnung zu machen. Es ist ein Verkaufsgespräch. Und da muss man sich gut und teuer verkaufen, nicht mehr, nicht weniger.
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Wenn mich jemand zum Bewerbungsgespräch einläd denkt er ja wohl das er endlich einen arbeiter findet.

    Wenn dann alle nur zum "üben" das Gespräch führen...
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Ja, und? Wenn da eine Pappnase auftaucht, dann ist er höflich und weiß von der ersten Sekunde an, dass das kein neuer Mitarbeiter wird. Andersrum genauso.

    Wenn du üben willst, dann geh zu Scheinbewerbungsgesprächen. Vielleicht wirst du überrascht. Solange du nicht im Trainingsanzug und ungewaschen ankommst, nimmt dir niemand das übel.
     
  8. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    338
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Willst Du da auch arbeiten? Oder warum ist er ein Verb?
     
  9. CyLord

    CyLord Neuling

    Registriert seit:
    6. Januar 2009
    Beiträge:
    0
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    0
    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    Ein Problem von einigen Leuten hier ist, dass sie gar nicht über die Probleme bei dieser "HartzIV-Reform" Bescheid wissen, da sie es eben nicht nachvollziehen können. (fehlende Praxis) Weniger problematisch haben es die Leute, die eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, aber dafür wird es kritisch wenn die ARGE nach einem Jahr eine Einstandsgemeinschaft vermuten kann. Dann geht wahrscheinlich der Gerichtskram los, da eventuell der Widerspruch ins Leere läuft. Für manche lohnt sich ein Blick ins SGBII. Nichtverheiratete verlieren dadurch sehr schnell ihren Anspruch und Versicherungsschutz. Den Mitbewohner oder nicht verheirateten Partner kann man zwar auf Unterhalt verklagen, aber damit kommt man bloß nicht durch. Das ist nur eines von vielen Problemen, wo man damit andere Gesetze brüskiert und ein großes Verwaltungsmonster damit erschaffen hat. Mit der Bedarfsgemeinschaft mit jemandem anderen, ändert sich also die Berechnungsgrundlage zu Lasten des wirklich Hilfebedürftigen.

    Um zum Anfang zurückzukehren:

    Ein 1€-Job ist eine Arbeitsgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung. Darin ist vorgesehen, dass man damit zu seinem Maßnahmeträger kommt und die Fahrtkosten damit zu zahlen sind. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es bis zu 100% der Mehraufwandsentschädigung kosten kann.

    Wer auch ein wenig Ahnung hat, der sobald feststellen, dass es mit Bildung gar nicht leicht ist. Die Frage ist: Wer finanziert es? Die ARGE finanziert nur Erstausbildungen. An eine Umschulung heranzukommen, ist zwar nicht unmöglich, aber extrem schwer. Tagsüber hat man der "Vermittlung" bereit zu stehen. BAB oder BAFÖG hat vor der Leistung von ALGII, Vorrang. BAB fördert die Agentur für Arbeit und da braucht man mit Zweitausbildung keinen Antrag stellen. Es entfällt jegliche Förderung bei Aufnahme einer Zweitausbildung. Einige ARGEn sind auch sehr knausrig mit der Herausgabe anderer Bildungsgutscheine neben der Umschulung.

    Im SGBIII wurde zum 1.1.2009 die Möglichkeit des Bewerbungskostenantrages gestrichen. Das alles soll jetzt aus "Vermittlungsbudgets" vielleicht oder auch nicht gezahlt werden können.

    Bei den vielen Stellen im Internet muss auch einiges beachten. Nicht jede ist wirklich noch verfügbar. Es wird immer Stellen geben, die noch nicht besetzt sind oder besetzt werden können. Oder die Bewerbuner haben zum Teil eine viel zu geringe Berufserfahrung. Man muss auch sehen, dass nicht jedes Unternehmen Zeit hat, richtig gut auszubilden. Eine Riesenschwäche ist ja auch, dass viele Ex-Azubis sofort nach der Ausbildung zur Reichswehr oder Zivildienst dürfen. Der erste Arbeitgeber wird dann eventuell einige Defizite ausgleichen müssen. Es wird zum Teil am Markt vorbei gebildet. (wie z.B. KFZ-Mechaniker in Leipzig)

    Ein großen Ärgernis sind nun die vielen privaten Arbeitsvermittler, die nicht wirklich gezielt einen Menschen vermitteln können, sondern nur ihre Klienten bedienen und einen eigenen Arbeitsmarktpool bilden. Das zahlt dann leider auch der Steuerzahler. Ein ALGII-Empfänger hat rein gesetzlich keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, sondern bekommt ihn freiwillig ausgehändigt. Man hat also auch da einen arbeitsmarktpolitischen Fehler begangen.

    Das "Vorstellungsgesprächüben" ist nicht wirklich ein Patentrezept. Es gab auch bei mir Leute, die sagten, dass sie sich melden. Das konnte man fast 100% vergessen.

    Mein Fazit zum Thema:

    Unwürdig sind die gesetzlichen Bedingungen, die man mit der "HartzIV-Reform" geschaffen hat. Da wurden sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einfach nicht zu 100% umgesetzt, wenn es um die Betrachtung und Vermutung von Bedarfsgemeinschaften geht. Ein Skandal ist die Behandlung von jungen Leuten unter 25.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Januar 2009
  10. Kabelknecht

    Kabelknecht Platin Member

    Registriert seit:
    7. März 2007
    Beiträge:
    2.603
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Hartz IV: Kein würdiges Leben möglich

    So ist es. Diese überzogenen Erwartungen in Stellenanzeigen dienen auch dazu, die größten Pfeiffen abzuschrecken, damit der Briefkasten nicht überquillt. Man will ja die Zeit nicht mit völlig nutzlosen Bewerbungen von Leuen verschwenden, die gar nichts zu bieten haben, was ins Stellenprofil passt.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.