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Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Arwed, 8. Dezember 2004.

  1. Arwed

    Arwed Senior Member

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    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    Das mit dem Warmwasser verstehe ich nicht, der Gasdurchlauferhitzer erzeugt bei mir das Warmwasser.
    Und das ist auch nicht von den Gaseinzelöfen oder dem Gasherd für das Kochen zu trennen.
    Wie ist es mit Wasser? Ich wohne in einem Dreifamilienhaus, es gibt nur eine Wasseruhr im Keller.
    Der Verbrauch wird dann durch die Personen geteilt die im Haus wohnen.
    Unten meine Vermieter, 2 Personen Rentner aber häufig mit Besuch von mehreren Personen über Wochen, in der Mitte auch eine Familie, eigentlich 3 Personen, aber derzeit Bundeswehr oder Zivildienst wohnt der zweite Sohn teilweise auch da.
    Oben wohne ich alleine, habe nie Besuch auch nicht kurzfristig.
    Gerechnet wird also durch 6 Personen, die die offiziell im Mietvertrag stehen. Anders geht das leider nicht. Eigene wasseruhr ist nicht möglich, da 2 unterschiedliche Leitungen und man an diese nicht drankommt.
    Rechnet Wasser zu Hartz IV, oder nicht?
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    So weit ich informiert bin soll Hartz 4 Miete und Heizkosten abdecken, nicht aber die Nebenkosten. Aber ob das stimmt? Hat jemand von den Betroffenen schon seinen Bescheid, und wenn mit Auswirkungen? Kann jemand berichten, so er sich traut?
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    über die Nebenkosten irgendwie schon,
    wir haben hier als Beispiel kalt 260€
    und warm dann 350€ die zugestanden werden.....
    Zu zahlen sind aber 400€,die ich dann irgendwo monatlich klauen gehen werde.
    Bei der Berechnung haben wir nämlich ein virtuelles Arbeitseinkommen,
    das auf beide Personen aufgeteilt wird,dann taucht ein virtueller Betrag/Überhang
    von 23€ pro Person auf und dann haben sie uns am Arsc.h.

    Ich verstehe das ganze auch nicht,muß ich ja auch nicht,ist ja nicht für mich erfunden
    worden.
    Hoffe ja nur,das ich dann auch die GEZ loswerde,denn die kann ich mir beim besten
    Willen nicht mehr leisten.
     
  4. Arwed

    Arwed Senior Member

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    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    Bloß gut das ich nicht als versuchskaninchen ab Anfang dabei bin.
    Wenn ich mal arbeitslos werde, dann hoffe ich wissen die was geht und was nicht.
    Hoffentlich dauert es mit der Arbeitslosigkeit noch ne sehr lange Zeit.;)
     
  5. robert_bob

    robert_bob Junior Member

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    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    Also die Leistungen nach Hartz IV entsprechen in etwa denen nach dem noch gültigen BSHG. Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt dort 296 € im Westen. Menschen die laufende Leistungen nach dem BSHG ( landläufig Sozialhilfe) beziehen, können für besondere Situationen ( defekter Kühlschrank, Renovierung usw.) einmalige Beihilfen beantragen. Dies macht in etwa 20% vom Regelsatz aus. Bei bestimmten Sozialleistungsträgern hat man dies gleich monatlich mit eingerechnet und mit der laufenden Sozialhilfe ausgezahlt. Das waren dann für einen Haushaltsvorstand ca. 345 €. Und nun vergleiche mal diesen Betrag mit dem der nach Hartz IV ausgezahlt wird. Und dann stell dir erneut die Frage, ob du in Zukunft für solche Sachen auch selbst aufkommen musst. Man wird dir vom Leistungeträger ( Kommune oder Bundesagentur für Arbeit) sagen, du musst Geld ansparen und für solche einmaligen Geschichten zurücklegen.
     
  6. Arwed

    Arwed Senior Member

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    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    Na dann bleibt ja nur ein kleiner Raubüberfall, so monatlich ne Tankstelle machen, oder die Bude total verfallen lassen. Letzteres wird wohl bei den meisten so sein in Zukunft.
    Wird ein schöner Horror für die Vermieter werden, wenn die Wasserspülung vom Klo nicht mehr geht, ******en wir eben in den Garten.:D
    Das wird nie was, was die sich so vorstellen.
     
  7. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    Es gibt unter HARTZ IV keine Extraleistungen mehr, ist korrekt wiedergegeben worden, alles was z. B. mal kaputt gehen kann, musst du selbst von deiner RL finanzieren, so z. B. eine defekte Waschmaschine. Musst du laut Ausführungsvorschriften von deiner RL monatlich was wegpacken. Wie das gehen soll, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Zentrale Warmwasserversorgung wird aus der Miete herausgerechnet, wird nicht bezahlt. Bei Gas sieht es anders aus, da hier keine zentrale WW-Versorgung wird nix herausgerechnet, da man auf dem Antragsformular dann unter KdU sein Kreuz bei "keine zentrale WW-Versorgung" macht.

    Ob die in den Mietverträgen enthaltene Klausel der Schönheitsreparaturen übernommen wird, da gibt es momentan keine Verordnungen zu, wie zu vielen anderen Problemen.

    Reinigung der Gasöfen kann übernommen werden, ist auch wieder Ermessenssache, ebenso der Passus der kleinen Reparaturkosten, wird aber nicht einfach werden, dieses in den Bewilligungsbescheid einfliessen zu lassen. Fällt auf dem Bogen KdU unter weitere Mietkosten.

    GEZ kann übrigens beantragt werden und wird dann ggfs. bewilligt bzw. man wird dann ähnlich wie beim jetzigen Bezug von Sozialhilfe befreit. Ob es einen Telefon-Sozialanschluss weiter geben wird, auch dazu gibt es noch keine Ausführungsverordnung.

    Private Versicherungen, wie Hausrat, Haftpflicht fliessen mit ein in die Berechnung, wenn ein anrechenbares Einkommen erzielt wird, pauschal monatlich 30 €, max 360 € im Jahr. Wer aber nur ALG 2 hat und kein anrechenbares Einkommen aus z. B. nichtselbstständiger Tätigkeit geht leer aus!

    Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit zusammen mit meinen Kollegen schon um die 1000 Bewilligungsbescheide gesehen, von diesen waren 95 % fehlerhaft, vor allem bei der Mietberechnung tauchen die meisten Fehler auf, ich freue mich schon auf die Bearbeitung der Widersprüche! Da kommt eine riesige Widerspruchswelle auf die Agenturen zu! Noch Fragen???:D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Dezember 2004
  8. h2d

    h2d Guest

    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    Dabei geht es bei Hartz IV in erster Linie nicht darum Arbeitlose wieder in Arbeit zu bringen, sondern darum den Bundeshaushalt zu sanieren:
    Wenn man sich nur mal die Eckwerte des Arbeitsmarktes in Berlin (Stand: November 2004) ansieht, dann könnt ihr euch bei der Arbeitsagentur bei 369.077 Arbeitsuchenden und bei 6.106 gemeldeten Stellen zu Tode vermitteln. Das sind doch "rosige" Aussichten. :(
     
  9. Markus-ol

    Markus-ol Senior Member

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    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    Ich bin ALG II (Hartz IV) Sachbearbeiter im örtlichen Sozialamt und für die Bearbeitung der Anträge auf ALG II ab dem 01.01.05 zuständig.

    Zu einigen Punkten kann ich Klarheit bringen:

    1. Regelsatz

    Der Regelsatz umfasst den Lebensunterhalt einschließlich Haushaltsenergie (Strom)
    und den Anteil an Warmwasseraufbereitung.
    Vom Regelsatz sind sämtliche einmalige Bedarfe zu decken wie z. B.
    Reparatur und oder Kauf Waschmaschine, E-Herd, Kühlschrank, Möbel, Renovierungen
    von Wohnungen (Tapeten, PVC, Farbe etc.).

    2. Einmalige Leistungen

    Es gibt nur noch für folgende Leistungen einmalige Leistungen ZUSÄTZLICH:

    Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
    sowie
    mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
    (bis Klasse 10 Regelschule, keine Berufs- und Höheren Handelsschulen, kein Gym-
    nasium ab Klasse 11)

    Sollte doch mal der Fall eintreten, dass die Waschmaschine kaputt geht und kein Geld da ist:

    § 23 SGB II
    (1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt.

    3. Kosten der Unterkunft

    I. d. R. werden diese in voller Höhe für ein halbes Jahr anerkannt. In dieser Zeit
    muss der Antragsteller sich eine angemessene Wohnung beschafft haben, sonst
    erhält er ab dem 7. Monat nur noch den Höchstbetrag (variiert von Stadt zu Stadt)

    Wichtig ist, dass das Arbeitsamt einem das auch mitteilt und nicht einfach ab dem
    7. Monat die Leistungen kürzt, da der Leistungsemfänger auf den Umstand, dass
    die Wohnung nicht angemessen ist, hingewiesen werden muss, damit er sich ja
    eine andere Wohnung suchen kann (wenn er es nicht weiss, bzw. informiert worden
    ist, kann er ja nicht wissen oder muss sich keine andere Wohnung suchen).

    4. Zu den Öfen (siehe Darlehensmöglichkeit § 23 (1) SGB II. Eine Möglichkeit wäre auch
    dass der Vermieter die Nebenkosten entsprechend monatlich erhöht (wg. Wartung
    Heizung) und dass bei einer Nichausschöpfung des Miethöchstbetrages dieses Geld
    ja monatlich anteilig bewilligt werden könnte, da diese dann ja offiziell zu den Neben
    kosten zählen.

    5. Heizkosten / Warmwasser

    Zahlt jemand an den Vermieter oder an die Stadtwerke den Abschlag für Gas
    dann rechnen wir davon 18 % runter für die Warmwasseraufbereitung (max. Höchst
    betrag Heizung). Bei Öl wahrscheinlich genauso. Bei Elektrizität (Nachtspeicher)
    wird der Heizkostenbedarf ermittelt anhand der Abschlagsrechnung Stadtwerke
    (NT-Tarif).

    Sollte einer noch Fragen haben, so kann er mir ja eine PN schreiben oder hier abstellen
     
  10. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Hartz IV, gibt es ab Januar noch Sozialamt?

    @h2d: In der Tat, da können wir in Bln massig an Arbeitsplätzen vermitteln, du hast genau den Punkt getroffen.

    Zu der fehlerhaften Einschätzung seitens Eichels und dem womöglichen Mehrbedarf im Etat habe ich ja meine Meinung gesagt bzw. schon darauf hingewiesen, das durch ALG 2 und Hartz IV vermutlich nichts gespart wird, im Gegenteil. Wenn man dann noch den Personalbedarf in den Agenturen hinzurechnet, da ja jeder "Fallmanager" ab Januar oder sanstwann anstelle von max. 750 Arbeitslosen nur noch 75 betreuen soll, was 90 % mehr an Fallmanagern bedeutet, bin ja mal gespannt, wo die herkommen sollen und wer die Bezahlung übernimmt?