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Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. August 2009.

  1. LHB

    LHB Institution

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    lord, sei ruhig! :wüt:
     
  2. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Dank irgendeiner Regelungsänderung gibt es, so weit ich informiert bin, sowieso seit längerem kein Gutscheine, Geräte, Möbel mehr für "neue" HartzIV-Empfänger.
    Diese haben "nur noch" ein Anrecht, bestimmte Dinge zu besitzen, sie können nicht dazu verpflichtet werden diese zu veräusern um an Bares zu kommen bzw. es darf nicht verpfändet werden. Auch wird wird nicht dagegen interveniert, wenn die jedem zustehende Rücklage zum Kauf einer entsprechenden Investition ausgegeben wird.
    Allerdings gibt es, wenn jemand wirklich komplett ohne alles dasteht (was auch nur in Einzelfällen vorkommt) finanzielle Sonderleistungen, mit welchen "eigenverantwortlich" die Grundlagen für einen Hausstand zusammengekauft werden kann. Wer dann bei SecondHand einkauft, bekommt entsprechend mehr, wer gleich beim Möbelhändler vorspricht gibt dann das ganze Geld nur für ein Bett aus.
    Die Zeiten der Quelle-Gutscheine ist schon seit Jahren vorbei.
    Dadurch wurde ja erst für die s.g. Second-Hand-Kaufhäuser die überall aus der Erde sprießen und mit Mitarbeitern des 2.Arbeitsmarktes geführt werden, ein Markt hergestellt.
    Wer mit dem wenigen zur Verfügung stehenden Geld einen "neuen" Kühlschrank, Bett oder Radio benötigt, wird sich oft nicht mal eines der Billg-Teile bei Real etc. leisten können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2009
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Das ist schon klar, aber wenn Du einen Kühlschrank mit Effizenzsklasse D oder E mit einem A vergleichst sieht das schon anders aus. (aktuell ist A ja schon schlecht).
     
  4. HD-Fan

    HD-Fan Gold Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Eigentlich Sozialgesetzbuch II. Wer nennt schon ein Gesetz nach einem vorbestraften Peter Hartz.
     
  5. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Wir leben in einer Wegwerfgesellschaft. Leider !

    Warum macht die jeweilige ARGE nicht in jeder Stadt sowas wie ein kleines Lager auf, an welchem die Bürger ihre alten Waschmaschinen, Röhren-TV, Möbel usw. kostenlos abgeben können ( natürlich nur funktionierende). Wir haben selbst im Keller 4 funktionierende Röhren TV´s stehen. Würde ich sofort an so einer Stelle abgeben...

    Wir selbst haben auch schon Unmengen tadellose Möbel, zwei Küchen usw. weggeworfen. Uns haben sie von der Optik nicht mehr gefallen, waren aber noch zu 100 % funktionabel.

    All diese Gegenstände, die sonst auf dem Müll landen, könnten ohne großen Verwaltungsaufwand direkt an die Befürftigen weitergegeben werden.

    Würde Abfall sparen. Würde Geld sparen. Alle wären zufrieden...
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2009
  6. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Mach Dich mal schlau, das gibt es. Teils von privaten, sozialen und teils von halbkommunalen oder kommunalen Einrichtungen. In der Regel werden dort auch nur Mitarbeiter eingesetzt, welche wieder für den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen - werden oft als Sozialkaufhaus oder ähnlich bezeichnet, einfach mal googeln.
    Oft gibt es jedoch auch das Problem, dass ansässige alteingesessene private Sekondhand-Geschäfte dies als Geschäftsschädigung ansehen, da das Warenangebot ähnlich ist, aber die Sozialkaufhäuser mit "Billigpersonal" betrieben werden, während ein Sekondhand-Laden i.d.R. Mitarbeiter "ganz normal" anstellen muss.
    Auch wird, da eben "alles" bei Sozialkaufhäuser verkauft wird, diesen aufgrund fehlenden technischen Fachwissens, oft auch funktionsfähiger Schrott angedreht. Zwar gibt es Elektriker, die einen Herd überprüfen und auch installieren können, selbst Computerfrickler findet sich, der auf einem alten Pentium Linux installieren kann, aber u.U. findet sich dann ein voll funktionsfähiges Siemens-Schnurlostelefon im Sotiment bei dem "nur" neue Akkus eingesetzt werden müssten, dann aber dies aufgrund des CT1+ Verbotes nicht mehr eingesetzt werden dürfte. Keinem der Mitarbeiter (den Leitenden wie den Arbeitsmarkt-Kandidaten) war diese "Feinheit" bekannt, sie achteten nur darauf, dass kein billiges verbotenes Importgerät ohne FTZ oder Nachfolgenummer angeboten wurde.
     
  7. the great sparky

    the great sparky Silber Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    wohl kaum, da einige politiker dann gleich vermehrten alkohol- und tabak-konsum unterstellen würden ;)
     
  8. RosarioLopez

    RosarioLopez Senior Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Nach der Wahl sind dann ALG2 Empfänger alles Schmarotzer und Abzocker die vom Staat keinen Fernseher finanziert bekommen sollten.:eek:

    Statt eines (geschenkten)Fernsehers sollte man erstmal die Leute in Arbeit bringen. So eine Kiste kann sich dann jeder selbst finanzieren.
     
  9. LHB

    LHB Institution

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    und wo soll die arbeit herkommen? sollen die firmen gezwungen werden, jeden x-beliebigen einzustellen? das geht nicht! wir haben globalisierung! die firmen gehn lieber in andere länder, wo die arbeiter für noch weniger als 1 euro arbeiten.
     
  10. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Tja, bei uns stehen die Selbsthilfevereine auch vor dem Aus weil sie zu viel Konkurrenz durch die 1,- Jober der ARGE bekommen.
    Da gibt man viel Steuergelder aus um die Arbeitslosenstatistik zu schönen und erzeugt gleichzeitig neue Arbeitslose.
    Geld scheint immer noch nur eine Rolle zu spielen wenn es unten ankommen soll denn 1,- Maßnahmen kosten mehre Tausend Euro an den Träger. :(
    Hier mal ein Interview:
    SSM fürchtet Aus