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Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. August 2009.

  1. Athlon 63

    Athlon 63 Wasserfall

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Mal sehen, ab wann es dann die ersten "Tageszulassungen" bei MM und dem "Planeten mit Ring" gibt :D,... ähmm Vorführgeräte sind doch wohl als "gebraucht" zu betrachten ...


    Hurra, Deutschland... :eek:
     
  2. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Wir sind schon bei Hartz6?

    Habe ich was verpasst? :eek:

    :D:D:D:D
     
  3. westad22

    westad22 Silber Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Hartz I - IV ist auch bloß die Präkariatsbezeichnung der Gesetze.
    Vollständiger Name: "1. bis 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"

    MfG
    WeSt
     
  4. Athlon 63

    Athlon 63 Wasserfall

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Da werden Sie aber geholfen...

    :eek: :rolleyes: :eek: Die blanke Verhöhnung..., ich höre da "im Hinterstübchen" sofort Kanzler Schröder: "Hä, Hä, Hä..." :wüt:
     
  5. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Oh mein Gott, willst du die armen Menschen diskriminieren? Full HD muß es schon sein, dazu natürlich der passende Receiver und ein Abo für HD+ und Sky mit den HD-Programmen. Sonst wäre man ja eigentlich ein Ausgestoßener.
     
  6. SeBaWe

    SeBaWe Senior Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Ja, mindestens ;)
     
  7. cymbol

    cymbol Platin Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Das war auch in der Zeit als es noch das BSHG gab so, dass ein TV-Gerät zugestanden hat.
     
  8. Dirk1970

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Edit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2009
  9. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Im ersten Teil meines Satzes habe ich es aber richtig geschrieben. :p
     
  10. Ralf Hoffmann

    Ralf Hoffmann Senior Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    H4 Empfänger haben Anspruch auf einen gebrauchten Fernseher. Ist doch O.K. Ordentliche Röhren gibbet für 100 -150 Teuros bei ebay etc.
    Teuer wirds aber, weil der Anspruch nicht gesetzlich geregelt ist, sondern nur eine Einzelentscheidung eines Gerichtes ist.
    Die Folge: Unzählige Argen werden es beim Wunsch eines HE nach einem TV auf einen Prozess vor einem Sozialgericht ankommen lassen. Kostet den Sachbearbeiter (Fallmanager) nur ein müdes Lächeln - den Steuerzahler aber etliches an Kohle.