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Harte Strafe für Kinox.to-Geschäftsführer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Dezember 2015.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Eine Tat wird auch nicht zur Straftat durch den Schwierigkeitsgrad ihrer Begehung, sondern per Gesetz.
    Und genau das treibt manchmal seltsame Blüten.
    Solche Regelungen wie "70 Jahre nach Tod des Urhebers" z.B.
    Verdienen in der Urne?
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ein Schaden entstand aber nicht!
     
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  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ja, wir wissen es. Nach Deiner Lesart nicht. Nach der des deutschen Zivil- und Strafrechts, die dem Eigentumsbegriff des Grundgesetzes folgt, schon.
     
  4. LucaBrasil

    LucaBrasil Talk-König

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    Eine Diskussion mit dieser Klientel ist verschwendete Zeit.
     
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  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ohne das Angebot hätte der Urheber auch keinen Cent mehr in der Tasche gehabt, auch wenn es so im Gesetz steht. Anderes wäre es bei einem Diebstahl.
     
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  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das ist erstens eine Mutmaßung deinerseits (der Nutzer will den Film schließlich sehen und entscheidet sich, weil es geht, für das kostenlose illegale statt dem kostenpflichtigen Angebot) und zweitens bei der Schadensberechnung irrelevant, da der Nutzer eine fremde Leistung in Anspruch nimmt, die natürlich zu vergüten ist. Vergütet er sie nicht, entsteht dem Rechteinhaber ein Schaden, der zu ersetzen ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2015
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wenn er sie nicht kauft bekommt der Rechteinhaber aber auch kein Geld. Aber wie Du schon schreibst der Schaden ist irrelevant da es keinen gibt.
    Es geht nur um Werbung die der Rechteinhaber ganz kostenlos bei so einem Prozess bekommt. Geld sieht er eh keins.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Nö, es ist irrelevant, ob er es tatsächlich konsumiert oder nicht, es entsteht in jedem Falle ein Schaden. Kannst Du blöd finden ist aber so. Du kannst aber gerne einen neuen Gorcon'schen Schadensbegriff versuchen in unsere Rechtsordnung hereinzubekommen, Dir wird nur keiner folgen und spätestens beim Bundesverfassungsgericht und Art. 14 GG ist Schluss.

    Lizenzanalogie – Wikipedia
     
  9. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Wie User mit unterentwickeltem Rechtsempfinden reagieren würden, wenn ihr geistiges Eigentum im großen Stil kopiert würde?

    Die gleiche "er hätte ja sonst nicht gekauft"-Logik lässt sich auch auf Plagiate anwenden, die billiger angeboten werden.
     
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  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Welcher?
    Es geht nicht darum was ich "blöd" finde sondern was die Lobbyisten falsch diktiert haben. ;)
    Da habe ich überhaupt kein Problem mit! Ganz im Gegenteil.