1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Harte Strafe für Kinox.to-Geschäftsführer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Dezember 2015.

  1. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.788
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    Anzeige
    Ganz ehrlich, angenommen ich kaufe mir Film A und schauen diesen dann mit meiner Freundin. Film A leihe ich nach 2 Wochen meinen Eltern aus und die schauen diesen dann. Es haben am Ende 4 Personen den Film gesehen aber nur eine Person hat dafür bezahlt. Also hat das Film-Studio doch an meinen Eltern keinen Cent verdient. Sind diese deshalb auch Verbrecher? Hat das Studio deshalb 19,99€ an meinen Eltern verloren? Sind diese deshalb dem Studio Schadenersatz Pflichtig? Im Internet ist es doch ähnlich, einer hat den Film, lädt ihn hoch und andere schauen ihn dann. Nur in einem komplett anderen Maßstab.

    Früher wurden Atari spiele am Schulhof getauscht und heute sind es Filme und Musik im Internet. Das wird sich NIEMALS komplett verhindern lassen. Deshalb einen Menschen für 3,5 Jahre ins Gefängnis zu schicken ist einfach falsch.
     
  2. uklov

    uklov Platin Member

    Registriert seit:
    30. Juli 2013
    Beiträge:
    2.812
    Zustimmungen:
    4.398
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Sony KDL55W805B
    VU+ Solo2
    VU+ Zero
    Sony BDP-S5200
    KEF V720W
    Sonos Play:3
    Amazon Echo + Echo Dot
    Warum soll ich kinox verwerflicher finden, als es die Firmen taten, die dort geworben haben? Wohl wissentlich, wo sie geworben haben.
    Schnellfuß hat recht: Die werden jetzt ganz bestimmt wegen Beihilfe angeklagt. :)
     
  3. grmbl

    grmbl Platin Member

    Registriert seit:
    26. August 2001
    Beiträge:
    2.879
    Zustimmungen:
    1.842
    Punkte für Erfolge:
    163
    Das ist ein vollkommen anderer Sachverhalt, und das weißt du auch ganz genau.

    In deinem Beispiel hast die die DVD ganz legal erworben. Im Kleingedruckten steht ausdrücklich, dass öffentliche Vorführung, Ausstrahlung oder unerlaubte Vervielfältigung untersagt sind und strafrechtlich verfolgt werden. Du hast im Beispiel jedoch nichts davon getan. Den Film mit der Freundin anzuschauen ist genauso legal wie ihn jemandem unentgeltlich auszuleihen. Kriminell wird's erst, wenn du deinen Eltern eine Kopie der DVD ziehst oder von ihnen Geld fürs Verleihen nimmst.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.181
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    Diese privaten Nutzungen sind von der ursprünglichen Berechtigung gedeckt. So lange es sich um Deinen engen Freundes- und Bekanntenkreis handelt, dürft ihr Spaß mit dem Film haben. Wenn Du meinst, die ganze Stadt damit zu beglücken, musst Du eine Lizenz erwerben.

    Im Internet ist es anders: es ist anonym und einer läd ihn hoch und tausende schauen ihn. Der Unterschied ist doch recht einfach. Warum lädt man denn was hoch? Der Geschäftsführer wollte sich mit den Leistungen Dritter bereichern.

    Nur weil man Straftaten nicht verhindern kann, ist man nicht straffrei. Deshalb unterscheidet das Gesetz auch zwischen privaten Nutzungen (dazu gehört auch der Schulhof) und öffentlichen Nutzungen (das anonyme Internet). Gerade Kinder sollten früh lernen, das (auch geistige) Eigentum anderer zu respektieren.

    Der Typ hat den Rechteinhabern einen großen Schaden zugefügt und selbst gut daran verdient. Das ist nicht nur eine einfache, sondern eine geewerbliche Urheberrechtsverletzung, die zu Recht scharf bestraft wird.
     
    grmbl gefällt das.
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    13.837
    Zustimmungen:
    13.201
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Jemand kopiert 100 Filme mit Wert von 10€ pro Film.
    Schaden 1000€ aber nur wenn er diese Filme gekauft hätte, wäre eine Kopie oder das Laden von Filmen nicht möglich.
    Wirklich Schaden entsteht, wenn jemand 100 Filme in der Hülle im Laden klaut, da wären noch die Hülle und Herstellungskosten für das Cover und die Ladenmiete.

    Das Problem bei ideellen Content ist eben das es kopierbar ist, und bei festen Waren eben nicht.
    Somit ist der Schaden bei ersteren oft nur theoretischer Natur.

    Aber ich bin dafür das die Justiz Prioritäten setzt, und zuerst mal Gewaltverbrechen angeht, danach Vermögensdelikte und erst zuletzt Delikte im Urheberrechtsbereich.
     
    FilmFan gefällt das.
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.181
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    Der Schaden ist nicht theoretisch, nur weil es "kopierbar" ist. Wenn Du ein fast abgelaufenen Joghurt kaufst, tust Du dem Ladenbesitzer theoretisch sogar einen Gefallen, weil er ihn am kommenden Tag nicht selbst entsorgen muss. Der Film im Kino läuft auch, wenn Du Dir ihn schwarz anschaust.

    Bei der Schadensberechnung gilt im Urheberrecht (sei es im Kino, sei es im Internet) die Lizenzanalogie, sprich was hättest Du für die Leistung normalerweise zahlen müssen. Warum soll man einen anderen Wert ansetzen, nur weil der Nutzer einwendet, er hätte ihn vielleicht gar nicht gekauft (kann im Übrigen auch eine Schutzbehauptung sein). Das ist doch völlig irrelevant, warum läd er ihn denn runter, wenn er den Film gar nicht will. Warum soll man da anders rechnen als beim Diebstahl? Da rechnet man auch nicht nach, ob das IPhone nur 40 Euro Material- und Herstellungswert hat, wenn man eins für 600 Euro klaut.
     
  7. Lalelu12

    Lalelu12 Senior Member

    Registriert seit:
    26. August 2014
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    236
    Punkte für Erfolge:
    53
    Du hast aber schon kapiert, dass hinter den Filmen auch Menschen stehen, die dann nichts verdienen, oder? Mach doch Du einfach mal was für die Allgemeinheit, das Dich zig Millionen kostet und stelle es dann kostenfrei der Welt zur Verfügung, damit Du Dein Geld nie wieder zurück bekommst. Ach - Du machst das nicht? Warum wundert mich das nicht ... Mann-oh-Mann.
     
    Fragensteller gefällt das.
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    13.837
    Zustimmungen:
    13.201
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Nicht Mann-oh-Mann Fragi...:)
    Denn wenn du Polizist als Beruf wählst, weist du um dessen Risiko, das du verletzt oder getötet werden kannst.
    Analog wenn du Musiker, Programmierer usw. wirst, weist du bei Wahl dieser Tätigkeit, das die Gefahr besteht, das dein Wert ohne zu bezahlen genutzt wird.
    Berufsrisiko...denn es wird diesbezüglich niemand gezwungen.
     
    kingbecher und FilmFan gefällt das.
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.181
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    Und deshalb ist Polizisten schlagen in Deutschland auch straffrei oder wird kaum bestraft? Merkst Du nicht selbst, wie unsinnig Deine Argumente sind? Straftaten sind nicht deshalb weniger verwerflich, weil sie leicht zu begehen sind.
     
    -Blockmaster- gefällt das.
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    13.837
    Zustimmungen:
    13.201
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Ach bist du Teflonpfannenhersteller ? :ROFLMAO:

    Wenn du genau gelesen hättest, dann tat ich bloß kund, das sich jeder seines Risikos seiner Tätigkeit bewusst ist, sein sollte, und nicht
    hinterher immer jammern, ja die bösen Raubkopierer, Millionenschaden Trallala.
    Aber Gewalt sollte immer härter bestraft werden, als materieller Schaden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2015