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Harte Strafe für Kinox.to-Geschäftsführer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Dezember 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ach, wenn ich eine Ware klaue, von der ich weiß, das der Verkäufer sie nicht (mehr) verkaufen wird darf ich das und bleibe ich straffrei, wenn ich sie niemals gekauft hätte? Oder wenn ich schwarz mit der U-Bahn fahre und zu Fuß gegangen wäre, wenn ich sie hätte bezahlen müssen, bleibe ich straffrei und die Verkehrsbetrieben haben dadurch keinen Schaden?

    Da ich den Film nutze, ist dem Rechteinhaber ein Schaden entstanden. Schau mal was der Film bei den jeweiligen Portalen kostet, dann kennst Du den Schaden. Dass es kein Blödsinn ist, zeigt das Urteil.
     
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Ich bin App-Entwickler für Android nebenberuflich und 72% der Leute die meine App nutzen habe keine 99cent dafür bezahlt. Nur 28% der Nutzer sind zahlende Kunden. Ich bin mir der Problematik also durchaus bewusst. Habe aber gelernt damit zu leben.

    Filme werden nicht geklaut sondern kopiert. Wenn du den unterschied nicht mal kennst, dann ist jede Diskussion sinnlos. Wenn ich irgendwo eine Uhr im Wert von 10.000€ klaue, dann hat der Händler dadurch eine realen Schaden.
     
    kingbecher gefällt das.
  3. K0900

    K0900 Senior Member

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    So sollte man sich das zukünftig vorstellen, wenn TTIP Wirklichkeit wird und Schiedsgerichte volle Hoheitsrechte erhalten (y) .
     
    baerlippi gefällt das.
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Niemand wird es in Ordnung finden, wenn er für seine Leistung nicht entlohnt wird.

    Bleibt halt die Grundsatzfrage, inwieweit sich die einmal erbrachte Leistung mit jeder Kopie erhöht?
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Viel zu niedrig, die Strafe. Schreckt keine Verbrecherbande ab.
     
    Redheat21 und Volterra gefällt das.
  6. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Wenn man mehrfach ins Kino geht, um ein und denselben Film mehrfach zu sehen, muss man jedes Mal erneut den vollen Eintritt zahlen.
     
    Volterra und Fragensteller gefällt das.
  7. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Es gibt ja schon Kino-Flatrates, damit kannst du dann so oft gehen wie du möchtest ;)

    [​IMG]
     
  8. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Die Flatrate kostet aber mehr als eine Einzelkarte.;)
     
  9. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Dafür kannst du dir jeden Donnerstag die neusten Filme ansehen. Ab dem 3. Besuch im Monat lohnt sich die Karte dann ;)
     
  10. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Der springende Punkt ist jedoch - man bezahlt! Der Anbieter gewährt einen satten Rabatt, und der Kunde zahlt. Das ist ein ganz anderes Szenario als der Diebstahl. Vergleichbar ist es auch mit dem zuvor bereits angesprochenen Schwarzfahren. Wer keine Fahrkarte kauft, fährt schwarz. Wer hingegen beispielsweise eine Netzkarte hat, zahlt je nach Ausnutzung zwar deutlich weniger als jemand, der jede Fahrt einzeln bezahlt, aber im Gegensatz zum Schwarzfahrer zahlt er eben.