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Hardcore

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von F117, 11. April 2002.

  1. Alaska

    Alaska Talk-König

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    <small>[ 12. April 2002, 18:37: Beitrag editiert von: Alaska ]</small>
     
  2. Slomski

    Slomski Neuling

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    Hier das Hardcore-Urteil:

    Nr. 8/2002 vom 6. Februar 2002

    Verbot des Sendens "pornografischer" Filme im Fernsehen

    ____________________________________________________________________________________

    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat über die Rechtmäßigkeit einer von der Hamburgischen Anstalt für neue Medien gegenüber einem privaten Rundfunkveranstalter ausgesprochenen Beanstandung entschieden. Die Behörde hatte die verschlüsselte Ausstrahlung von Filmen durch den Rundfunkveranstalter, der ein privates Fernsehprogramm in Gestalt eines Abonnentenfernsehens betreibt (so genanntes Pay-TV), mit der Begründung beanstandet, die Filme seien "pornografisch", so dass ihre Ausstrahlung gegen das rundfunkrechtliche Verbot des Sendens von Pornografie verstoßen habe. Das Verwaltungsgericht hatte mit dem angefochtenen Urteil die dagegen gerichtete Klage abgewiesen.

    Die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Beanstandung maßgebliche Vorschrift der Rundfunkstaatsvertrages lautet:

    "Sendungen sind unzulässig, wenn sie

    pornografisch sind (§ 184 StGB)."

    In seinem am Mittwoch verkündeten Urteil hat das Gericht entschieden, dass es für die Rechtmäßigkeit der Beanstandung darauf ankommt, ob das Senden der Filme gegen einen objektiven Tatbestand des grundsätzlichen strafrechtlichen Pornografieverbots im Sinne von § 184 StGB verstoßen hat. "Pornografie" im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrunde gerückt werden und dies ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt. Sind auch die übrigen Voraussetzungen eines objektiven Tatbestandes des § 184 StGB erfüllt, ist das Ausstrahlen einschlägiger Sendungen rundfunkrechtlich unzulässig. Das Verbot ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Im entschiedenen Fall hatte das Verwaltungsgericht zwar den hier einschlägigen strafrechtlichen Pornografiebegriff nicht verkannt. Es hat jedoch mit unzutreffenden rechtlichen Erwägungen angenommen, dass das Ausstrahlen der Filme auch die übrigen Voraussetzungen eines objektiven Tatbestandes von § 184 StGB erfüllte. Da die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht ausreichen, um zu beurteilen, ob dies der Fall ist, war der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen. Das Verwaltungsgericht wird aufzuklären haben, ob der Rundfunkveranstalter effektive Vorkehrungen getroffen hat, die verhindern, dass die von ihm ausgestrahlten pornografischen Sendungen von Minderjährigen wahrgenommen werden können.

    BVerwG 6 C 13.01 – Urteil vom 20. Februar 2002

    @Gag:

    Hmm, weiss nicht, ob PPV und Video on Demand rechtlich unterschiedlich beurteilt werden KÖNNEN. Denn vorliegendes Urteil spricht ausdrücklich davon, dass zunächst eine Sicherheitsvorkehrung getroffen werden müsse, egal welche von den beiden Sparten es betrifft.

    Das mit dem Rundfunk prüfe ich mal nach.
     
  3. Braindead2

    Braindead2 Senior Member

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  4. camaro

    camaro Foren-Gott

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    Weil Premiere mehr Politische Gegner mit Macht und Einfluss hat als Freunde und die Freunde zu feige sind sich mit Pornographie in Verbindung bringen zu lassen in unserer verlogenen Gesellschaft.
    Die gesetzliche Gleichbehandlung von Free und PayTv in Deutschland zeigt doch das die Machthaber keine Kokurrenz zu ihrem öf/re Haus und Hof Sendern wollen und nun wundern sie sich das ihr jahrelanges Feindbild Nummer eins Pleite ist und sie nicht wissen wie sie Murdoch und Co verhindern können.

    Nur zur Erinnerung: Die Privaten Sender wurden auch erst zugelassen als die Satellitentechnik soweit war und sie den Start von Sat 1, RTL und Co so und so nicht verhindern konnten.
    Ähnlich war es mit dem damaligen HOT.
    Als HOT an den Start ging waren Dauerwerbesendungen bei uns verboten, erst als HOT ankündigte dann eben von GB aus zu senden wurde das Verbot abgeschafft.
    Schlecht Karten für Premiere da Premiere die meisten Abonnenten im Kabel hat und somit diesen Herren ausgeliefert ist.
    w&uuml;t
     
  5. zoe

    zoe Junior Member

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    @ camaro,
    der Beitrag könnte sogar stimmen. Sollen die doch an ihrer Macht ersticken.
    ha!
     
  6. aLook

    aLook Neuling

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    Das ewige gleiche rein/raus uahh gähn. So nach Abhakliste, ach die Stellung muss noch in den 'Film'. Ich kanns nicht mehr sehen. Die Rechnung wird wohl nicht aufgehen.
     
  7. Papyrus

    Papyrus Neuling

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    Dessen bin ich mir ziemlich sicher. Natürlich würde 'offiziell' niemals jemand zugeben Premiere wegen Pornos zu abonnieren, genausowenig wie es natürlichen niemanden gibt der sich vom Internet Pornobilder oder Filme runterlädt oder Liveshows dort ansieht l&auml;c Pornos sind zudem etwas das man nicht im normalen Fernsehen zu sehen bekommen würde. Premiere hätte also etwas das sie vom normalen Programmangebot wirklich abhebt.
    Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt das rechtlich hinzubiegen würde ich es wenn ich Premiere wäre auf jeden Fall versuchen.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Frag mich mal was leichteres. Dieses Angebot sehe ich jetzt zum ersten Mal.
    Ich denke mal, dass dieser Dienst kein Fernsehsender im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags ist, sondern ein Datankanal ähnlich dem Internet. Es gibt ja auch Internet-Dienstleister, die über Satellit arbeiten. Ich vermute mal, dass die versuchen, auf diese Tour sich um den §184 zu mogeln.
    Oder der Anbieter sitzt im Ausland, dann ist sowieso nix zu machen.

    Jedenfalls finde ich das schon recht seltsam.

    Aber andererseits: Man kann ja wohl auch übers Internet bei deutschen Anbietern sch (gegen Bezahlung) Hardcore runterladen, oder? Ich muss ehrlich zugeben, dass ich mich da nicht so auskenne -- zumindest was die kostenpflichtigen Dienste betrifft breites_
    Aber sind da nicht diese 0190-Dialer, mit denen man zu "Premium Angeboten" Zugriff erhält?

    Hmmm... Schwierig schwierig. Wo ist hier noch eine Grenze zwischen Fernsehen und Fernseh-ähnlichen Anbietern zu ziehen? Ich denke, das wird den Herrschaften mit den schwarzen Roben noch arge Kopfschmerzen bereiten.

    Und bis dahin soll Dolly mal machen -- für 30 EUR im Monat. Viel Spaß....

    Gag
     
  9. Braindead2

    Braindead2 Senior Member

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  10. noeler

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