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Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von FrankLorber, 27. März 2006.

  1. scarecrow

    scarecrow Neuling

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Wer noch mehr darüber wissen möchte: :winken:

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    Unberechtigte Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich nicht alles bieten!
    Die negative Feststellungsklage als Verteidigung gegen obskure Abmahner.

    Gerade im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes im Rahmen des Internethandels tummeln sich viele schwarze Schafe. Von der Massenabmahnung über die rechtsmissbräuchliche Abmahnung bis hin zu einer Abmahnung, die jeglicher Grundlage entbehrt, beobachten wir in unserer täglichen Praxis dieses Treiben. Der Schock bei den Abgemahnten ist erst einmal groß, wenn ein anwaltliches Schreiben ins Haus flattert.

    Nicht nur, dass mit der Abmahnung zusammen Anwaltskosten geltend gemacht werden. Bei Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist auch immer zu berücksichtigen, dass diese 30 Jahre wirksam ist. Somit kann noch Jahre später aus dieser Erklärung heraus ein Vertragsstrafenanspruch geltend gemacht werden.

    Wir möchten in diesem Zusammenhang rein vorsorglich darauf hinweisen, dass es rechtsmissbräuchliche und unberechtigte Abmahnungen gibt, viele Abmahnungen jedoch durchaus begründet sind. Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall durch eine anwaltliche Prüfung klären.

    Unabhängig davon ist es für viele Abgemahnte ärgerlich, eine Abmahnung zu erhalten, deren Berechtigung zweifelhaft ist. Wenn nicht reagiert wird, beginnt das bange Warten, ob der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragt. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss man nach Erhalt der Abmahnung hoch gerechnet damit rechnen, noch mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen zu werden.

    Der Abgemahnte muss sich jedoch nicht in diese Opferrolle begeben, sondern kann aktiv tätig werden. Das Stichwort heißt hier "negative Feststellungsklage". Durch eine negative Feststellungsklage kann der Abgemahnte aktiv klären, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

    Die negative Feststellungsklage hat mehrere Vorteile:

    1. Ein sogenanntes Feststellungsinteresse ist auf jeden Fall gegeben, wenn ein Abmahner behauptet, gegenüber dem Abgemahnten einen Unterlassungsanspruch zu haben (BGH GRUR 1985, 571, 573). An der Zulässigkeit der Klage herrscht daher in der Rechtsprechung kein Zweifel.

    2. Einer außergerichtlichen Klärung bzw. einer Gegenabmahnung bedarf es bis auf wenige Ausnahmefälle nicht.

    Der Abgemahnte kann daher unverzüglich ohne sich weiter mit dem abmahnenden Anwalt herumzustreiten die negative Feststellungsklage einreichen.

    3. Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage kann sich der Abmahner aussuchen, bei welchem Gericht er klagt.

    Zuständig für die negative Feststellungsklage ist jedes Gericht, bei dem auch der Abmahner seine Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Da bei Wettbewerbsverstößen im Internet vor jedem deutschen Landgericht geklagt werden kann, das Wettbewerbssachen behandelt, hat auch der Abgemahnte diese freie Auswahl. Der Kläger einer negativen Feststellungsklage ist zudem relativ frei, einen Gegenstandswert zu bestimmen, nachdem sich Anwalts- und Gerichtskosten richten.

    4. Die Beweislast dafür, dass die Abmahnung berechtigt ist, schließt ausschließlich den Abmahnenden. Der Kläger einer negativen Feststellungsklage kann sich daher erst einmal beruhigt zurücklehnen und abwarten, was der Abmahner zu seinen vermeindlichen Ansprüchen vorträgt.

    Gerade der letzte Punkt ist wichtig, wenn deutlich wird, dass ein Unterlassungsanspruch des Abmahners wohl nicht besteht.

    Nicht zuletzt soll darauf hingewiesen werden, dass der Verlierer eines derartigen Verfahrens die Anwalts- und Gerichtskosten zahlt.

    Die Möglichkeit der negativen Feststellungsklage verdeutlicht, dass der Abgemahnte nicht immer das hilflose Opfer sein muss. Er kann durchaus aktiv werden und die Rechtslage klären.
     
  2. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Danke für Eure Aufklärung hinsichtlich der Feststellungsklage. Bin auch mit 51 Lenzen durchaus noch lernbereit. :winken:
     
  3. cocofixx

    cocofixx Senior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Macht euch keine Hoffnung Leute. Premiere wird sich von keinem einzigen Kunden verklagen lassen. Premiere wird JEDEM Kunden mit Komplett-Abo (und mit Sport-Abo) die Kündigung zugestehen, sobald ein Brief vom Anwalt eintrifft.
    Dank der vielen Kunden, die keinen Anwalt beauftragen, um Premiere einen Brief zu schreiben, hat Premiere einen grossen Gewinn gemacht.
    Über Kunden, die in Eigenregie viele zornige Briefe schreiben, lacht Premiere. Denn solange kein Brief vom Anwalt kommt, braucht Premiere kein Gerichtsverfahren zu fürchten. Und kommt ein Anwaltsbrief, akzeptiert Premiere die Kündigung. :D Da wette ich !

    Das ist Taktik. Denn dank unserem (täterfreundlichen) Rechtssystem muss erst ein Brief vom Anwalt erfolgen, bevor man Klage einreichen darf. :wüt:
     
  4. scarecrow

    scarecrow Neuling

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Die Wette hast du verloren.

    Schon richtig, jedoch alles schon geschehen. Premiere hatte daraufhin meinem Anwalt geschrieben und ihm mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht bestehen würde. Somit ist deine Aussage über eine Kündigungsakzeptanz seitens Premiere bei Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes schlichtweg falsch. :winken:
     
  5. HerbertRD07

    HerbertRD07 Junior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Na ja, hier von "täterfreundlich" zu sprechen, ist doch wohl wie Äpfel mit Birnen vergleichen.
    Das Verhalten von Premiere finde ich persönlich zwar auch sehr unverschämt und wenig kundenorientiert und habe die gleichen Probleme wie ihr.
    Es handelt sich aber immer noch nur um eine stinknormale Vertragsstreitigkeit, wie sie wahrscheinlich zigtausend Mal vorkommt.
    Da sind beide Seiten erst mal "gleichberechtigt" und nicht der eine Täter und der andere Opfer.
     
  6. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Das mag wohl so sein. Premiere macht kurzfristig einen Gewinn. Aber 80% der Kündigungswilligen, die nicht aus ihren Verträgen gelassen werden, werden nach Ablauf ihres Abos mit Sicherheit keine Geschäftsbeziehung mit Kofler mehr eingehen. Mittel- und langfristig bekommt Cappuccino, zumindest von dem o.g. Klientel, die Rote Karte gezeigt.

    Bin nach wie vor davon überzeugt, dass bis Mitte des nächsten Jahres der Abonnentenstamm von Premiere auf rd. 2,5 Millionen schrumpfen wird. Mindestens.
     
  7. SirKnipselot

    SirKnipselot Junior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Premiere meint weiterhin dass Sie 100% im Recht sind!
    Jetzt hat auch mein Anwalt sein schreiben mit denn Standartsätzen bekommen!

    „Nach unserer Ansicht waren die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung zu keinem Zeitpunkt gegeben……………diese Ansicht teilt nur keiner (AGB, usw.)
    Ihr Mandant hat ein Abonnement für Premiere komplett. Bei diesem Programm ist Bundesligafußball kein bzw. ein absolut untergeordneter Bestandteil, so dass eine außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Für mich war es der Hauptgrund und ist Bestandteil meines Vertrags! Zumal die Angebot- und Programmstruktur komplett geändert wurde, was ich nicht hinnehmen muss (AGB)
    Selbstverständlich hat Ihr Mandant die Möglichkeit, sein Abonnement umzustellen. Damit ich Kunde bleib?
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine schriftliche Darstellung unserer neuen und fexiblen Angebots- und Preisstruktur nicht möglich ist, da die bestehenden Angebote sehr umfangreich sind.
    In diesem Zusammenhang bitten wir Ihren Mandanten, sich mit unserem Service unter 0180/5110000* (0,12€) in Verbindung zu setzen. Die Kollegen werden anschließend gern ein – auf die Wünsche Ihres Mandanten abgestimmtes – Paket offerieren. Also soll ich die Umstellung auch noch bezahlen!
    Wir merken an, dass die 5-er Kombi für monatlich 34,99 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten dem Abonnement Ihres Mandanten am nächsten kommt. Verlängern soll ich auch noch!
    Wir beachten damit die Angelegenheit in unserem Haus als erledigt. Ich verspreche Euch das es noch lange nicht erledigt ist!

    cu Jörg
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2006
  8. HerbertRD07

    HerbertRD07 Junior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Freu` dich doch. Wenn Premiere die "Angelegenheit in ihrem Haus als erledigt betrachtet" kann man das ja wohl so verstehen, daß die die Kündigung akzeptieren ;).

    Wenn du das komplette Antwortschreiben hier eingestellt hast, fehlt in der Premiere-Antwort doch jeder Hinweis darauf, daß die gegen deine a.o. Kündigung vor Gericht ziehen werden!
    Und die Premiere-Juristen wissen sicherlich, daß eine a.o. Kündigung immer noch nicht vom Vertragspartner angenommen werden muss.
    Solange kein Gericht entscheidet, daß deine a.o. Kündigung unwirksam war, hat Premiere immer noch das Nachsehen.
    Premiere gibt also immer noch den gleichen Unsinn von sich, nur auf höherem Niveau! :D
     
  9. franky72

    franky72 Neuling

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    http://www.digitalfernsehen.de/news/news_105323.html

    und was war das Premiumprodukt vorher???
     
  10. toren

    toren Silber Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    die bundesliga etwa ? :D


    kofi sagt doch aber: "nein" ...die buli waren nur nebengeräusche [​IMG]