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Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von FrankLorber, 27. März 2006.

  1. ChukaTruk

    ChukaTruk Silber Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Na dann halt uns bitte auf dem laufenden, damit wir auch alle wissen ob du es geschafft hast aus deinem Abo zu kommen.
     
  2. eexmsch

    eexmsch Neuling

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Was mich nun wirklich mal interessieren würde ist, ob irgend jemand schon Post von einer Inkassofirma erhalten hat. Bei mir ist vor Kurzem eine 2. Mahnung eingetroffen (ohne das eine Zahlungsaufforderung oder gar 1. Mahnung geschickt wurde). Und dies, obwohl ich rechtzeitig zum 31.07.2006 meine außerordentliche Kündigung ausgesporchen habe und Anfang August die Smartcard (per Einschreiben mit Rückschein) zurück geschickt habe. Offensichtlich sind die Mitarbeiter bei Premiere überfordert oder nur dämlich :eek:


    Mein Fall mal im Detail:

    Kündigung am 26.06.2006 - angelehnt an die Vorlage von Stiftung-Warentest - (Einschreiben mit Rückschein)

    An
    Premiere Fernsehen GmbH & Co KG
    22033 Hamburg

    Kundennummer: x.xxx.xxx.xxx


    Kündigung unseres Premiere-Abonnements


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind Bundesligafans und haben das Premiere-Paket Komplett. Da Sie mangels Lizenz nach derzeitigem Stand ab August 2006 nicht mehr über die Fußballbundesliga berichten können, kündigen wir das Paket hiermit zum 31. Juli 2006. Die Bundesliga war für uns der entscheidende Grund, Premiere zu abonnieren. Der Wegfall der Bundesligaberichterstattung ist für uns daher ein wichtiger Grund, der zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führt. Bitte bestätigen Sie die Kündigung bis zum 10.07.2006. Wenn wir bis dahin nichts von Ihnen gehört haben, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Außerdem widerrufen wir die Einzugsermächtigung, die wir Ihnen erteilt haben. Nur die Beträge, die wir Ihnen für Leistungen bis einschließlich Juli schulden, dürfen Sie noch wie gewohnt von unserem Konto einziehen. Sollten Sie darüber hinaus Abbuchungen veranlassen, werde wir sie stornieren lassen.

    Bitte informieren Sie uns weiterhin über Ihr Programmangebot. Wenn es Ihnen gelingen sollte, nachträglich noch Lizenzen zu erwerben und Sie ab August eine attraktive Bundesligaberichterstattung zu einem fairen Preis anbieten sollten, werden wir überlegen, ob wir nicht erneut Premiere abonnieren.

    Mit freundlichen Grüßen,

    KEINE ANTWORT!!! Also Smartcard eingepackt und...



    02.08.2006 Smartcard am Premiere verschickt (Einschreiben mit Rückschein)

    An
    Premiere Fernsehen GmbH & Co KG
    22033 Hamburg

    Kundennummer: x.xxx.xxx.xxx

    Kündigung unseres Premiere-Abonnements

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beziehen uns auf unsere außerordentliche Kündigung vom 26.06.2006 und übersenden Ihnen heute unsere Premiere-Karte.

    Da wir keinerlei Reaktion von Ihnen auf die im Kündigungsschreiben gesetzte Frist erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie sich weigern, unsere Kündigung anzuerkennen. Daher haben wir diesen Fall zunächst an die für unsere Gemeinde zuständige Verbraucherzentrale übergeben. Kein Einzelfall – wie uns dort bestätigt wurde.

    Wir weisen noch einmal darauf hin, dass wir die Einzugsermächtigung widerrufen, welche wir erteilt haben. Sollten Sie weitere Abbuchungen über den heutigen Tag hinaus veranlassen, werden wir diese stornieren lassen und uns an einen Anwalt wenden, wie von der Verbraucherzentrale und der Presse empfohlen und bereits in unserer Kündigung erwähnt.

    Wir bitten darum, sowohl die Kündigung als auch den Eingang unserer Abo-Karte schriftlich und innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Uhhh ... es tut sich was! Premiere schickt das Standartschreiben "Ihre Kündigungsbestätigung. Dranbleiben lohnt sich - neue Angebote und Preise bei Premiere!"

    Unterzeichnet hat eine gewisse Frau Susanne Goldmann vom Premiere Kundenservice.


    18.08.2006 "Ihre Kündigungsbestätigung. Dranbleiben lohnt sich - neue Angebote und Preise bei Premiere!"

    Hamburg, 16.08.2006

    [...]

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    wir haben die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung für Ihr Abonnement intensiv geprüft. Ein außerordentliches Kündigungsrecht liegt in Ihrem Fall nicht vor. Aus diesem Grund bestätigen wir Ihnen heute vertragsgemäß den 31.10.2007 als nächstmögliches Austrittsdatum.
    Nach Beendigung Ihres Premiere Abonnements läuft Ihr TV DIGITAl Abonnement bei der Axel Springer AG weiter, die dann die Abobeiträge für die Zeitschrift von Ihnen einzieht.

    Wir empfehlen Ihnen jedoch: Bleiben Sie dran! Profitieren Sie ab sofort von noch mehr Flexibilität zu attraktiven Preisen. Wie wir Ihnen bereits mit unserer Fairplay-Garantie zugesichert haben, können Sie jetzt ein Angebot aus unserer neuen Struktur annehmen. Kombinieren Sie ganz individuell Ihr persönliches Wunschprogramm. Und neu: ab sofort die ganze Vielfalt von Premiere als 5er-Kombi schon ab 34,99 Euro! Alles Wissenswerte zu den neuen Programmpaketen und den unschlagbaren Preisen finden Sie in der beiliegenden Broschüre. (Anmerkung: lag natülich nicht bei:confused: )

    Lassen Sie sich am Besten noch heute unter der Rufnummer 0180/514 00 03* zu unserer neuen Angebots- und Preisstruktur beraten. Unsere Kundenberater freuen sich rund um die Uhr auf Ihren Anruf!

    Schicken Sie bitte innerhalb von 10 Wochen nach Vertragsende unbedingt die Smartcard unversehrt und ausreichend frankiert per Post an Premiere, 22033 Hamburg zurück.

    Sofern wir Ihnen miet- oder leihweise einen Digital-Receiver bzw. ein CI-Modul zur Verfügung gestellt haben, schicken Sie Gerät und Zubehör bitte ebenfalls an uns zurück. Bitte bewahren Sie den postalischen Einlieferungsbeleg gut auf!

    Wir hoffen, dass Ihnen Deutschlands schönstes Fernsehen auch weiterhin ein Abonnement wert ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Susanne Goldmann
    Premiere Kundenservice


    Noch ein wichtiger Hinweis: Die Kündigung Ihres Abonnementvertrages betrifft das gesamte Premiere Programm.


    Wie jetzt? - ich soll meine Smartcard zurück schicken. Laut meinem Rücksendeschein liegt die schon eine Woche bei Euch rum. Ich mich also ein paar Tage später hingesetzt (habe gerade nix Besseres vor) und folgendes getippert...


    22.08.2006 Antwortschreiben auf Kündigungsbestätigung (einfaches Einschreiben ... diesmal mal ohne Rückschein)

    An
    Premiere Fernsehen GmbH & Co KG
    22033 Hamburg

    Kundennummer: x.xxx.xxx.xxx


    Kündigung unseres Premiere-Abonnements

    Sehr geehrte Frau Goldmann,

    wir beziehen uns auf Ihre Kündigungsbestätigung zum 31.10.2007 vom 16.08.2006 und legen zugleich Widerspruch dagegen ein. Wir haben in unserem Schreiben vom 26.06.2006 von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht zum 31.07.2006 Gebrauch gemacht. (Anmerkung: irgendwie steige ich selbst nicht durch dieses Satz... hab`s aber stehen lassen ... sollen sie sich bei Premiere doch ruhig Gedanken machen:D )

    Dies haben Sie bis heute noch nicht bestätigt. Daher fordern wir Sie letztmalig auf, uns innerhalb von 7 Tagen den 31.07.2006 als wirksames Kündigungsdatum schriftlich zu bestätigen.


    Unsere Smartcard haben wir bereits am 02.08.2006 per Einschreiben an Sie übersandt. Der Erhalt wurde uns von der Deutschen Post mittels Rückschein bestätigt. Ihre Bitte, die Smartcard innerhalb von 10 Wochen nach Vertragsende an Sie zurück zuschicken, irritiert uns ein wenig und lässt darauf schließen, dass es sich ohnehin um ein Versehen Ihrerseits handeln muss. Unsere Smartcard liegt Ihnen nämlich schon unlängst vor.

    Weiterhin kommen Sie in Ihrem Schreiben vom 16.08.2006 – trotz intensiver Prüfung - fälschlicherweise zu dem Schluss, dass für unser Abonnement kein außerordentliches Kündigungsrecht vorliegt. Wir nehmen an, Sie kommen zu dieser Annahme, weil wir das Komplettpaket abonniert hatten. Wie aus der Presse bekannt, versucht Premiere offensichtlich mit diesem widerrechtlichen Vorgehen den wirtschaftlichen Schaden, der durch den Wegfall der Bundesligaübertragungsrechte bedingten Massenkündigungen, zu begrenzen.(Anmerkung: ... ich weiß, schon wieder ein komsicher Satz, aber egal ... die werden schon wissen was ich meine :D )


    Obwohl wir richtigerweise das Premiere Komplettpaket abonniert haben, so bleibt uns dennoch das Recht der außerordentlichen Kündigung vorbehalten. „Bei der Programmgestaltung ist Premiere frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibt", heißt es in den Geschäftsbedingungen von Premiere. Da die Bundesliga für den "Gesamtcharakter" bedeutend ist, leitet sich daraus ein Sonderkündigungsrecht ab. Ausdrücklich vorgesehen ist dieses Recht für den Fall, dass Premiere sein Programmangebot ändert oder umstrukturiert. Dies ist in jedem Fall am 01.08.2006, a) mit dem Wegfall des Bundesliga-Live-Kanals b) mit der Umstrukturierung Ihrer Kino-, Themen- & Sportkanäle und c) mit der Einführung einer neuen Preisstruktur geschehen.
     
  3. eexmsch

    eexmsch Neuling

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Ohnehin sind einige Passagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Premiere mit dem Urteil des Landgerichts München I vom 23.02.2006 (Az.:12 0 17192/05) als unwirksam erklärt worden. Auch heißt es in diesem Urteil, dass „dem Interesse des Kunden an der versprochenen Leistung grundsätzlich der Vorrang gebührt." Als wir das Komplettangebot von Premiere abonniert hatten, war die Live-Berichterstattung der Bundesliga ein wesentlicher Bestandteil der versprochenen Gesamtleistung. Diese versprochene Leistung, kann Premiere nach dem 01.08.2006 aber nicht mehr erfüllen.

    Die Umgestaltung des gesamten Angebotes wäre nach unserer Auffassung aber auch von einer wirksamen Leistungsänderungsklausel nicht gedeckt, da sie das gesamte gebuchte Leistungsangebot komplett verändern.

    Sie können unsere Kündigung auch nicht mit dem Hinweis zurückweisen, dass Sie zusätzliche Angebote zum Vorteil des Kunden „oben draufgepackt“ haben.
    Programme/Programmpakete oder Sender bestehen nicht nur aus Masse, sondern es kommt auch auf den Inhalt, Qualität und Aktualität der Angebote an. Zusätzliche Angebote sind nicht automatisch eine Verbesserung zum Vorteil des Kunden. Der Wegfall von gewünschten und abonnierten Sendern ist ein gravierender Nachteil für Premiere–Abonnenten.

    Ihre zusätzlichen Programme sind für uns nicht von Interesse. Wichtig war für uns die Live-Berichterstattung der Fussball-Bundesliga. Diese Programme/Sender fielen zum 01. August 2006 weg.

    Wir sind nicht bereit und auch nicht verpflichtet, eine insgesamt geänderte Leistung, die nicht mehr mit der vertraglich vereinbarten übereinstimmt, zu akzeptieren.

    Sollten Sie eine andere Auffassung vertreten und die außerordentliche Kündigung nicht endlich anerkennen wollen, fordere ich Sie auf, uns schriftlich unter Bezugnahme auf die Rechtsgrundlage detailliert vorzutragen, worauf sich Ihr Standpunkt stützt.

    Wir weisen nunmehr zum dritten mal darauf hin, dass wir die Einzugsermächtigung widerrufen, welche wir erteilt haben. Sollten Sie weitere Abbuchungen über den heutigen Tag hinaus veranlassen, werden wir diese wiederholt stornieren. Dies gilt ebenfalls für die damals im Komplettpaket abonnierte Programmzeitschrift TV-DIGITAL, die uns als Bestandteil des Komplettpakets verkauft wurde.

    In jedem Fall werden wir uns an der, von der Niedersächsischen Verbraucherzentrale vorbereiteten, Sammelklage beteiligen, sollten Sie nicht endlich unsere Kündigung zum 31.07.2006 für wirksam erklären.

    Mit freundlichen Grüßen


    Noch ein wichtiger Hinweis: Unsere Kündigung vom 26.06.2006 erfolgte vor Bekanntgabe der Kooperation von Premiere mit arena.


    Und nun die Antwort von Premiere :wüt: ... diesmal vom Premiere Forderungsmanagement und unterzeichnet von Frau Hintz...


    30.08.2006 "2. Mahnung"

    Hamburg, 28.08.2006

    [...]

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    leider haben Sie Ihr Kundenkonto trotz unserer Aufforderung noch nicht ausgeglichen. Deshalb befinden Sie sich weiterhin mit Ihren Zahlungen in Verzug. Ihr Kundenkonto weist einen offenen Betrag in Höhe von 61,00 Euro auf. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

    Mahnbetrag 53,00 Euro
    Gebühren 8.00 Euro
    Gesamtbetrag 61,00

    Bitte begleichen Sie den offenen Betrag innerhalb von 7 Tagen. Anderenfalls müssen wir Ihnen die Empfangsberechtigung für Ihr Premiere Programm entziehen.

    Unsere Bankverbindung: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG München, BLZ 700 202 70, Kto-Nr.666877020.

    Wichtig:Geben Sie unbedingt Ihre Kundennummer x.xxx.xxx.xxx im Verwendungszweck der Überweisung an, damit wir die Zahlung zuordnen können.

    Nach Eingang Ihrer Zahlung werden wir alle zukünftig anfallenden Beiträge wieder von dem uns bekannten Konto einziehen. Haben Sie bitte Verständnis, dass Sie unser Zusatzangebot des Premiere Ticket Service erst wieder nutzen können, sobald Ihr Kundenkonto ausgeglichen ist.

    Wichtiger Hinweis: Ihr Abonnement läuft auch dann weiter, wenn Ihr Premiere Programm aufgrund von Zahlungsverzug nicht freigeschaltet ist. Das heißt, dass wir Ihnen entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Beiträge auch weiterhin berechnen müssen.

    Übrigens: Sie können Ihren Abbuchungstermin auch gern auf den 15. des Monats vorverlegen. Falls Sie dies wünschen, sonstige Fragen zur Abbuchung haben oder es sich um ein Missverständnis handelt, können wir dies sicherlich auch in einem kurzen Telefongespräch klären. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0180/5110000* an - wir sind gern für Sie da!

    Mit freundlichen Grüßen

    Petra Hintz
    Premiere Forderungsmanagement


    So ... und weil ich heute mal wieder Langeweile hatte...


    04.09.2006 Antwortschreiben auf 2. Mahnung (geht morgen per Einschreiben ... und diesmal auch wieder per Rückschein raus)

    An
    Premiere Fernsehen GmbH & Co KG
    22033 Hamburg


    Kundennummer: x.xxx.xxx.xxx


    Betreff: 2. Mahnung vom 28.08.2006

    Sehr geehrte Frau Hintz,

    wir beziehen uns auf Ihre 2. Mahnung vom 28.08.2006 welche wir am 30.08.2006 erhalten haben und teilen Ihnen mit, dass wir weder telefonisch noch schriftlich von Ihnen aufgefordert wurden unser Kundenkonto auszugleichen.

    Wie dem auch sei – wir sehen keinen Grund, warum wir den von Ihnen geforderten Betrag begleichen sollen. Wir haben aufgrund des Wegfalls der Bundeslliga-Live-Berichterstattung am 26.06.2006 unser Premiere-Abonnement außerordentlich und rechtswirksam zum 31.07.2006 gekündigt. Die Premiere-Smartcard haben wir Anfang August per Einschreiben mit Rückschein an Premiere übersandt.

    Umso irritierter sind wir über Ihr Schreiben und Ihrer Androhung, uns die Empfangsberechtigung für das Premiere Programm zu entziehen. Wir sind seit dem 31.07.2006, spätesten aber seit dem Eintreffen unsere Smartcard in Ihrem Hause, keine Premiere Kunden mehr und können ohnehin nicht an Ihrem Programm teilhaben.

    Wir schlagen vor, dass Sie sich hausintern gründlicher informieren, bevor Sie weitere Mahnungen verschicken. Hätten Sie dies getan, wüssten Sie, dass wir a) zum 31.07.2006 gekündigt haben b) keine Smartcard von Premiere mehr besitzen und c) bereits mehrmals darauf hingewiesen haben, keine weiteren Zahlungen an Premiere tätigen zu wollen.

    Sehr gern legen wir Ihnen alle relevanten Schreiben (in Kopie) noch einmal bei, damit auch Sie – liebe Frau Hintz – auf dem aktuellen Stand bezüglich unseres Premiere-Abonnements sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Habe dann noch einmal alle Schreiben angefügt, damit Frau Hintz auch ordentlich was zu lesen hat. Und nu bin ich gespannt, was als Nächtes passiert. :winken:
     
  4. cocofixx

    cocofixx Senior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Ich werd dir sagen was passiert. Premiere wird sich solange weigern (selbst wenn du noch 10 Briefe schreibst), bis ein Brief von deinem Rechtsanwalt kommt. Dann wird Premiere die Kündigung ohne Widerrede akzeptieren.
    Premiere wird trotzdem der Sieger sein, denn von 100 Leuten, die wie du Briefe schreiben, werden maximal 50 Leute zum Anwalt gehen. (Wahrscheinlich sogar viel weniger). Also hat sich die Taktik von Premiere bezahlt gemacht.

    Du aber hast nicht nur (sinnlos) viel Zeit zum Briefeschreiben verbraten, sondern du bist dann auch noch 100 oder 200 Euro Anwaltskosten losgeworden. Da nützt auch deine Rechtschutzversicherung nichts. Die übernimmt nur die Verfahrenskosten. Aber soweit lässt es Premiere (clevererweise) ja nicht kommen.

    Ich wette, dass es so ablaufen wird !
    Premiere wird der Sieger sein. :D :D :D
     
  5. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Das ist falsch! Die RA-Kosten muss Premiere übernehmen, da sie diese Kosten durch ihr Verhalten verursacht haben. Sollte Premiere das anders sehen, müßten sie ein Urteil in der Hauptsache zu ihren Gunsten vor Gericht erzielen.

    Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass sich ein Gericht der zweiten oder dritten Instanz der Rechtsauffassung von Premiere in diesen Fällen anschließt.
     
  6. elsata

    elsata Junior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Mein aktueller Stand von meiner Komplett Kündigung:

    Sie haben trotz widerruf der Einzugsermächtigung Geld abgebucht. Ich habe es heute stornieren lassen von der Bank :D.
    Jetzt warte ich auf die Mahnung von Premiere wo ich, sobald Sie nicht vom Gericht kommt auch nicht antworten (bringt bei dem Verein eh nichts) und sobald der Mahnbescheid vom Gericht kommt, werde ich Einspruch einlegen.
    Dann bin ich gespannt ob Premiere mich verklagen tut. Und erst dann schalte ich meinen Anwalt ein (Rechtsschutzversicherung).

    Oder ist meine Vorgehensweise falsch ?



    Gruß elsata
     
  7. SirKnipselot

    SirKnipselot Junior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    So mein Anwalt hat jetzt auch endlich seinen Standartbrief, von wegen das es keinen Grund und Recht gibt für eine Außerordenliche Kündigung! :wüt:
    So was mach ich? Na jetzt hab ich denen erst mal die Smartcard per Einschreiben und Rückschein zurück geschickt:D .
    Wer muß vor Gericht? mh will ich zahlen, oder will jemand Geld haben?
    Also muß Premiere vor Gericht gehn, werd noch mal mit meiner Rechtschutz reden wie die Sache von deren Seite aussieht, aber zur not mache ich es auch ohne Rechtschutz (mh wäre dann die nächste Kündigung).
    Mal schauen wann die erste Mahnung kommt, immerhin bin ich schon 15 Tage überfällig:D

    cu Jörg
     
  8. scarecrow

    scarecrow Neuling

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Es wird eine negative Feststellungsklage erhoben.

    Erklärung Wikipedia:

    Eine Feststellungsklage dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. Dementsprechend unterscheidet man zwischer negativer Feststellungsklage um das Nichtbestehen feststellen zu lassen und positiver Feststellungsklage für das Gegenteil. Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).
     
  9. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?

    Bin kein Jurist, aber das Wort "Verwaltungsakt" in diesem Zusammenhang stört mich. Wenn es diese Klage auch für den Bereich des BGB (Privatrecht, da Premiere-Abo nichts mit Öffentlichem Recht zu tun hat) gibt, umso besser.
     
  10. HerbertRD07

    HerbertRD07 Junior Member

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    AW: Habe Premiere Super. Will aufgrund "Buli-RechteVerlust" kündigen! Möglich?


    "...Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage)."


    Das oder ist der feine Unterschied. Die Feststellungsklage gilt damit sowohl für private Rechtsverhältnisse (wie also z.B. Verträge mit Premiere) als auch für den Umgang mit Behörden bei Verwaltungsakten.