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Habe mich von 70% im Internet blenden lasssen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von siegi, 23. November 2016.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ne, der macht erstmal mit seinem Anwalt/Steuerberater Stress in Form von Briefen mit §§ und dann übergibt er das ganze einem Inkassobüro (ihr wisst ja...128,74€ Mahnkosten etc) und erst dann holt man sich den "gelben Umschlag" bei Gericht. Ihr könnt ja auch noch das Urteil abwarten wollen zzgl. Gerichtskosten -die zwei hübschen (Händler + Inkasso) aber reiben sich schon jetzt die Hände (weil sie 50:50) machen und freuen sich auf den nächsen "siegi"....:(
     
  2. Creep

    Creep Guest

    Bei Streitwert 3€50 fällt nach BRAGO auch sehr viel an Anwaltsgebühren an.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Falsch! Dir als Verbraucher steht vordergründig das 14-tägige Rückgaberecht wodurch der Transportdiensleister auch keine Lagerungsgebühren berechnen dürfte. Schlägt man aber dieses Rückgaberecht aus und entstehen dadurch sinnlose Gebühren -dann wäre ich als Händler auch wütend und würde sogar mit Kanonen auf Spatzen schießen. Und was den Aufwand für Gerichte angeht -so hat jeder Händler irgendwo einen Anwalt und der braucht nur 2 Zeilen zu schreiben und das ganze nimmt seinen Lauf. Von wegen Aufwand also...
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Anwälte wären keine Anwälte wenn sie nicht wegen 3,50€ klagen würden. Diese ganzen Mahgebühren finde ich zwar eine riesen Schweinerei -aber darum geht es hier doch gar nicht. Sondern nur was auf einem zukommen könnte wenn er klugscheißt -mehr wollte ich damit nicht erreichen...
     
  5. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Deine Phantasie schlägt mal wieder Purzelbäume, aber bleib Du mal bei deiner Meinung, es lohnt nicht, weiter mit Dir darüber zu schreiben.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich bin mit Sicherheit keiner der den Schwanz einzieht und gewiss auch keiner der eine rechtliche Auseinandersetzung scheut -aber in diesem Fall auf sein Rückgaberecht zu verzichten und statt dessen den holprigen Weg zu gehen -finde ich mehr als grob fahrlässig. :cool:

    P.S. Und jetzt werde ich euch mal eine Geschichte erzählen wo ICH was verweigert habe....und haltet euch fest: Es war eine Forderung von einem Gerichtsvollzieher. Kurzum die Geschichte: Vor Jahren habe ich bei einem Arbeitgeber gearbeitet, der mir noch Lohn schuldete und ich habe geklagt und auch bei der 1.Verhandlung gleich zu 100% recht bekommen (der Arbeitgeber bzw ein Anwalt von denen ist nicht mal erschienen). Ich bekam natürlich auch einen Titel den ich an irgendeinen Gerichtsvollzieher übergab um mir mein Geld zu holen. Das ist dann geschehen und ich habe mein Geld irgendwann nach Wochen auf dem Konto überwiesen bekommen und für mich war die Geschichte damit gegessen.
    Irgendwann dann nach 6 Monaten oder so hatte ich diese Benachrichtugungskarte im Briefkasten, dass ich bei der Post was abholen solle. Ich ging also zur Post gab der Mitarbeiterin die Karte und sie holte einen Brief(!) raus wo gleich deutlich zu erkennen war -Stempel Gerichtsvollzieher sowieso. Das macht 12,75€ oder so -sagte die Angestellte. Ich -wie jetzt? Ich soll zahlen für einen Brief den ich nicht mal erwarte? Nö, ohne mich habe ich gesagt und bin rausgegangen. Wenig später bekam ich dann per normale Post den Brief wo der Gerichtsvollzieher wegen der o.g. Sache irgendwelche Gebühren haben wollte. Darauf schrieb ich ihn einen bösen Brief wo ich geschrieben habe, dass ich einen Titel in der tasche habe und mir keine Kosten deshalb auferlegt werden können -nur weil ich gewonnen hätte. Danach war Ruhe im Karton... :)

    Aber Sachen gibt's....
     
  7. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    Da lebt scheinbar noch jemand in der Vergangenheit. Das wurde schon vor längerer Zeit geändert. Mittlerweile kann ein Händler selbst entscheiden, ob er oder Du die Rücksendekosten trägst; egal, wie teuer die Ware war.
     
    Creep gefällt das.
  8. timecop

    timecop Board Ikone

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    Da hättest Du vielleicht einfach mal in die recht "bissigen" AGBs geschaut (spätestens da hätte ich Abstand vom Kauf genommen) da steht, Du musst das Rücksendeformular ausfüllen und auf "Genehmigung warten" und Gerichtsstand ist in NL es wird sogar auf einen "befugten Richter" hingewiesen.....