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Härte der Erotik-Filme auf Blue Movie und Beathe Uhse TV

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von Sonikachu, 1. Oktober 2001.

  1. Freakie

    Freakie Platin Member

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    Das mit der Gesetzgebung in Deutschland ist doch eh unsinnig.
    Zum einen ist das Ausstrahlen harter Pornographie verboten, sodaß die LMAs derartige Sender nicht lizenzieren. Somit ist im Kabel nur Kinderkram drin.

    Was aber über SAT läuft ist eine ganz andere Sache. Solange die Sender nicht in Deutschland uplinken, hat die dt. Gesetzgebung keinen Einfluß. Somit können Hardcoresender wie XZone, XXL, SCT, Ultrablue, SexTV (ab 1.11.) legal in D abonniert werden.

    Reiner Schwachsinn, nur die Engländer sind genauso dämlich wie unsere Politiker.
     
  2. Frank_T

    Frank_T Senior Member

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    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR>Original erstellt von strunz77]

    ja. und siehst du dabei die teile in action?</STRONG>[/quote]

    Ich schrieb ja, das der GV (Geschlachtsverkehr) zu sehen ist. Also sind auch alle Teile in voller Aktion zu bewundern.
     
  3. Frank_T

    Frank_T Senior Member

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    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR>Original erstellt von Freakie]Das mit der Gesetzgebung in Deutschland ist doch eh unsinnig.
    Zum einen ist das Ausstrahlen harter Pornographie verboten, sodaß die LMAs derartige Sender nicht lizenzieren. Somit ist im Kabel nur Kinderkram drin.</STRONG>[/quote]

    Es handelt sich dabei um sogenannte weiche Pornographie. Unter harter Pornographie versteht man in Deutschland Kinderpornos, Gewaltpornos und Zoophiliepornos. Die ist zum Teil total verboten.

    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR><STRONG>Was aber über SAT läuft ist eine ganz andere Sache. Solange die Sender nicht in Deutschland uplinken, hat die dt. Gesetzgebung keinen Einfluß. Somit können Hardcoresender wie XZone, XXL, SCT, Ultrablue, SexTV (ab 1.11.) legal in D abonniert werden.

    Reiner Schwachsinn, nur die Engländer sind genauso dämlich wie unsere Politiker.</STRONG>[/quote]

    So ganz stimmt dass nicht. Die deutsche Gesetzgebung hat auf die europäischen Hardcoresender schon einflusst. Die EU-Fernsehrichtlinie räumt einem Mitgliedsstaat das Recht ein, gegen die Verbreitung von Sendern aus anderen Mitgliedsstaaten vorzugehen, wenn diese gegen dort herrschende Gesetze verstossen. So könnte die Bundesregierung ein Kontrollverfahren gegen die Hardcoresender bei der EU-Kommission beantragen und bei positiver Prüfung die Sender schliessen lassen oder die Verbreitung im eigenen Hoheitsgebiet unter Strafe stellen. Dann dürften keine Abos, Smartcards und sonstige Dinge, die den Empfang des verbotenen Sendern ermöglichen, mehr angeboten bzw. verkauft werden. Die Briten haben dieses Verfahren in der Vergangenheit mehrmals praktiziert. Aktuell wird es von Sachsen über die Bundesregierung gegen den Sender 'Adult Channel' in London durchgeführt. Der Sender wurde ja von der Primacom im Kabel verbreitet.

    Aber das es Schwachsinn ist, kann ich dir nur zustimmen. Auf der einen Seite sind Hardcoresender in Deutschland verboten, weil man sich auf Art. 5 II GG beruft, auf der anderen Seite macht man nichts gegen die Satellitenverbreitung, weil man argumentiert, dies würde Art. 5 I GG verletzen. Dass soll jemand verstehen.
     
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    frank,
    harte pornographie sind filme, die alles zeigen und dadurch automatisch indiziert werden. das heißt, dass sie weder ausgestrahlt, noch offen verkauft werden dürfen. und beworben dürfen sie auch nicht werden.

    darunter fallen sogar geschlechtsteile, die sich nicht in aktion befinden, aber sexuelle erregung darstellen (mehr als 45 grad erigierter penis darf nicht länger als 3 sek. gezeigt werden, um nicht indiziert zu werden). in romance soll es tatsächlich so sein? mmh. mal sehen. wenn das stimmt, was so in div. fimbesprechungen steht, frage ich mich echt, welchen sinn unsere gesetzgebung dahinter sieht, diesen nicht zu indizieren. naja, zumindest die hauptdarstellerin bestreitet, sex gehabt zu haben.

    die "kategorien", die du nennst (kinder-, gewalt-, zoo-pornos (letzteres nennt man im übrigen sodomie)), sind keine harten pornos, die indiziert sind (keine straftat), sondern filme, die einen straftatbestand erfüllen und somit mit aller härte des gesetzes verfolgt werden. sie sind allesamt verboten und nicht nur zum teil.

    [ 03. Oktober 2001: Beitrag editiert von: strunz77 ]
     
  5. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    weiche pornographie sind filme wie die, die auf pw gezeigt werden. also entweder mit zweiter kamera gedrehte harte oder z.b. die schulmädchenreporte, in denen es zu keinem vollzug des geschlechtsaktes kam.
     
  6. Satgesicht

    Satgesicht Senior Member

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    Da es sich bei den Blue Movie Kanälen um Bestellkanäle handelt, sollte es eigentlich möglich sein das Rundfunkgesetz auszuhebeln.
    M.E. ist dies kein Fernsehen im allgemeinen Sinne, sondern eine Dienstleistung, wie sie jede Videothek erbringt. PW ist glaube ich da auf dem Weg nach der engültigen Prüfung der d-box auf den Jugenschutz auch Hardcore auszustrahlen.
     
  7. Frank_T

    Frank_T Senior Member

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    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR>Original erstellt von strunz77]frank,
    harte pornographie sind filme, die alles zeigen und dadurch automatisch indiziert werden. das heißt, dass sie weder ausgestrahlt, noch offen verkauft werden dürfen. und beworben dürfen sie auch nicht werden.</STRONG>[/quote]

    Die Indizierung ist Mitter der 80'er abgeschafft worden, weil es schlicht zu viele Pornos pro Monat neu gab. Die BPjS kam damals mit der Arbeit nicht hinterher. Meine Definition der 'harten Pornographie' ist schon richtig, suche Mal in der Suchmaschine deines Vertrauens nach dem Begriff.

    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR><STRONG>
    darunter fallen sogar geschlechtsteile, die sich nicht in aktion befinden, aber sexuelle erregung darstellen (mehr als 45 grad erigierter penis darf nicht länger als 3 sek. gezeigt werden, um nicht indiziert zu werden).</STRONG>[/quote]

    Das ist eine Definition die sich so nie in Deutschland durchgesetzt hat. Die Amis haben bzw. hatten Mal solche Definitionen. Die in Deutschland gültige Def. von Pornographie findet man z.B. bei der hessischen LMA. Zur Not kann ich die auch noch Mal suchen.

    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR><STRONG>
    die "kategorien", die du nennst (kinder-, gewalt-, zoo-pornos (letzteres nennt man im übrigen sodomie)), sind keine harten pornos, die indiziert sind (keine straftat), sondern filme, die einen straftatbestand erfüllen und somit mit aller härte des gesetzes verfolgt werden. sie sind allesamt verboten und nicht </STRONG>[/quote]

    Wie oben schon geschrieben, das ist harte Pornographie. Ausserdem ist Zoophilie = Sodomie. Zu den Verboten siehe §184 V ff.
     
  8. Frank_T

    Frank_T Senior Member

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    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR>Original erstellt von strunz77]weiche pornographie sind filme wie die, die auf pw gezeigt werden. also entweder mit zweiter kamera gedrehte harte oder z.b. die schulmädchenreporte, in denen es zu keinem vollzug des geschlechtsaktes kam.</STRONG>[/quote]

    Weiche bzw. einfache Pornographie ist alles das, was man so im allgemeinen in einer Videothek im Erwachsenenbereich findet. Was im TV gezeigt wird ist meistens "Erotik", denn wenn es Pornographie wäre, wäre es verboten auszustrahlen. Schließlich gehen die LMA's auch gegen deren Meinung nach pornographische Sendungen vor (z.b. BU-TV). Im übrigen ist für Pornographie das Zeigen des Akts in allen Einzelheiten kein alleiniges Kriterium ob eine Sendung pornographisch ist.
     
  9. Frank_T

    Frank_T Senior Member

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    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR>Original erstellt von Satgesicht]Da es sich bei den Blue Movie Kanälen um Bestellkanäle handelt, sollte es eigentlich möglich sein das Rundfunkgesetz auszuhebeln.
    M.E. ist dies kein Fernsehen im allgemeinen Sinne, sondern eine Dienstleistung, wie sie jede Videothek erbringt. PW ist glaube ich da auf dem Weg nach der engültigen Prüfung der d-box auf den Jugenschutz auch Hardcore auszustrahlen.</STRONG>[/quote]

    "Pustekuchen" kann ich da nur sagen. DF1 hatte auch schon Mal in die Richtung argumentiert. Nach der aktuell herrschenden Meinung handelt es dann um Rundfunk, wenn ein Sender ein bestimmtes Programm zu einer bestimmten vorher festgelegten Zeit ausstrahlt oder der Empfänger keine Möglichkeit hat, dass Angebot des Anbieters direkt zu beeinflussen. Somit gilt für PPV der RStV. Anders wäre die Situation bei echtem VoD, wo der Empfänger den Beginn und das Angebot frei wählen kann. Aber auch diese Lücke soll wahrscheinlich bis nächsten Sommer geschlossen werden. Also weiterhin "Schnippel-TV".
     
  10. Eifelquelle

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    So, wir uns jetzt nicht noch länger streiten, was Sache ist, hier ein paar Definitionen unserer werten Gesetzgeber:

    Pornographische Darstellungen müssen nach ihren objektiven Gehalt zum Ausdruck bringen, dass sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands eindeutig überschreiten.

    vgl. Tröndle/Fischer, StGB-Kommentar, 49. Auflage, Rdnr. 6 zu § 184

    Die Darstellung von Pornografie ist in Deutschland im Prinzip nicht strafbar, jedoch mit einer Reihe von Ausnahmen. So ist es z.B. nach § 176 Absatz(3) Nr. 4 strafbar, "Auf ein Kind (unter 14 Jahren) durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einzuwirken". Weiterhin sind pornographische Darstellungen mit Tieren oder Darstellungen, die gewaltverherrlichend sind nach § 184 StGB verboten bzw. strafbar.

    Aha.
    Also zu Deutsch:
    Arte darf den GV in Nahaufnahme zeigen, denn schließlich will ARTE als Kultursender ja zum Nachdenken anregen
    :confused:
    Beate Uhse hingegen will das man "GEIL" wird, die dürfen das also nicht :(