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Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Bökelberger, 29. April 2009.

  1. Bökelberger

    Bökelberger Talk-König

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    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Das Wort zum Sonntag.

    Da du das hier in den Thread schreibst, du dich mir gegenüber auch vorher schon so abwertend geäussert hast, komme ich zu dem Schluß, dass dir das Lesen wohl etwas schwerfällt. Deshalb für dich noch mal in Kurzform: Über den Vantage 8000 hatte ich mich ausgiebig informiert. Dass er nach dem Auspacken meinen Vorstellungen trotzdem nicht entsprach, war weder die Schuld des Händlern noch die von mir. Die Kisten stehen bei uns in der Gegend eben nicht in jedem Geschäft, dass man die vorher mal in Augenschein nehmen kann. Da er ein ganz mieses SD-Bild hatte, hab ich ihn also wieder zurückgeschickt. Und die meisten von hier (ausser dir natürlich) hätten das in dem Fall sicher ganz genauso gemacht.

    Übrigens, der eine kleine Shop, bei dem ich den Technisat Digicorder mit 500 Platte in den "Digicorder Plus" mit 160er Platte getauscht habe, hat mir unmittelbar nach Erhalt der Ware das Geld zurückgeschickt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2009
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Hey, nicht unter die Gürtellinie! :D

    Ich mache mir halt nur so meine Gedanken, warum hier jemand sich so vehement für die Abschaffung von Verbraucherrechten einsetzt, wo es doch normalerweise eher umgekehrt der Fall ist. Man liest im Netz eigentlich permanent nur von "Abzocke" und "Betrügern" und dergleichen.

    Es ist mir schlich ein Rätsel, welche Beweggründe du hast.

    Wenn du dieses Wissen dazu einsetzen würdest, über den Tellerrand zu blicken, dann würdest du schnell merken, dass ohne das Fernabsatzrecht Betrügern regelrecht Tür und Tor geöffnet würden, da du stets die Katze im Sack kaufen müsstest.

    Es ist eigentlich völlig normal, dass man bei einem Handelsgeschäft die Ware vor Kauf in Augenschein nehmen darf. Warum du dies hier verweigern willst, verstehe ich letztlich nicht.

    Zudem würde eine Abschaffung des Fernabsatzrechts den Wettbewerbsvorteil noch weiter in Richtung des Versandhandels verschieben.

    Des weiteren ist deine Aussage, dass man sich schließlich "vorher" informieren könne, ziemlich unrealistisch. Wie Bökelberger bereits schrieb, hat er sich vorher informiert. Nur reicht das nicht aus. Oder meinst du etwa, dass man sich das Gerät ja vorher beim lokalen Einzelhändler ansehen kann, aber dann online bestellt?

    Aus deiner Forderung kann man übrigens auch wunderbar umdrehen: Wenn ein Shop den Kunden vor dem Kauf umfangreich informiert, dann muss er keine hohe Retourenquote befürchten. Er hat es letztlich selber in der Hand, ob der nur "Kistenschieber" spielen will oder eben zufriedene Kunden haben möchte.

    Übrigens: Eine gekaufte Ware zurückgeben zu können, gehört eigentlich zum guten Ton eines Kaufmanns. So etwas nennt man schlicht Kulanz. Früher, als es noch keinen so ausgeprägten Versandhandel gab, war dies eine freiwillige und selbstverständliche Leistung.

    Gerade im Bereich von Textilien -- ich denke da mal an die großen Versandhäuser Otto, Quelle und Neckermann -- ist es selbstverständlich, dass man Ware retournieren kann. Da nützt es auch nichts, sich vorher zu informieren, wie du ja hier als "Allheilmittel" propagierst. Wenn es nicht passt, dann passt es halt nicht.

    Nur: In diesem Segment ist das normal. Und niemand plärrt herum, wenn er eine Ware als "neu" erhält, die schon einmal retourniert wurde. Dieses seltsame Verhalten gibt es nur im Bereich der Elektronik.

    Wenn es denn für die Versandhändler ein so immenses und existenzbedrohendes Problem darstellte, warum schaffen sie nicht einen Ausweg? Der stationäre Einzelhandel setzt die Hersteller unter Druck, dass sie "diebstahlsichere" Blisterverpackungen bei Kleinteilen zur Verfügung stellen. Warum tut das der Versandhandel nicht auch und fordert versandfreundliche Verpackungen, die man öffnen und verschließen kann, ohne sie zu beschädigen zu müssen?
    Wird ein USB-Stick schlecht, wenn den schonmal jemand in der Hand hatte? Ist ein Digitalreceiver kaputt, nur weil er schon einmal ausgepackt wurde?

    Wenn es alles so schlimm wäre, wie du es hier skizzierst, dann müsste der Druck auf die Händler so groß sein, dass sie zu entsprechenden Maßnahmen greifen würden.
    Ach, du meinst, dass das Fernabsatzrecht an den höheren Preisen hier schuld ist? Das müsste dann ja ausschließlich den Versandhandel betreffen. Doch warum sind auch die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller dann für die beiden Märkte unterschiedlich? Der UVP ist für den Einzelhandel kalkuliert, nicht für den Versandhandel.

    Und mehr noch: Wie kommt es dann, dass die Preise für Unterhaltungselektronik schon seit 30 Jahren in den USA niedriger waren als hierzulande?

    Ich gebe dir mal einen kleinen Tipp: Die unterschiedlichen Preise könnten eventuell etwas mit Absatzmengen und den damit verbundenen Transportkosten, den Einfuhrzöllen, weiteren gesetzlichen Auflagen (z.B. Unbedenklichkeitserklärungen, el. Prüfungen, usw.) und letztlich der Umsatzsteuer liegen. Aber das ist nur eine Mutmaßung von mir...

    Immerhin schreibst du ziemlich deutlich, worum es dir geht: "Geiz ist geil". Na, herzlichen Glückwunsch. Ich wette, dass du einer der ersten wärst, der hier laut aufschreien würde, wenn dich ein Händler übers Ohr gehauen hat und du keine rechtlichen Handhabe hast, den Schrott wieder zurückzugeben.

    Gag
     
  3. Bökelberger

    Bökelberger Talk-König

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    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Guter Post, Gag. :)

    Alles was du schreibst ist nachvollziehbar. Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass ein Onlinehändler eine zurückgegebene Ware später zwingend als B-Ware anbietet. Sofern er jedenfalls das Produkt in ordentlichem Zustand zurückerhalten hat. Und auch mit der Verpackung sollte man nach Erhalt ordentlich umgehen...

    Mir ist es bsw. bei Redcoon auch schon passiert, dass an der Verpackung klar erkennbar war, dass das gelieferte Produkt nicht zum ersten Mal ausgepackt wurde. Solange das Gerät in einwandfreiem Zustand ist, stört mich so etwas nicht. Ein von mir kürzlich sehr günstig bestellter Panasonic-Plasma war ein solches Beispiel. Der steht heute mit höchster Zufriedenheit bei mir im Wohnzimmer. :)
     
  4. r123

    r123 Guest

    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Mit dem Lesen habe ich keine Schwierigkeiten, danke. Ich kann jedoch tatsächlich nur schwer nachvollziehen, dass jemand sich informiert hat und dann solche Überraschungen erlebt wie Du. Gerade die Bildqualität ist eine Eigenschaft, über die regelmäßig genau berichtet wird, weshalb es mich wundert, dass Du nichts von der Bildqualität des Receivers wusstest, wenn Du doch so genau recherchiert hast.

    Jetzt verwechselst Du mich aber. Ich bin keinesfalls für eine Abschaffung des Verbraucherschutzes und des Widerrufsrechts. Jedoch meine ich, dass ein Zurücksenden völlig funktionstüchtiger Ware nicht als völlig normal angesehen werden sollte. Daher sollte sich der Käufer im Vorfeld Gedanken machen, ob er etwas kaufen möchte und nicht etwas bereits mit dem Gedanken bestellen, wenn ich es geliefert bekommen habe, sehe ich es mir erstmal in Ruhe an und entscheide (erst) dann, ob ich es haben möchte.
    Wie ich bereits ausgeführt habe, ist es m.E. durchaus okay, wenn jemand ein völlig funktionstüchtiges Gerät bei Nichtgefallen zurücksendet, wenn er sich im Vorfeld ausführlich über das Gerät informiert hat und nicht davon ausgehen konnte, dass es ihm doch nicht gefällt. Jedoch sollte sich in diesen Fällen der Käufer nicht noch wie der TE künstlich aufregen, weil die Rücküberweisung eben erst ein paar Tage (ich spreche nicht von Monaten) länger dauert. Denn Fakt ist, der TE ist für einen finanziellen Schaden beim Händler verantwortlich; ob ein berechtigter Grund dafür vorlag (sprich er sich tatsächlich im Vorfeld ausführlich informiert hat), kann dahinstehen; denn zumindest die wenigen Tage, die der Händler Zinsen für das Geld erhalten kann, könnte er m.E. dem Händler gönnen.
     
  5. r123

    r123 Guest

    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Ist aber so, dass Händler sowas nicht dürfen und in einem anderen Thread hier im Forum hatten sich kürzlich auch einige sehr aufgeregt, weil sie ein Gerät erhalten haben, dass zwar vmtl. technisch einwandfrei war und lediglich einmal von jmd ausgepackt wurde, da es damit eben kein Neugerät mehr war.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Naja, du unterstellst jedem, der von diesen Rechten Gebrauch macht, Schädigungsabsichten.
    Ich weiß ja nicht, in welchen Kreisen du dich so normalerweise aufhältst, aber ich kenne kaum jemanden, der nur so aus Spaß Waren bestellt. Schließlich ist es nach wie vor mit einem gewissen Aufwand verbunden, die Waren zurückzusenden. Allein der Zeitaufwand, die Pakete wieder zur Post zu bringen verbietet es mir, sinnlos Zeugs zu bestellen.

    Wenn jemand dies regelmäßig tut, so landet er bei vielen Händlern mittlerweile auf einer "schwarzen Liste", so dass rein zufällig die von ihm gewünschte Ware nicht mehr lieferbar ist. Finde ich auch richtig, und das ist meiner Meinung auch der richtige Weg.
    Warum unterstellst du praktisch jedem, dass er dies nicht getan hätte?

    "Künstlich" aufregen? Ich halte es für eine Frechheit, eine Erstattung künstlich herauszuzögern. Schließlich hat der Käufer ja auch pünktlich bezahlt.

    Dass eine Rückabwicklung mal ein, zwei Wochen dauert, sehe ich als normal an. Aber von vornherein zu sagen, dass man das Geld erst in vier Wochen überwiesen bekommt, ist dreist.

    Das ist einfach nur Unsinn.

    Der Händler ist selbst für seinen "Schaden" verantwortlich, da niemand ihn gezwungen hat, Versandhändler zu werden. Dies nennt man schlicht "unternehmerisches Risiko".
    Ihm waren die Bedingungen bekannt, also darf er sich nicht beschweren.
    Das ist albern. Dann kann man gleich einen Schadensersatz vereinbaren.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Bei allem Respekt, aber dann such doch bitte mal die entsprechenden Quellen heraus, die belegen, dass der betreffende Receiver ein schwaches SD-Bild hat. Deiner Auffassung nach müsste das ja völlig problemlos und einfach sein.

    Du könntest auch erklären, warum der Händler nicht entsprechend über dieses Gerät informiert und vor der schlechten SD-Qualität gewarnt hat. So könnte er sich ja am einfachsten vor dem "Schaden" schützen.
     
  8. r123

    r123 Guest

    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Ja, das ist völlig richtig. Selbstverständlich sehe ich es auch als Pflicht des verkäufers an, dass er den potentiellen Käufer informiert. Daher frage ich vor einem Kauf beim Käufer auch explizit nach, wenn ich noch Fragen habe oder mir unsicher bin. Wenn man das jedoch nicht macht, kann der Verkäufer auch nicht wissen, dass noch ein weiterer Informationsbedarf besteht.
    Technische Geräte sind mit Kleidung nicht vergleichbar; daher muss man stets unterscheiden, worum es geht. Wenn jemand bspw. eine Hose zurückschickt, weil sie ihm nicht passt, ist das völlig legitim, weil Größen nunmal regelmäßig ganz unterschiedlich ausfallen. Auch ist der Schaden bei der Zurücksendung von Kleidung regelmäßig deutlich geringer als bei bspw. technischen Geräten (was Muhase ja ebenfalls bereits verdeutlicht hat). Jedoch erwarte ich bspw. auch von einem Käufer von Kleidung, dass er vor Entfernung aller Etiketten an der Kleidung ersteinmal die Kleidung anprobiert, um festzustellen, ob er die Ware zurücksenden muss oder nicht.

    Exakt und daher sind die Schäden bei der Rücksendung eines technischen Gerätes eben auch viel höher als bei der Zurücksendung einer Hose und somit nicht vergleichbar.

    Selbstverständlich wäre das durchaus sehr positiv. Weshalb da nicht von Einzelhändlern gefordert wird, weiß ich nicht,da ich eben kein Einzelhändler bin.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    Das ist auch wieder ein Trugschluss von dir. Nur hat man in der Textilversandbranche darauf reagiert und "lebt" einfach mit der extrem hohen Retourenquote. Deshalb haben Neckermann & Co. eigene Abteilungen, die die Retouren wieder aufarbeiten. In der Regel wird ein zurückgesandtes Kleidungsstück gereinigt, gebügelt und neu verpackt.

    Bei 'nem technischen Gerät musste allenfalls mal mit 'nem Lappen die Fingerabdrücke vom Gehäuse wegputzen und es wieder ordentlich in die Kiste stellen. Wo hier ein "Schaden" entstanden sein soll, ist mir ein Rätsel.

    Wenn die Hersteller ihre Verpackungen entsprechend anpassen würden, wäre dieser angebliche Schaden obsolet.

    Und warum spielst du dich dann hier so als Anwalt der kleinen Händler auf, wo du nun zugibst, gar nicht mitreden zu können?
    Könnte es nicht etwa sein, dass die von dir propagierten "Schäden" in der Realität so niedrig sind, dass kein Handlungsbedarf besteht?

    Gag
     
  10. Bökelberger

    Bökelberger Talk-König

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    AW: Gutschrift eines Internetshops erst in vier Wochen...

    @Gag,

    ich glaube das ist zwecklos...

    r123 ist einfach so clever, dass er sicher nie in die Situation kommen würde, ein bestelltes Gerät mal zurückschicken zu müssen. Der informiert sich halt besser als andere Leute...

    Übrigens, der entsprechende Händler hat sich auf zweimalige freundliche Mailnachfrage meinerseits bereit erklärt, den Kaufpreis nun am 6. Mai zurückzuschicken. Ich hatte in der Mail mitgeteilt, dass ich bei Entgegenkommen seinerseits keine negative Bewertung schreiben werde. Daran halte ich mich natürlich. Wer den Namen des Shops erfahren möchte, möge mir eine PM schreiben. Öffentlich möchte ich den Händler (wegen meinem Versprechen) nicht benennen.