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Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Schanarri, 14. September 2015.

  1. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Im Politikbereich wirkst du geistig einfach frischer. Versuche bitte umzusetzen, dass mein Beispiel rein theoretischer Natur war um zu belegen, dass deine Aussage, dass das was auf dem Gutschein steht, nämlich ein vier Gänge Menü für zwei Personen zu servieren umzusetzen sei, auch wenn der für den Gutschein gezahlte Preis nicht daneben aufgedruckt ist, nicht schlüssig war.
    Wenn du unseren Dialog dazu nochmal Schritt für Schritt abarbeitest, wirst auch du erkennen, dass ich im Recht bin. Dass du Widerworte nicht gewöhnt bist, weil du mit deiner zugegeben recht eloquenten Dialektik wirksam umgehst, kann ich verstehen. Bei mir bist du dabei aber an den Falschen geraten. Deine Tatsachenverdrehung durch sinnfreie Zwischenfragen und das Auslassen ganzer Dialogteile, um deine Argumentation schlüssiger erscheinen zu lassen, ist prinzipiell sehr einfach durchschaubar.
    Den geneigten Mitlesern intellektuell benachteiligter Natur kannst du damit vielleicht was vormachen, mir jedoch nicht.
    Ich habe meine Meinung dazu nun ausreichend dargelegt. Ich erwarte noch ein bis zwei bissige Kommentare deinerseits, die ich lesen und ertragen, aber nicht mehr kommentieren werde.
    Ich weise dich und die Mitleser zudem vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass mein diesbezügliches Schweigen keine Zustimmung oder die potentielle Unfähigkeit zu einer weiteren, angemessenen Reaktion bedeutet.
    Das Popcorn der Mitleser kann somit ab sofort wieder eingepackt werden...bis zum nächsten Mal natürlich. ^^
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. September 2015
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Kleiner wirkungsloser Versuch der Diskreditierung gleich am Anfang bis zum theatralischen Ende: "Das wird mir hier zu kindisch. Komm Teddy, wir gehen..." :D

    Dur reimst dir was zusammen, gegen jede Realität und Rechtsprechung,
    und wer dem nicht folgt, ist deiner Meinung nach nicht frisch in der Birne.
    Dabei sind die Fakten derart eindeutig.

    Nur zur Erinnerung:
    Beispiel: Jemand kauft zu Weihnachten 2014 einen Gutschein für ein 4-Gänge-Menü für 2 Personen. Dieser Gutschein kostet im Dezember 2014 198€. Auf dem Gutschein steht: "4-Gänge-Menü für 2 Personen" , also nicht der Preis des Gutscheins aber sein Wert, wenn ich das richtig verstehe.
    Im April 2015 wird der Preis für das 4-Gänge-Menü auf 108€ p. P. angehoben.
    Im September 2015 kommen die Beschenkten zur Einlösung des Gutscheins. Anweisung der Buchhaltung: 10€ p. P. nachberechnen.


    Die rechtliche Behandlung ist Juraforum bestens erklärt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. September 2015