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Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Schanarri, 14. September 2015.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Ich verstehe jetzt nicht, was du damit meinst.
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Naja, das Geld für den Gutschein nimmt man obwohl man noch kein Finger krumm gemacht hat und wenn die Kunden dann mal kommen -haben sie eben Pech gehabt und müssen zuzahlen. ;)
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Müssen sie ja nicht, da irrt der Wirt. :)
     
  4. Schanarri

    Schanarri Gold Member

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Also, erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Im Eröffnungspost hab ich natürlich Quatschbeträge geschrieben. Gutscheinpreis war in 12/14 198€, also 99 p. P.. Nun würde der gleiche Gutschein 218€, also 109 p. P. kosten. Aufgedruckt ist 4-Gänge-Menü für 2 Personen, nicht die 198€.
    Hingewiesen wurden die Schenkenden mündlich beim Kauf, da schon klar war, dass die Erhöhung kommen würde. Bei einem Fall wurden sogar die Beschenkten von den Schenkenden informiert.
    Auf welchen BGB§ bezieh ich mich beim Gespräch mit meinem Chef??
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    AW: Aufschlag auf Gutscheine durch zwischenzeitliche Preiserhöhung

    Den 'Gutschein' gibt es im Gesetz nicht. Sie werden jedoch in der Rechtsprechung als 'Kleine Inhaberpapiere' (§ 807 BGB) behandelt, mit der Rechtsfolge, daß folgende Vorschriften Anwendung finden: § 793 Abs. 1 und der §§ 794, 796, 797 BGB.

    § 793 (1) BGB: 'Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (...), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen,...'

    Und diese bedeutet, daß nicht noch draufgezahlt werden muß, um die versprochen Leistung zu erlangen!


    juraforum.de

    Ich denke, dass ist eindeutig und auch mal logisch.
     
  6. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Wenn du darauf bestehst:

    1. Gang: Grüner Salat mit Zitrone
    2. Gang: Spiegeleier mit Toast
    3. Gang: Sülze mit Bratkartoffeln
    4. Gang: Ein Stück Butterkuchen

    Nach deiner "Was drauf steht muss geleistet werden-Theorie" auch völlig in Ordnung.

    Da weder Preis noch Leistung auf dem Gutschein selbst im Einzelnen festgelegt worden ist, muss es AGB geben, in denen das eindeutig steht. Ist das nun endlich klar geworden?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. September 2015
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    "4-Gänge Menü für 2 Personen" beschreibt doch die Leistung, wenn auch nicht unbedingt im Detail.

    Wenn dann der Wirt statt einem 200g Steak nur ein 175g Steak serviert und beim Desert nur Vanillearoma statt echter Vanilleschoten verwendet, wäre das nicht zu beanstanden.
     
  8. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Meine Rede, darum schrieb ich ja, dass es "im Einzelnen" nicht auf dem Gutschein selbst steht.
    Wenn es also nur davon abhängen würde, was auf dem Gutschein steht, wäre im vorliegenden Fall eine Preiserhöhung gar nicht notwendig, da man das Ganze auch anders regeln könnte. Ergo muss es extern festgelegte Regelungen geben, die eben nicht direkt auf dem Gutschein stehen, denen man bei dessen Kauf aber zustimmt. Sprich, ein Vertrag bzw. AGB.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. September 2015
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Soweit kommt es noch. Dass wir 10 Seiten Kleingedrucktes unterschreiben, bevor wir ein Steak mit Pommes essen dürfen...:rolleyes:
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??


    Auf dem Gutschein steht: "4-Gänge-Menü für 2 Personen"
    Dieses 4-Gänge-Menü wird auch heute noch, eben nur zu einem höheren Preis als bei Gutscheinkauf, angeboten.
    Für gewöhnlich steht das dann in der Speisekarte. Sehr selten in den AGB.

    Also bitte bei Fakten bleiben und nicht irgendwelche Sülze zusammen reimen.:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. September 2015