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Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Schanarri, 14. September 2015.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Und welches Recht würde mich als Kunden zwingen mehr (vor Ort) zu zahlen, als im Voraus bereits bezahlt und vereinbart? Dann müßte ich rein rechtlich mein Geld mit Zinsen zurückbekommen müssen.

    Wie man es auch nimmt -ist das Betrug. Denn der Anbieter kassiert für eine Leistung die er nicht erbracht hat im Voraus und behält sich auch noch das Recht vor, falls er sie erbringt, noch mehr zu verlangen. Wo hier genau der Kaufvertrag stattfindet ist schleierhaft....
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Im vorliegenden Fall ist es doch eindeutig.
    Kein Geldwert auf dem Gutschein, kein Verfall durch Fristen.

    Der Besitzer hat Anspruch auf das Menü ohne Zuzahlung.
     
  3. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Mal abgesehen ob es rechtens ist oder nicht. Gutscheine werden hauptsächlich verschenkt und da verbietet sich eigentlich eine Nachzahlung. Ich würde in so einem "Laden" keinen Gutschein kaufen.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Das ganze ist sehr dubios. Was ist wenn der Kunde 1x Bier trinkt und sich die restlichen 95€ auszahlen lassen will? Weil sich seine Essgewohnheiten halt verändert hätten?
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Auf dem Gutschein ist aber kein Geldwert angegeben sondern eine Leistung unabhängig wieviele diese aktuell kostet.

    Zudem ist hier die Einlösung ja relativ schnell erfolgt, wenn ein Gutschein der kurz vor Weihnachten erworben wurde dann schon im April eingelöst wird.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Eben. Da fühlt man sich ja doppelt verschaukelt und wenn man am Ende auch noch kein Geld dabei hat, dann ķönnte man glatt ausflippen...Was ist nur aus unserer Welt geworden?:wüt:
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Es handelt sich um einen Gutschein für ein 4-Gänge-Menü für 2 Personen.
    Genau das muss geleistet werden.
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Nee mein Freund, ich habe nur die Logik der Zuzahlung (wie das überhaupt klingt) gefolgt. Umgekehrt muss es doch auch so sein, dass man sich vom Partner getrennt hat und somit das ganze 4-Gänge-Menü hinfällig wäre und ich halt nur 1x Bier als Trost trinken will. Der Anbieter verliert doch dadurch (außer der Gier) nichts -ihm ist kein Schaden entstanden. Im Gegenteil -hat 1x Bier Umsatz gemacht....
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Ach so, ja klar.:D

    Ich bin mir sicher, dass der Anbieter des Gutscheines den auch für 2 Bier einlöst.
    Völlig unabhängig von irgendeiner Begründung.

    Bei mir könntest du übrigens so einen hässlichen alten Gutschein
    [​IMG]
    gegen zwei neue eintauschen.
    [​IMG]
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Nichts ist klar! :cool:


    Ekläre mir mal welchen Schaden ein Gastwirt hätte, wenn er das im Voraus genommene Geld (so oder so ohne Gegenleistung) zurückgäbe? Kocht er jeden Tag mehr und schmeißt es dann weg wenn ich nicht komme, hält er immer ein Tisch frei während Kunden draußen Schlange stehen, hat er extra für mich schon die Zutaten aus Fronkreich bestellt? Also 10% als Aufwandsentschädigung für den Gastwirt bei Nicheinlösung kööönnte ich noch verstehen -aber meins ist meins und den Rest teilen wir -geht gar nicht. :(