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Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Schanarri, 14. September 2015.

  1. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Ich würde nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass der Gutschein vom Wirt/Restaurantbetreiber selbst ausgestellt bzw. ausgegeben wurde. Klingt für mich eher nach einem externen Gutschein-Anbieter und die haben entsprechend wasserfeste AGB.
     
  2. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Solche Gutscheine sollte man immer möglichst schnell einlösen - bevor das Restaurant insolvent ist, dann bekommt man nämlich gar nichts.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Nö. Denn ein Gutschein ist ja nur Vorauskasse für eine bereits damit abbezahlte Leistung. Damit gelten die Verjährungsfristen des BGB, wobei es hier auch Ausnahmen gibt, wenn es sich z.B. um einen für 6 Monaten gastierenden Zirkus handelt oder sonst durch seine Art zeitlich begrenztes Angebot (Weihnachtsmarkt im Sommer?) handelt. Aber gerade in der Gastronamie wo es sich um ein Gewerbe handelt, welches Saisonsübergreifend und durchgehend geöffnet hat -ist das absurd!

    Denn sonst könnte man das ganze ja auch als Lockvogelangebot abziehen indem man mit ein günstiges 1-2-3-oder 4 Gängemenü die Leute ködert und später der Kellner noch extra Geld haben will.
     
  4. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Nicht wenn man, wie hier geschehen, den Käufer auf eine potentiell mögliche Preiserhöhung beim Erwerb des Gutscheins bereits explizit hinweist.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Ich glaub nicht dass da im Kleingedruckten 10€ mehr stand. Somit ist das ganze als nicht zulässig zu betrachten...:cool:
     
  6. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Das steht dazu im Eingangsposting:

     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    "bevorstehende Preisanpassung". Hallo? Wieviel sind das jetzt -1,73€, 5,26€ oder glatt 10? :eek:
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Doch, das ist rechtlich so, wenn ein Wert draufsteht, hat der Gutschein auch nur diesen Wert und nicht mehr. Kostet das gewünschte Produkt inzwischen mehr, muss man selbst drauflegen.

    Steht kein Wert drauf, muss der Aussteller genau das liefern, was im Gutschein steht, unabhängig vom Tageswert.

    Hier geht es um Vorausleistungen Dritter, nicht um Lockangebote von Gewerbetreibenden. Hier hat ja jemand tatsächlich Geld bezahlt.

    Genau deswegen gibt eigentlich niemand mehr Gutscheine ohne Wertangabe raus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2015
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Die Meinung von 18.39 Uhr ist auch meine, die ich vertrete. Die davor mit den Kinokarten zu 11 statt zu 10 dagegen nicht. Denn zum einen würde sich der Anbieter eine Tür offen halten wegen eine von ihm zu vertretende Preiserhöhung während der Kunde kein Rückgaberecht mit Barauszahlung hätte. So sind wir wieder beim Klassiker -Lockvogelangebot.