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Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Manfred Z, 14. Februar 2009.

  1. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T: RTL Stuttgart + Leipzig-Halle

    So, jetzt ist RTL in Leipzig-Halle offiziell. PM vom 30. April:

    MSA - Medienanstalt Sachsen-Anhalt

    Aus anderer Quelle erfährt man, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes plant, um die Interoperabilität der Empfangsgeräte zu gewährleisten und die Marktabschottung der Plattformbetreiber zu unterbinden. Hier sei an die Ermittlunges des Kartellamtes wegen des diskriminierenden Verhaltens gegenüber dem Endnutzer zu erinnert.

    News des EMR (Institut für Europäisches Medienrecht) vom 20. April 2009:

    Im Gutachten werden Vorschläge zur Neufassung einiger §§ des Telekommunikationsgesetzes gemacht. Ziel ist die Durchsetzung interoperativer und nicht-diskriminierender Empfangsgeräte. -> Schluss mit proprietären Settopboxen und der Diskriminierung von IDTVs (Fernsehgeräte mit integriertem DVB-Tuner).

    Ein Auszug aus den Präsentationsfolien zur Motivation, überhaupt Digitalfernsehen einzuführen: Pay-TV-Modelle und proprietäre Systeme; Normung auf diesem Gebiet gescheitert (siehe detaillierter #73):

    Institut für Europäisches Medienrecht - EMR
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2009
  2. mor

    mor Wasserfall

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

    Digital TV: RTL erhält Zulassung für RTL-Eutelsat-DVB-T-Verbreitung in Mitteldeutschland
     
  3. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T: RTL Stuttgart + Leipzig-Halle

    Aus der Präsentation zum Gutachten von EMR und IRT (siehe #71):

    Übersicht

    A. Bestandsaufnahme und Analyse des Status quo
    I. Geschäftsmodelle und Marktpartner
    II. Technische Grundlagen
    III. Derzeitige Regulierung der Interoperabilität und ihre Anwendung
    IV. Ergebnisse zum Status quo

    B. Entwicklungsperspektiven
    I. Konvergenzaspekte und Next Generation Networks
    II. Regulierungs-Anforderungen
    III. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zur Interoperabilität
    IV. Regelungsbedarf und -möglichkeiten

    C. Vorstellung und Diskussion der verschiedenen Regulierungsoptionen
    I. Diskussion neuer Regelungsansätze - TK-Review
    II. Regulierungsoptionen



    Folien (Auszüge)

    A.I. Geschäftsmodelle und Marktpartner:

    1) Interoperabilität in der analogen Rundfunkära
    • traditionell dominiert durch offenes Marktmodell; bei technischen Weiterentwicklungen Wahrung der Interoperabilität als wesentlicher Faktor
    • grundsätzlicher Bruch des Marktmodells bei Pay-Modellen seit 1950er Jahren: proprietäre Systeme & vertikale Integration
    • Pay-Programmanbieter und CA-Systemanbieter:
    kein Interesse an technischer Harmonisierung
    • PayTV-Nutzung und –Decoder bleiben in relativer Marktnische (<4% in D)

    2/3) Marktstart/Marktmodelle des digitalen Fernsehens
    • Hauptmotivation zur Einführung des digitalen Fernsehens:
    - Schaffung von Infrastrukturen, die umfassend auf Pay-Modelle ausgelegt sind
    - Erhöhung der Programmzahl zur Nutzung von Pay-Angeboten
    • Kabelnetzbetreiber streben umfassendere Vermarktungsoptionen an
    • Kämpfe um Neupositionierung im Markt
    • Aufbau vertikal integrierter „Plattformen“ mit inkompatiblen CA-Systemen
    • vergebliche Versuche, über „APIs“ neue Dienste- und Vermarktungsformen zu etablieren

    4) Plattformen, Wettbewerb und Interoperabilität:
    • „Plattformen“ sind gekennzeichnet durch
    - vertikale Integration Dienst-(Netz-)Endgerät
    - zentrale Kontrolle
    - üblicherweise: Verknüpfung von Programm- und Infrastrukturkontrolle (Beispiele: Kabel, Premiere)
    - reine „Programmplattformen“ / „Technikplattformen“ existieren nicht
    • Interoperabilität für Plattformbetreiber:
    Möglichkeit, bei gegebenem Eigeninteresse Infrastrukturkomponenten anderer Plattformen nutzen zu können
    • Interoperabilität für Endkunden:
    Möglichkeit, Angebote aller Anbieter innerhalb eines Netztyps auf einem Endgerät seiner Wahl nutzen zu können
    • Interoperabilität aus Sicht des Endkunden würde für den Plattformbetreiber einen entscheidenden Verlust der Kontrolle ausmachen, über die sich seine Plattform gerade konstituiert und von anderen Plattformen abgrenzt.
    • Nicht Interoperabilitätsprobleme sind der Grund für vertikale Integration, sondern eher diese die Folge von vertikal orientierten Geschäftsmodellen.
    • Bis heute haben "Plattformen" üblicherweise nicht als "Planungsziel", Interoperabilität und Wechselmöglichkeiten der Endkunden zu erleichtern.
    • Missbrauchspotential der Kontrolle über Plattformen wurde in etlichen Kartellverfahren erkannt und beschrieben

    ► Grenzen des „Marktes“ als Treiber von Interoperabilität feststellbar

    A.II. Technische Grundlagen:

    1) Einführung in die Technik des digitalen Fernsehens

    2) Standardisierung der Komponenten für das digitale Fernsehen
    • Basisfunktionen durch MPEG/DVB gut standardisiert
    • Konsens der Marktpartner führt hier zu sehr gutem Ergebnis

    3) Verschlüsselungssysteme
    • Hoffnung einiger Marktpartner, CA-System standardisieren zu können
    • schwierige Diskussionen in DVB; dominiert durch Anbieter von Pay-Angeboten und –systemen der analogen Märkte
    • auch auf Druck der EU: Einigung auf CSA/CI als technischen Minimalkonsens
    • damit keine klare Lösung aus Endkundensicht; Überführung der Analogmodelle in die digitalen Infrastrukturen

    4) API-Systeme
    • bereits frühe Markteinführung; allerdings mit proprietären Systemen
    • DVB liefert valide MHP-Version erst 2002
    • problematische Markteinführung von MHP
    • API-Markt stark fragmentiert, durch Plattformentscheidungen dominiert

    5) Standards und Interoperabilität: DVB
    • deckt nicht alle technischen Bereiche ab (z.B. Suchlauf/Updates)
    • lässt Optionen offen (z.B. Codetables, „Toolbox-Approach“)
    • lässt Raum für Fehlinterpretationen (z.B. Sectionpaketierung)

    ► Interoperabilität erfordert konsensuale Anwendung der Standards
    ► Anwendung von Standards gewährleistet nicht bereits Interoperabilität
    ► Koordination kann ohne förmliche Prozesse erfolgreich sein
    ► Plattform: typische Grenze der Koordination von Interoperabilität

    A.III. Derzeitige Regulierung der Interoperabilität und ihre Anwendung:

    1. Telekommunikationsrecht
    a) Physische Schnittstellen an Endgeräten
    b) API-Regulierung
    c) 16:9-Weiterverbreitungspflicht
    d) Verschlüsselungs- und Zugangsberechtigungssysteme
    e) Allgemeines Zugangsregime

    2. Rundfunkrecht

    3. Regulierungsgrade

    4. Anwendungserfahrungen mit den EG-rechtlichen Vorgaben

    A.IV. Ergebnisse zum Status quo:

    • Simulcrypt/Multicrypt-Implementierung führt kaum zu Vorteilen für den Endnutzer
    • Markt liefert nicht (mehr) allein die geforderten Lösungen


    B.I. bis B.IV. siehe PDF


    C.I. Diskussion neuer Regelungsansätze - TK-Review
    Bislang absehbare Entwicklungen:
    • Bedeutung der Interoperabilität wird unterstrichen
    • Bedeutung harmonisierter Normen wird betont, Instrumente zur Erhöhung des Verpflichtungsgrades, diese einzusetzen, werden verstärkt
    • Verantwortung der Marktakteure zur gemeinsamen Zielerreichung wird hervorgehoben
    • Erfahrungen und Kooperationsfelder der NRB sollen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden (NRB = nationale Regulierungsbehörde)
    • keine Abstriche in Bezug auf Zielsetzung, durch den EG-Rechtsrahmen
    Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und Chancen für offenen Wettbewerb zu eröffnen
    • klares Plädoyer für offene und transparente Märkte bei Diensten und Geräten wird abgegeben, das im Sinne des Wettbewerbs und des (auch damit intendierten) Verbraucherschutzes beachtlich ist
    • von einer Ausnahme abgesehen, werden die bestehenden Interoperabilitäts-Anforderungen keineswegs abgeschwächt

    C.II. Regulierungsoptionen

    1. Abbildung der Technologie- und Geschäftsmodell-Entwicklung (Option 1)
    • Beibehaltung der Konzepte und des Rahmens der bisherigen Regulierung
    • Diskussion des aktuellen Anpassungsbedarfs:
    - Prüfung des bisherigen Konsensbereichs der Basisfunktionen
    - Prüfung von Deregulierungsoptionen in bestimmten Bereichen
    - Prüfung und Anpassung der Ansätze „Simulcrypt“ und „CI“
    • relativ kleinteilige Betrachtung und Neuregelung erforderlich
    • kein höheres Maß an Technologieneutralität erreichbar

    2. Herstellung verbesserter Interoperabilitäts-Voraussetzungen (Option 2)
    • ggf. in Ergänzung zu Option 1
    • Anpassung des Normtextes
    – Einschränkung der Alternativen bei der Verpflichtung auf Standards
    –- CAS: verstärkte Simulcrypt-/Multicrypt-Verpflichtungen
    –- API: Verpflichtung zur Verwendung eines Standards

    3. Verbesserte regulatorische Begleitung der Umsetzung von Interoperabilitätsbestimmungen (Option 3)
    • größerer Entscheidungsspielraum der NRB bei verbindlicher Festlegung der Anwendung von Standards
    • engere Kooperation von Kommission und NRB sowie der NRB untereinander
    • mögliche Entlastung der Behörde: Nachweispflicht des „Störers“

    4. Umfassende Reform (Option 4)
    • Gesamtverantwortung aller Beteiligter akzentuieren
    • bedarf einer EG-rechtlichen Neuregelung
    • Anreizmodell für Marktbeteiligte, bestehende Standards einzusetzen
    • Innovationsphase wird zeitlich bestimmt
    • Einbeziehung der Kompetenz der NRB
    • Berücksichtigung nationaler Marktsituationen möglich
    • Verbindlichkeitsgrad der Regulierung wird erhöht
    • Funktionieren des Gesamtsystems ist entscheidend

    (Für die vier Optionen werden Formulierungen für Gesetzesänderungen vorgeschlagen)
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2009
  4. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

    Auf welchem Kanal wird RTL in HAL/L senden?
     
  5. transponder

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

    Die zertifizierten Empfänger für das Pay-light-Angebot von RTL werden doch tatsächlich über einen Kopierschutz verfügen. Die beiden Gebiete (Stuttgart und Mitteldeutschland) sind nur Versuchsgebiete.

    Interview: RTL startet in Leipzig/Halle via DVB-T – MPEG-4-Codierung und Conax-Verschlüsselung - INFOSAT - Nachrichten - Digital-TV
     
  6. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

    Das ist ja zum lachen...
     
  7. TV_WW

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

    Steht noch nicht fest, ich vermute 26 oder 52 falls SFN.
     
  8. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

    Dann hat diese Veröffentlichung heute keinerlei technische Aussagekraft, denn diese wird immer noch durch den Termin und die Frequenz bestimmt.
     
  9. mor

    mor Wasserfall

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

    Und wieder die zeitliche Parallelität von Infosatinterview und PK.
    Nachtigall ich sehe Technisat als ersten Gerätelieferanten ;)
     
  10. Martyn

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    AW: Grundverschlüsselung via DVB-T / zunächst RTL Stuttgart

    Das würde ich auch als sehr vernünftig betrachten, da wäre ich absolut dafür.