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Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Januar 2013.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Sehe ich ähnlich. Ohne einen Anbieter in Schutz nehmen zu wollen, aber was kann Anbieter X dafür, wenn Bodo mit dem Bagger wieder rum buddelt und ein Kabel "zerhackt"?
     
  2. HD-Fan

    HD-Fan Gold Member

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall


    Ebay Auktionen z. B. und nun???
    Mir ist am 21.12.2012 drei Minuten vor dem 22. Dezember der Router ausgefallen (Ursache: Stromkabel hat sich verabschiedet) Das nennt sich dann kleiner privater Weltuntergang.
     
  3. Koelli

    Koelli Lexikon

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Apropos DF:
    Bin ich der Einzige, bei dem die DF-Foren-Seiten immer ewig brauchen, bis man durchscrollen kann? Die Seite wartet bei mir immer ewig auf irgendwelche Werbe-Ad-Einblendungen und bleibt so lange eingefroren (ca. 5-10 Sekunden).
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Soso, 1-2 Tage ohne Internet soll gehen, aber 1-2 Tage ohne Grundgebühr für den Provider nicht? Den Schadensersatz den du abschaffen willst, gibt es doch längst -aber andersrum: Die ganzen 2-Jahres-Verträge, Kosten für Mahnungen, Kosten für de facto interne Anwälte, Gebühren und, und und :rolleyes:
     
  5. mkossmann

    mkossmann Senior Member

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    In dem Fall ging es nicht um einen Ausfall aus technischen Gründen wie z.B ein Baggergriff
    Sondern der Ausfall ( insbesondere die Dauer des Ausfalls von 2 Monaten) war wohl eindeutig durch mangelnde Organisation des Providers verursacht:Freenet wurde durch 1&1 übernommen und durch die darauf erfolgende Tarifumstellung wurde der Anschluss des Klägers gekappt.

    Bei kurzzeitigen Ausfällen aus rein technischen Gründen wird es mit Schadenersatz eher schlecht aussehen, d.H. die Höhe des Schadenersatzes wird so gering ausfallen, das es sich nicht lohnen wird , dafür vor Gericht zu ziehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2013
  6. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Naja, wenn ich Bereitschaft habe und mein Internet fällt aus, hab ich 3G als Backup.
    Wer das Netz zum Geld verdienen braucht, muss eben einen SLA Zugang haben.

    1 bis 2 Monate geht nun aber nicht.
     
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Mach es so wie die Musikindustrie und fordere einfach vollkommen utopische Summen :D
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Das ist doch das geringste Problem.
    Ich geh soagr davon aus das sich die Anbieter den Schaden jetzt schon erstatten lassen den der Bagger verursacht hatte.

    Künftig hat halt der davon Betroffene die Möglichkeit vom Provider Schadersatz zu fordern und der Internetanbieter läßt diesen Schadenersatz, den er zu zahlen hat, natürlich vom Verusacher regulieren.
     
  9. AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Grundsätzlich bekommt man von den Providern bei längeren Ausfällen (>1 Tag) immer einen Schadenersatz in Form einer Gutschrift, man muss nur aktiv danach fragen (wenn das Telefon irgendwann mal wieder funktioniert :D ).