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Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 13. Juni 2013.

  1. Ceraton

    Ceraton Guest

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Der Korrektheit wegen muss man die Staaten Maine und Nebraska erwähnen, bei welchen es nicht ganz so schlimm ist.
    Nur sind die beiden Staaten deswegen im Wahlkampf nicht mehr so viel wert.
     
  2. h2d

    h2d Guest

    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    @dittsche: Würdest du diese Argumente auch 1:1 auf die Schweiz übertragen wollen oder gelten die nur für Deutschland ?

    Bei deinem (Spaß)beispiel musst du berücksichtigen, das einer Volksabstimmung immer ein öffentlicher Diskurs mit allen Pro- und Contra-Argumenten voraus gehen muss. Dabei müssen dann auch alle Kosten auf den Tisch. Wenn das alles geschehen ist und eine Mehrheit sich dafür entscheidet ist das Ergebnis demokratisch zustande gekommen. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, ist das Verfahren unzulänglich. Um zu entscheiden ob ein Thema wichtig oder unwichtig ist, gibt es für Volksbegehren die Hürde der Anzahl erforderlicher Unterschriften. Wenn eine Regierung eine Volksabstimmung initiiert, ist die Wichtigkeit ein Beschluss des Parlaments.

    Eine gewagte These. Auch hier gilt der öffentliche Diskurs mit Experten aus dem Pro-Contra-Lager im Vorlauf. Ich bin ziemlich sicher, das z.B. die Bevölkerung die Entscheidung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan kompetent hätte entscheiden können. Die Regierung hätte allerdings dazu ihr erweitertes Sicherheitskonzept der breiten Öffentlichkeit erklären müssen, was sie nicht getan hat. Als Beleg dafür kann man durchaus die unterschiedlichen Ansichten zwischen Regierung und Bevölkerung sehen.

    Für Volksentscheide mit einer Ja-Nein-Frage muss auch die Fragestellung nach Regeln erfolgen. Eine doppelte Verneinung ist zu unterlassen. Die Fragestellung muss klar und deutlich sein. Ist eine Fragestellung so formuliert, dass sie erst erklärt werden muss, (wenn sie dagegen sind müssen sie mit Ja antworten oder wenn sie dafür sind mit Nein) ist das kontraproduktiv und lässt den Verdacht aufkommen, dass der Fragesteller ein bestimmtes Ziel verfolgt. In diesem Fall ist nicht das Thema für die Bevölkerung zu komplex, sondern das Verfahren.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Juni 2013
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Das ist ein Trugschluss. Denn S21 ist das allerbeste Beispiel. Hier lagen seit rund 15 Jahren mehr oder weniger die Pläne und die Zahlen auf dem Tisch und praktisch niemanden hat es interessiert. Erst als die Bagger angerollt sind, kam der Aufschrei.

    Was nützt es, wenn du einen "Diskurs" startest, aber die Mehrheit des Wahlvolk beteiligt sich nicht daran? Welchen Wert haben dann die Stimmen derjenigen, die sich dafür überhaupt nicht interessieren und letztlich aus dem Bauch heraus ihr Kreuzchen machen?

    Wie willst du sicherstellen, dass der "Diskurs" bei jedem mit neutraler Abwägung von Pro und Contra ankommt? Was passiert, wenn gewisse Presseorgane mit großen Buchstaben für eine der beiden Seiten Partei ergreifen, so wie sie das bisher auch immer wieder gerne machen? Glaubst du allen Ernstes, dass die Leser dann eine objektive Entscheidung fällen?

    Du unterschätzt die Bequemlichkeit des Menschen maßlos. Wozu sich selbst mit einem Thema beschäftigen, wenn man es doch bereits vorgekaut konsumieren kann?

    Das wiederum halte ich für eine gewagte These. Ja, die Bevölkerung hätte entscheiden können, aber kompetent? Gewiss nicht.
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Ja, aber da waren die Leute sicher vorher informiert, sei es durch lokale Zeitungen oder Medien. Wenn man aber nicht möchte, dass die Bürger abstimmen, dann versteckt man die Abstimmung auf der Wahlbenachrichtigung und hofft dass es keiner merkt...:(
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    @h2d
    Woher soll denn die Kompetenz der Bevölkerung kommen?
    Möchtest du Geheimdienstberichte und Erkenntnisse veröffentlichen und für alle zugänglich machen?
    Wie genau, möchtest du dir deine Meinung zu dem Thema bilden? Aus Basis dessen was du im Fernsehen siehst oder in den Zeitungen liest? :confused:
     
  6. dittsche

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Das gilt primär überall auf der Welt. Ich will jetzt nich alles wiederholen, was Gag zB geschrieben hat aber es ist einfach Fakt, dass 95 % aller streitigen Fragen von allgemeinem Belang so komplex sind, dass sie einer sachgerechten Beurteilung durch normale Bürger gar nicht zugänglich sind.

    Es gäbe schon Theman, bei welchen eine Volksentscheidung praktikabel wäre. Das wären alles Themen, bei welchen es um rein ethische Fragen geht, die jeder für sich beantworten kann, ohne auf Fachkenntnisse angewiesen zu sein.

    Heikle Themen für einen solchen Volksentscheid wären:

    - Todesstrafe Ja oder Nein
    - Verbot Waffen Ja oder Nein
    - Abtreibung Ja oder Nein

    Hier geht primär um Grundsatzfragen, die "nur" eine eigene Meinung zu einer ethischen Frage benötigen. Ob etwas moralsich richtig ist, kann jeder für sich selbst beurteilen, sofern er denn will.

    Alle Themen, die zB technische, fiskalsiche, völkerrechtliche, juristsche Fragen betreffen, sind zu komplex, um sie in die Hände der Allgemeinheit zu geben.

    Wobei sich bei obigen drei Beispielen ein Staat ergeben können, in dem jeder Waffen tragen darf, Kinder abgetrieben werden und die Todesstrafe gilt ;)

    Mehrheiten für soetwas zu schaffen halte ich nicht mal so schwer.... Ne, ne. Volksentscheide sind viel zu heikel....

    Am Rande:
    Mich erschreckt im Übrigen, wie Gag und ich einer Meinung sind :D Haste ja fast abgeschrieben. Nicht dass diese Harmonie zur Regel wird. Nicht dass am Ende noch ein Danke rausspingt... ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2013
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Ein klassisches Beispiel ist die Todesstrafe. Auch wenn es übertrieben klingt, aber angenommen, die Republik erschüttert (mal wieder) ein schlimmer Fall von Kindesmissbrauch/-tötung, usw. Weiter angenommen, es würde nun in diesem Klima eine Abstimmung erfolgen, die das Strafmaß für Kinderschänder/-mörder betrifft.

    Wie würde das Volk wohl entscheiden?

    Oder ein anderes, etwas konkreteres Thema. Was wäre wohl bei einem Volksentscheid vor einem Jahr herausgekommen, 1 Milliarde Euro zum Bau von Deichen und Dämmen zu stecken?
    Und was würde wohl heute dabei herauskommen? ;)

    Klar, auch die Politiker versteigen sich nur allzu oft in tagespopulistischem Aktionismus. Gutes Beispiel ist da der Atomausstieg. Rot-Grün hat ihn damals praktisch "ohne Not", aber unter Abwägung der Gefahren, der Kosten und des Nutzen beschlossen. Schwarz-Gelb hat ihn nach der Regierungsübernahme kassiert, nur um ihn dann wenig später im Zuge der Fukushima-Katastrophe dann doch wieder zu beschließen.

    Solche Sachen bleiben innerhalb einer parlamentarischen Demokratie zum Glück eher die Ausnahme, zeigt aber, dass auch dieses System nicht unfehlbar ist.

    Nur möchte ich mir nicht ausmalen, wie das Volk entscheidet, wenn es eben durch ein Ereignis oder eine von irgendwem initiierte Kampagne beeinflusst wird.
     
  8. Terranus

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    @Gag: ja, ich kenne das US Wahlsystem genau. Es gibt ja ein paar kleine Ausnahmen von dieser Regel, da die einzeln US Staaten ihr Wahlregeln selbst festlegen dürfen. Nebraska vergibt seine Wahlmännerstimmen nicht nach dem Winner-takes-all Verfahren, sondern es wird auf Wahlkreisebene ausgezählt.

    In den USA gibt es rein rechtlich keine nationalen Wahlen. Die Wahlen werden immer von den Staaten selbst organisiert, und jeder darf das weitgehend so machen wie er will. Und man will eben auch auf Staats-Ebene einen Gewinner haben. Man hat de facto 50 Einzelwahlen, mit völlig unterschiedlichen Stimmzetteln oder Wahlcomputern. Deswegen haben ja auch Governeurswahlen so einen großen Einfluss auf die Wahlen, denn die können viele Dinge festlegen.
    Das gilt besonders für das "Gerrymandering". Da werden die Grenzen der Wahlkreise so festgelegt, dass es der Partei des Governeurs hilft. Das bringt aber bei den Präsidentschaftswahlen nichts, weil die eben staatweit ausgezählt werden.
    Aber siehe das US Repräsentantenhaus - eine rep. Mehrheit, obwohl die Demokraten mehr Stimmen bekamen...
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Diese beiden Sätze hätte man auch in einem anderen Thread zum Thema "Kommentare in deutschen Fernsehen" schreiben können. :)
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Klar und die Erde ist ein Scheibe...;)
    Sicherlich werden auch bei den Linken radiale Ansichten bis hin zum Gutheißen des DDR Unrechtsregimes herrschen, dies aber genau so wie es auch in der CDU rechtsradikale Ansichten gibt. Aber diese Minderheiten sprechen nicht für die ganze Partei.
    Aber im Begriff "sozialer Marktwirtschaft kommt welcher Begriff vor?
    :) Ob ein Sozialismus demokratischer Prägung unrealistisch ist oder nicht, das vermag ich nicht zu ergründen, aber auch die aktuelle Gesellschaft ist keine Perfekte, auch wenn diese im Vergleich noch das beste Modell ist, egal ob zum Modell USA, China o.a. Modellen.
    Will den das die Linke ? oder sämtliche Linke.
    Oder wollen die eine Grundsicherung die es ermöglicht eine Mindestabsicherung zu ermöglichen - über Höhe ließe sich streiten-, aber mir ist nicht bekannt, das diese einen Einheitslohn einführen wollen.
    Die Steuern wurden aber gesenkt bzw. abgeschafft- Vermögenssteuer.
    Und den armen Millionären geht es so schlecht in Deutschland, vor alle nicht in der Gefahr zu sein, paar vor dem Kopp zu bekommen.
    Ich denke eine Reichensteuer ist aber nicht so das Topmodell, besser wäre es die Mittelschicht, wieder besser steuerlich zu stellen.
    Wenn der Staat im Sozialbereich einsparen will ist das ok, und das geht auch u.a dadurch das Mietkosten oder Steigerungen einfacher Wohnungen begrenzt oder verboten werden, zu dem bürokratische Dinge zu entschlacken, Abschaffung von Sinnlosmassnahmen für Arbeitslose u.a aber auch einen Mindestlohn.


    Leider denkt man oft -immer schwarz / weiß; Puhh Linke Teufelszeug.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2013