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Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 13. Juni 2013.

  1. Eisenbahnfan

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Und in heutiger Zeit mit den heutigen Verkehrsmitteln und der sonstigen Infrastruktur gibt es für diesen Anachronismus einfach keinen Grund mehr.
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Das ist die Tradition in den angelsächsischen Ländern - Mehrheitswahl. Man will immer einen Gewinner haben. Und als Gewinner wird der gesehen, der die meisten Stimmen kriegt. Das führt ja sogar dazu, dass es genügt, die größte Minderheit zu sein, den man braucht nicht mal 50% um zu gewinnen.
     
  3. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Das ist hierzulande mit der Erststimme bei der Bundestagswahl aber auch so... Und in Verbindung mit der (alten) Regelung zu den Überhangsmandaten gab es auch schon das gleiche Phänomen wie in den USA, dass jemand Regierungschef wurde/blieb, der (bzw. dessen Koalition) gar nicht die Mehrheit der gültigen Wählerstimmen erhalten hatte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2013
  4. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Und selbst bei einem medial so aufgeheizten Thema lag die Wahlbeteiligung nur bei 48,3%.

    Das zeigt mehr als deutlich, dass wir als Volk für mehr direkte Demokratie nicht bereit sind.
    Sehr oft liegt die Wahlbeteiligung bei Volksabstimmungen bei unter 30%.
     
  5. Gag Halfrunt

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Der US-Amerikaner liebt seine Traditionen. Für das Grundrecht auf Waffenbesitz gibt es heutzutage auch keine Daseinsberechtigung mehr.

    Ich bin mir nicht sicher, ob du das Prinzip dort vollständig kennst.

    Wenn ein Bundesstaat z.B. 150 Wahlmänner hat und 80 stimmen für Kandidat A und 60 für Kandidat B, dann fallen alle 150 Stimmen Kandidat A zu. Es landen also am Ende 60 Stimmen für Kandidat A in der Wahlurne, die nie abgegeben wurden.

    Es ist mathematisch tatsächlich möglich, dass auf diese Weise eine Minderheit eine Mehrheit überstimmen kann – nur weil sie zufällig in einem besonders großen Staat wohnt.
     
  6. Eisenbahnfan

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Das ist richtig. Nur rechtfertigt ein Blödsinn keinen anderen.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Auch die USA sind eine Demokratie. Bislang hat dort niemand Anstalten gemacht, irgend etwas an diesem System zu ändern.
     
  8. Eisenbahnfan

    Eisenbahnfan Board Ikone

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Auch richtig. Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Wieso "trotzdem"?

    Niemand verbietet dir deine Meinung.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Die perfektere Demokratie wäre Wahlzwang, so komisch das klingt....

    Denn so wie sich das in der Bundesrepublik Deutschland darstellt entscheidet eine Minderheit über die Mehrheit wenn die Wahlbeteiligung entsprechend niedrig ausfällt.