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Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 13. Juni 2013.

  1. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Das Problem hierbei war / ist, dass diese Themen von der Majorität der potentiellen Wähler (Abstimmden) nicht von hohem Interesse sind.

    Die 26,4% waren vermutlich ausschließlich einem Personenkreis angehörig, welchen dies aktuell betrifft. Den anderen 73,6% ist das vermutlich total egal. Und genau dies ist oftmals die Ursache für das Nicht-Funktionieren einer direkten Demokratie.

    Direkte Demokratie hört sich toll an, funktioniert aber nur dann, wenn man diese auch Willens ist, anzunehmen.

    Volksweise:
    Stell Dir vor es ist Wahl (eigentlich Krieg), und keiner geht hin....
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Lol. Die Erfinder der "Volksdemokratie".

    [​IMG]

    Nur die dümmsten Kälber wählen Ihren Metzger selber.
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Ach Herr Nelli nicht lächerlich machen. :LOL: Oder stehen Verbrecher wie Mielke und Co zur Wahl ?

    Den Metzger CDU oder FDP würde ich niemals wählen, tut mir Leid.
    Da ist mir der Metzger "die linke" lieber. :winken:
     
  4. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Mit der Begründung könntest Du aber auch die NPD wählen... Dass die Verbrecher nicht mehr zur Wahl stehen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die politischen Ziele dieser Partei in der Vergangenheit unter Zuhilfenahme von schweren Verbrechen verfolgt wurden. Und dann sollte man sich zweimal überlegen, ob das nur "dumm gelaufen" oder nicht vielleicht doch "inhärent" war...
     
  5. Volterra

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    So reden alle Versager.:D
     
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Nun auch CDU und FDP hatten Vorgänger die aus dem Regime von 33-45 stammten, bzw. damals in der Weimarer Republik dieses ermöglicht hatten.

    Ich denke jeder wird eine Partei wählen, die seinen Einstellungen oder politischen Interessen am nächsten steht. Und das ist insb. der Bewahrung des Sozialstaates nun mal u.a. die Linke, auch wenn nicht jeder deren Forderung wirklich realistisch ist.

    Keine Sorge Landvermesser, ich will ja nicht die Versager der aktuellen Koalition wählen....;)
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Die Metzger CDU und FDP behaupten von sich auch nicht der beste Freund des Kalbes zu sein, anders als
    " Die LINKE" ( SED) wo " Sozialismus" drauf steht und Stalinismus drin ist. :winken:
     
  8. emtewe

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Mal eine ganz blöde Frage: Was versprichst du dir denn davon?

    Ein Beispiel? Ich durfte vor ein paar jahren darüber abstimmen ob das alte Bürgerhaus hier in der Stadt abgerissen wird, damit dort ein modernes Einkaufszentrum entsteht. Diese Abstimmung wurde einfach innerhalb von zwei Wochen an eine Kommunalwahl gekoppelt, aber ohne vorher darauf hinzuweisen, und in einem getrennten Wahlraum. Die einzige Information dass überhaupt abgestimmt wurde, war ein Satz (!) auf dem gelben Zettel, der Wahlbenachrichtigung. Du kannst dir vorstellen wieviele den gelesen haben. Du musstest dann in zwei Wahlräume gehen, einer war ausgeschildert, den anderen musstest du suchen (stand ja auf dem gelben Zettel den keiner gelesen hatte)
    Am Ende hat eine deutliche Mehrheit gegen das Projekt gestimmt, aber da die Gesamtbeteiligung an dieser Zusatzabstimmung unter 20% lag, war das Ergebnis nicht bindend. Kurz: Bürgerhaus wird abgerissen, Einkaufszentrum kommt, Ersatzbürgerhaus entsteht am Stadtrand.

    Und wenn es nicht so gelaufen wäre, hätten die Medien schon Stimmung gemacht. Die Mehrheit der Wähler ist doch beliebig manipulierbar, was erwartest du da von direkter Demokratie? Das wird dann eine reine Bildzeitungsdemokratie!

    Mein Vorschlag: Jeden Stimmzettel mit einem kleinen Verständnistest verbinden. Kurze einfache Fragen. Bei einer Bundestagswahl zB. "Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?" "Was ist der Unterschied zwischen Bundesrat und Bundestag?" usw... Dazu ein paar simple Ankreuzantworten, Merfachnennung möglich, wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung.
    Halt auf absolut niedrigem Niveau, aber wer durchfällt, dessen Stimme wird mangels Wahlqualifikation nicht gezählt. :D

    Alternativ könnte man die Stimme auch mit der jährlichen Steuerleistung verbinden, sollen doch die über das Geldausgeben entscheiden die es erwirtschaften. Das was man an Steuern zahlt, dient dann als Multiplikator für den Wert der Stimme.
     
  9. h2d

    h2d Guest

    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Einem Beispiel von dir stehen drei Beispiele von mir gegenüber. Hier in Berlin wurden zum Thema Flughafen-Tempelhof, zum Thema Wasser und in Verbindung mit Brandenburg über die Zusammenlegung beider Bundesländer mit Erfolg Volksabstimmungen durchgeführt. Ich erinnere auch an die Volksabstimmung zu Stuttgart 21. Es gibt sicher noch andere positive Beispiele. Der von dir geschilderte Fall ist sicher kein Einzelfall, er taugt aber nicht, Volksabstimmungen auch auf Bundesebene in Frage zu stellen.

    Die Meinungsbeeinflussung durch (Leit-)Medien ist allerdings ein kritischer Punkt. Sie findet allerdings nicht nur bei Volksabstimmungen statt, sondern ständig.
     
  10. Gag Halfrunt

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Bei Umfragen im Bereich Meinungsforschung ist es üblich, dass man einen Sachverhalt mit mindestens zwei Fragen behandelt, von denen eine umgekehrt gestellt ist. Also wenn man bei der ersten mit "Ja" geantwortet hat, dann muss man bei der zweiten mit "Nein" antworten, wenn man es verstanden hat.

    Auf diese Weise kann man die Fehler rausrechnen, insbesondere bei Fragen, die man mit einer Bewertung in Form von Punkten oder Noten beantwortet.

    Vielleicht sollte man das auch bei den Wahlen machen. ;)