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Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 13. Juni 2013.

  1. Dirk68

    Dirk68 Guest

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Behauptet auch niemand! Aber wer Volksbefragungen - unter Nennung der üblichen Gründe - prinzipiell ablehnt, der macht es sich imho viel zu leicht. Man kann sich nicht einerseits über die zunehmende Politikverdrossenheit bzw. Gleichgültigkeit der Bürger beklagen, wenn man diese andererseits prinzipiell von allen wichtigen Fragen auschließt. Das passt nicht zusammen. Der Staat, der den mündigen Bürger will, der muss diesen auch miteinbeziehen! Bliebe die Frage, ob dieser unser Staat das überhaupt möchte...
     
  2. emtewe

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Möglicherweise. Aber schau mal nach Irland, ich meine mich zu erinnern dass dort mal ein kontroverses Thema zur Abstimmung stand (ich glaube es ging um Abtreibung) und dann hat eine religiös motivierte Gruppe zwei Wochen vor der Abstimmung eine Kampagne in Zeitungen, im Fernsehen und im Internet losgetreten, und hat die Stimmung mal kurz komplett gewendet.
    Wie willst du dich dagegen wehren?

    Wie Gag schon sagte, wenn über Todesstrafe abgestimmt wird, kannst du wunderbar eine emotional geprägte Kampagne führen, die dir mit Sicherheit ein Ergebnis für die Todesstrafe bringt.
    Du kannst aber auch nüchterne Fakten in den Vodergrund stellen, die du mit Statistiken über zu unrecht Hingerichtete in den USA bringst, unter dem Hinweis der Unumkehrbarkeit des Urteils, und dann ist die Mehrheit dagegen.

    Aber wer entscheidet, welche Kampagne gestartet wird? :(
     
  3. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Entspricht auch nicht der Wahrheit. Du hast die Volksbefragung in Form von Bundes- oder Landtagswahlen übersehen. Da stimmt der Wähler nur nicht über eine Detailfrage, sondern gleich über ein Bündel von wichtigen Fragen ab, zu denen Antwortmöglichkeiten in den Parteiprogrammen angeboten werden.

    Ich denke, das ist ein gar nicht mal schlechter Kompromiss. Mit jeder Detailentscheidung kann sich nicht einmal ein einzelner Abgeordneter befassen, wie soll da ein Bürger eine sinnvolle Entscheidung treffen können? Und wenn man sich eben nur auf ein paar wirklich relevante Grundsatzentscheidungen beschränken will, dann wird das mit den Wahlen bereits bedient.

    So betrachtet frage ich mich allerdings auch, ob Volksbefragungen nicht vielleicht doch primär von denjenigen gefordert werden, welche bei der letzten demokratischen Abstimmung unterlegen sind, und die sich von einer kurzzeitigen Stimmungsmache erhoffen, sich doch noch gegen die Mehrheit durchsetzen zu können...
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Darüber muss dann selbstverständlich basisdemokratisch abgestimmt werden!
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Bei den Geschworenengerichten in den USA werden die betreffenden Personen sehr sorgfältig ausgewählt. Des weiteren werden sie während der Prozessdauer bis zu einem gewissen Grad von der Öffentlichkeit abgeschirmt, damit sie nicht beeinflusst werden.

    Die Informationen zur Entscheidungsfindung erhalten sie ausschließlich vom Gericht bzw. aus der Verhandlung. So ist sichergestellt, dass jeder Geschworene über denselben Kenntnisstand verfügt.

    Auf diese Weise versucht man, ein einigermaßen objektives Urteil zu erlangen.

    Es sollte einleuchten, dass so etwas bei einem Plebiszit nicht möglich ist, daher ist auch eine objektive Entscheidungsfindung durch das Volk nicht möglich.
     
  6. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    emtewe bezog sich doch auf "Todesstrafe" als (zulässiges) Strafmaß überhaupt und nicht auf die Urteilsfindung in einem bestimmten Fall?:confused:
     
  7. h2d

    h2d Guest

    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Ja, hast du, vielleicht aber auch nur nicht richtig verstanden.

    Ich weiß nicht ob es noch Sinn macht deine Fragen zu diesem Thema zu beantworten, wenn du wissenschaftlich anerkannte Untersuchungen die auf Medienwissenschaft, Soziologie und Psychologie basieren als Verschwörungstheorie diffamierst. Ich weiß auch nicht ob es noch Sinn macht, dir eine Lösung anzubieten die aus Erkenntnissen dieser Wissenschaften resultieren. Eine Lösung ergäbe sich nämlich aus der elementaren Forderung nach größerer Distanz in der Berichterstattung. Die weiteren Forderungen in der Berichterstattung nach „kritisch, unabhängig, objektiv, umfassend“ sind der ersten Forderung unterzuordnen. Deine Frage bezüglich S21 wäre damit implizit beantwortet. Aber macht das jetzt noch Sinn, bei deiner o.g. Ansicht ?
     
  8. Gag Halfrunt

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Ich wollte damit nur zeigen, welcher Aufwand betrieben wird, um bei einer Abstimmung ein objektives Urteil zu erlangen.

    Geht doch darum, wie sich die Abstimmenden durch Kampagnen Dritter beeinflussen lassen. Spielt da doch keine Rolle, ob da über ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil abgestimmt wird.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Du hast anscheinend meine Frage nicht verstanden. Ich wollte nicht wissen, wie man minimieren kann, dass Medien beeinflusst werden.

    Ich wollte wissen, wie du es dir vorstellst, dass die stimmberechtigte Öffentlichkeit objektiv über alle relevanten Aspekte informiert wird, die sie für die Abstimmung benötigt. Soll das die Presse machen? Soll das die Regierung machen?
    Wer stellt sicher, dass es sich tatsächlich um objektive Informationen handelt? Wer stellt sicher, dass die Informationen auch tatsächlich ausgewogen sind? Wer stellt sicher, dass die Abstimmenden diese Informationen auch alle erhalten und verstanden haben?

    Darum geht es mir, nicht um deine "wissenschaftliche Arbeit". Das Problem setzt doch schon viel früher an als bei irgendwelchen verschwörerischen Elite-Vereinen bei großen Tageszeitungen.

    Wie willst du das sicherstellen? Wie ich schon schrieb, unterliegen alle deutschen Presseorgane genau diesem Anspruch – und das schon seit Jahren.

    Nein, auch diese Frage ist damit nicht beantwortet.
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Grundgesetzänderung Art. 79 GG und Volksentscheid trotz "Wahlen und Abstimmungen"

    Dennoch weiß man heute, dass alleine zwischen 1989 und 2012 rund 2000 Menschen fälschlicherweise hingerichtet wurden. (quelle) Und das sind nur die belegten Fälle, die Dunkelziffer wird deutlich höher sein.
    Wenn in rund 20 Jahren 2000 Leute getötet wurden die unschuldig waren, dann sind das rund 100 pro Jahr, also alle drei Tage einer...