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Große Koalition für Abschaffung der Störerhaftung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Mai 2016.

  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Wieso.
    Weil sonst der Cafe plötzlich nicht mehr 1,20 Kostet sondern nur 0,01.
    Die Hacker haben dann auch noch nebenbei mal die Bilanzen geklaut.

    Es ist wichtig das die Netzwerke getrennt sind.
    Wenn man ein solchen Dienst anbieten möchte muss man halt Vorkehrungen treffen.
    Das ist in jeden Bereich zu empfehlen.
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Warum so kompliziert?
    Wenn du z.B eine Fritte 7490 hast, aktivierst du bei Bedarf den Gastzugang. Der ist getrennt vom "normalen" WLAN was du selbst nutzen tust.
    Der ist einstellbar, bishin dass man den Gästen eine max. "Surfdauer" geben kann. Und einiges mehr.
    Ich hoffe aus dem Screenshot ist das erkennbar.
    [​IMG]
     
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  3. Martyn

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    Weil das dazu führt das es in Zukunft hoffentlich auch in Deutschland mehr freie WLAN Netze gibt.

    Aber nur an stark frequentierten Plätzen. Wo sie aber eigentlich garnicht so drigend notwendig sind, weil man dort notfalls auch über UMTS und LTE online gehen kann. Kostet zwar Datenvolumen, aber fürs nötigste reicht auch das.

    Wirklich dringend notwendig finde ich z.B. Hotspots im ländlichen Raum bei Sportvereinen, Freibädern, Gasthäusern ... wo die Mobilfunknetze oft nur GSM bieten oder garnicht vorhanden sind.

    Einfach ein zweiter WLAN Router mit Firewall hinter den normalen DSL Router reicht völlig.
     
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  4. FilmFan

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    Wie bereits von Holladriho geschrieben reicht z. B. auch nur eine einzige Fritz!Box, da diese ein eigenständiges Gast-(W)LAN ermöglicht.
     
  5. kjz1

    kjz1 Gold Member

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  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Dann könnte ich mich ja unter meinem Gastzugang einwählen. ;)
     
  7. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    Da ist es wieder das Schlupfloch.. Zwar kaum gebräuchlich für die Anwälte aber trotzdem jede Menge Ärger... Deswegen gibt es von mir kein offenes WLAN..
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Wenn Du privat einen Gastzugang einrichtest, dann wird das selbstverständlich Deinem Volumen zugerechnet. Das interessiert Deinen Provider nämlich nicht die Bohne, er kann das ja auch weder verhindern noch irgendwie kontrollieren.

    Nur wenn der Provider bei Dir einen Gastzugang einrichtet (Telekom, VF/KDG), wozu Du ein spezielles Modem bekommst, dann kann dieser überhaupt zwischen den Daten von Dir und dem Gastzugang unterscheiden. I. d. R. sind diese Gastzugänge aber beschränkt (bei der Telekom benötigst Du Zugangsdaten, die bei Deinem Modem dann vermutlich nicht funktionieren) und ansonsten sind die Anschlüsse auch langsamer und/oder zeitlich limitiert.
     
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  9. FilmFan

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    Warum sollte auch eine Privatperson ein offenes WLAN bereitstellen? Der Datenverkehr geht schließlich von seiner eigenen verfügbaren Bandbreite ab. Sinnvoll ist so etwas nur für den eigenen häuslichen Besuch oder eben geschäftlich für die eigenen Kunden.
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    Wenn man einen vernünftigen WLAN Router verwendet kann man da durchaus die maximale Bandbreite begrenzen, so das einem die WLAN Gäste nicht unbegrenzt ausbremsen können. Wenn man z.B. einen VDSL25 Anschluss hat und dem WLAN Router maximal 4 MBit/s Downstream und 384 KBit/s Upstream einräumt, dann tut einem das nicht weh. Zumal jetzt an einer einen kleinen Dorfplatz oder Bushaltestelle nur nur gelegentlich ein paar WLAN Gäste vorbeikommen. Sachen wie Portsperren etc. geht natürlich auch.

    Selber hat man natürlich nichts wenn man anderen Leuten einen offenen WLAN Hotspot bereitstellt ... aber man muss daran denken das man woanders dann selber der Gast ist der sich freut wenn er eine kostenlose, vernünftige Internetverbindung hat. Ist eben ein Geben und Nehmen.