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Gottschalk: "Das klassische Fernsehen hat keine Zukunft"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. September 2019.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ähmm... Die Landesmedienanstalten sind gar nicht für die ÖR zuständig; für die ÖR sind die Landesrundfunkanstalten zuständig.
    Hat mit den ÖR also direkt nichts zu tun sondern mit dem geltenden Rundfunkrecht welches sowohl für die ÖR als auch für private Anbieter gilt.

    Und eine Rundfunklizenz benötigt nur jemand der Live-Inhalte verbreitet u. die Anzahl der Zuschauer beim Livestream nicht auf 500 begrenzt.

    Leute welche reine vorproduzierte Inhalte zum Abruf bereitstellen fallen überhaupt nicht unter das deutsche Rundfunkrecht.

    Ich kann mir denken dass es darum geht dass Youtuber welche in ihren Videos zu Straftaten aufrufen oder verfassungswidrige politische Propaganda verbreiten leichter juristisch verfolgt werden können.


    Zum eigentlichen Thema möchte ich beitragen:
    Für bestimmte Inhalte halte ich den klassischen Broadcast weiterhin für sinnvoll, betrifft v.a. Liveinhalte mit einer hohen Anzahl an Zuschauern.
    Extrembeispiel:
    Die Übertragung von WM-Veranstaltungen mit Beteiligung von deutschen Sportlern oder Mannschaften wäre als Streaming per IP-Unicast von der Kapazität der Datennetze gar nicht für alle Zuschauer zu stemmen.
    Aber selbst wenn es ginge wäre die Art der Verbreitung extrem ineffizient.

    Andererseits sehe ich keine große Daseinsberechtigung für TV-Sender welche 24/7 ausschliesslich "Konservenware" verbreiten.

    Ich denke dass zukünftig eine ganze Menge an TV-Programmen wegfallen werden welche keine Liveinhalte im Programmangebot haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. September 2019
    Pedigi gefällt das.
  2. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Aber selbst wenn... man betreibt einen Kanal auf der Plattform der YouTube, LLC mit Sitz in San Bruno, Kalifornien. Jeder kann von jedem Punkt dieser Erde (Zensur mal außen vor) die Livestreams dieses Kanals sehen.
    Lediglich aus dem simplen Grund, dass die Meldeadresse des Kanalbetreibers sich innerhalb dieses schrebergartengroßen Fleckchens Bundesrepublik Deutschland befindet, muss für diesen bestimmten Kanal auf der kalifornischen Plattform eine Rundfunklizenz (allein das Wort klingt schon so nach Gartenzwerg, Jägerzaun und raumübergreifendes Großgrün) beantragt werden?
     
  3. John22

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    Deutsche Spielfilme sind bei mir fast immer tabu, weil die Schauspieler dort nicht mehr verständlich für meine Ohren sprechen können. Das hatte ich schon öfters hier im Forum kritisiert. Der genannte Schauspieler gehört dazu.

    Welche neuen Bond-Filme liefen denn in den letzten 10 Jahren als Premiere beim ZDF bevor diese bei Sky oder Amazon Prime liefen? Ich muss dazu schreiben das ich kein Bond-Fan bin und mir durchaus ein Film mal durchrutschen kann.
     
    Cumulonimbus gefällt das.
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das spielt keine Rolle. Es geht schlicht und einfach darum dass aus rechtlicher Sicht der für die Inhalte Verantwortliche bekannt sein muss.
    Und für Youtuber mit deutscher Staatsbürgerschaft gilt deutsches Recht.

    In welchen Land der Betreiber des Verbreitungsplattform ansässig ist interessiert in diesem Zusammenhang aus rechtlicher Sicht nicht. Dieser stellt schliesslich die Inhalte nicht online, sondern derjenige der die Videos produziert hat tut dies.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. September 2019
  5. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Also mit anderen Worten, sollte ich einen YT-Kanal mit Livestreams planen, werde ich hierfür am besten eine estnische e-Residency beantragen und den Kanal über ein dafür gegründetes estnisches Unternehmen laufen lassen.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Möchtest du auf dieses hypothetische Szenario ernsthaft eine Antwort von mir haben? :rolleyes:

    Auf der sicheren Seite bist du auf jeden Fall wenn du die Inhalte in estnischer Sprache verbreitest. :sneaky:
     
  7. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Dann lass die Estland-Idee weg und lass mich für jeden Stream die paar Kilometer über die Grenze ins Elsass fahren und in Englisch über die NFL philosophieren.
    Bin ich immer noch in den Zäunen der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz?
     
  8. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Vielleicht habe ich gerade ein Brett vorm Kopf aber....
    hatte @TV_WW nicht gesagt, das man nur für "Live-Inhalte/-streaming" eine Rundfunklizenz braucht? Also wenn du über die NFL live philosophierst, kann das sein (ich bezog mich jetzt nur auf TV_WW's Beitrag). Und wenn du das Video aufzeichnest wo du philosophierst und es dann online stellst? Das wäre ja nicht live...(in meinen Augen).

    Oder ich habs einfach nicht begriffen.......;)
     
  9. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Wenn ich von daheim live streame brauch ich eine Rundfunklizenz. Deutscher Standort, deutsche Meldeadresse, in den Fängen des Rundfunkstaatsvertrags.
    Nur, ab wann wird es absurd, dies mir gegenüber zu verlangen?
    Streamingstandort außerhalb der Bundesrepublik? Durch Sprache, bzw. Thema eindeutig nicht (explizit) an ein deutsches Publikum?
    Wie ist es mit dem Stream einer estnischen juristischen Person von deutschem Boden aus?

    Das ganze erscheint mir stark aus der Zeit gefallen. Zumindest aber erdacht von Leuten, die sich nicht ausmalen können/konnten, dass man mit deutscher Meldeadresse regelmäßig Streams aus Neuseeland, Equador oder Georgien für ein Publikum aus überall betreiben kann.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ob das deutsche Rundfunkrecht für dich gilt ist an insgesamt drei Bedingungen geknüpft.
    1. Du musste Inhalte live verbreiten
    2. Du musst min. 500 Zuschauer in Deutschland haben
    3. Die Inhalte müssen von dir selber oder in deinem Auftrag produziert werden. Bedeutet: Du bestimmst über die Inhalte.
    – In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen dass du Inhalte in deutscher Sprache erstellst. –
    Andererseits bist du natürlich auch verantwortlich wenn du Inhalte von anderen Leuten verbreitest, denn du benötigst deren Zustimmung dass du deren Inhalte verbreiten darfst. (Für ganz kurze Video-Memes kann es Ausnahmen geben.)

    Spielt keine Rolle.

    Das ist ein Kriterium welches gegen die Zuständigkeit des deutschen Rechts spricht.

    Ich denke dass es hauptsächlich an der Sprache festgemacht wird. Sind die Inhalte in estnischer Sprache verfasst – u. ohne deutsche Untertitel – dann fallen diese nicht unter das deutsche Rundfunkrecht.