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GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von mrgg1977, 26. Oktober 2006.

  1. Creep

    Creep Guest

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Ich würde nach dem Erstkontakt von allen telephonischen Klärungsversuchen die Finger lassen. Es kommt nichts dabei heraus, kostet Zeit und Geld, und Du hast nichts in der Hand. Nur schriftliche Aussagen bringen Dich letzendlich weiter. Und wenn es der Beleg ist, daß Du Deinen Schaden schriftlich angemeldet hast und nichts passiert ist.
     
  2. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Volle Zustimmung! Telefonisch kostet Zeit und Geld und bringt nichts.
     
  3. z/OS

    z/OS Platin Member

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Schliesse mich auch an. Ich mache sowas gerne per email und bitte dann um umgehende Bestätigung des Eingangs der mail "um für beide Seiten weitere Kosten zu vermeiden".
    Gruß
    Thomas
     
  4. mrgg1977

    mrgg1977 Silber Member

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Nachdem ich bereits vor ca 2-3 Wochen eine böse Vorahnung hatte, habe ich damals bereits eine E-Mail an GLS geschickt. Leider bietet GLS nur ein Kontaktformular an, in dem es keinen speziellen Punkt für Kritik o.ä. gibt.
    Auf meine E-Mail habe ich allerdings bis jetzt keine Antwort erhalten. Soviel auch zum Thema Kundenfreundlichkeit bei GLS :-(
     
  5. wolf

    wolf Gold Member

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Da kommt doch eins zum anderen. Wenn der Fahrer die Übernahme nicht quittiert hat dann ist doch der Fahrer der schuldige. Der arbeitet doch bei GLS. Allso ist doch GLS für dich der Ansprechpartner und GLS muss dann den Rest mit ihrem Fahrer klären.
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Naja, dort steht:

    ausladen, einlagern, sichern oder zurückbefördern, ohne gegenüber dem Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden

    Was auch immer "einlagern" (Lagerort: Das heimische Wohnzimmer:D ) oder "sichern" (ich sichere mir ein Gerät:D ) heißt. ;)

    Donn
     
  7. z/OS

    z/OS Platin Member

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Dann aber ganz zügig per Einschreiben/Rückschein.
    Gruß
    Thomas
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Und was ist daran so schwer zu verstehen? Steht dort irgendwo, dass die zu befördernde Ware in das Eigentum der GLS übergeht?

    Mit "ausladen, einlagern, sichern oder zurückbefördern" ist gemeint, dass die Beförderung der Ware verweigert und diese dann aufbewahrt bzw. zurückgeschickt wird.

    Der Schadensersatz wiederum bezieht sich auf die abgewiesene Beförderung. Schließlich hat der Kunde 1. Geld für die Beförderung bezahlt und könnte unter Umständen 2. einen Vermögensnachteil durch die nicht erfolgte Beförderung erfahren, wenn z.B. eine Ware nicht termingerecht beim Empfänger engekommen ist.

    Dass die Ware selber einbehalten, entsorgt oder bei eBay versteigert wird, steht dort nicht.

    Gag

    PS: Ich bin nach wie vor immer wieder verblüfft, wie schwer es zu sein scheint, einen einfachen Text zu verstehen.
     
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Und ich bin immer wieder davon verblüfft, dass es manchen Leuten trotz Setzen von Smilies in intensivster Form nicht gelingt, Ironie und Witz zu erkennen. :rolleyes:

    Donn
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: GLS verweigert Schadensersatz nach Verlust des Paketes

    Marcel wird sich bestimmt krümmen vor Lachen... :rolleyes: