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Gibt die Regierung nach? Türkei fordert Strafe für Böhmermann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. April 2016.

  1. Mangels

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    Ich stimme dir da zu, trotzdem in einer "westlich liberalen Welt" (um deine Formulierung zu gebrauchen) hat zumindest die Privatperson Erdogan das Recht zu klagen. Was er sonst daheim noch so tut, das darf dieses Recht auf Klage nicht beschneiden.
    Das muss nicht gefallen, ist aber Teil unseres Systems (auch wenn es eher merkwürdig ist, dass jemand, der Persönlichkeitsrechte und Freiheit mit Füßen tritt, gerade diese für sich zu beanspruchen scheint.)
     
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Erdogan geht es doch überhaupt nicht um Böhmermann. Das ganze ist eine reine Machtdemonstration von Erdogan. Das ist doch hier mehr als offensichtlich. Seit dem Türkei-Deal hat Erdogan durch Merkel einen höheren Status in der Welt erreicht, nun ist es halt an der Zeit diese Macht auszuüben um seinen Volk in der Türkei zu zeigen, wie mächtig er doch auch außerhalb der Türkei ist. Böhmermann soll hier nur zum Bauernopfer gemacht werden.

    Wer in diesem Forum glaubt denn ernsthaft, dass Erdogan ohne diesen Türkei-Deal irgendwas unternommen hätte? Das wäre dort niemals zum Thema gemacht worden.
     
    rolaf gefällt das.
  3. Mangels

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    Natürlich ist es das. Aber das ändert nichts. Wenn er Klage einreicht, dann darf er das. Was die tieferliegenden Gründe sind, hat formell erst einmal nicht zu interessieren.
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    Seine Macht lässt sich brechen: Bündnis mit Russland und kein EU-Betritt, fertig. Da soll er mal sehen was er von seiner Machtdemonstration hat. Zugeständnisse zu machen und Zahlungen zu leisten, war das Dümmste, was die EU und die Bundesrepublik überhaupt machen konnten. Hinten rum wird nämlich doch weiter mit dem Gesocks der IS gehandelt was das Zeug hält. Als ob die paar Scheine von Mutti Merkel da was dran ändern würden.
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Erdogan, klagt aber nicht als Privatperson, sondern beruft sich (oder besser seine Anwälte) auf § 103 STGO. Und der gilt eben nicht für "Normalsterbliche". Oder was meinst warum sich A. Merkel und fast der gesamte deutsche Staatsapparat in die "Böhmermann-Affäre" eingeschaltet haben?
     
  6. Mangels

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    Naja, den Teufel mit Beelzebub austreiben ist nicht unbedingt der Stein der Weisen.
     
  7. Mangels

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    Erdogan hat aber auch als Privatperson geklagt. Da hat er wohl eher Aussicht auf Verfahrensaufnahme, als wenn er als türkischer Staatspräsident bezgl. § 103 STGO klagt.
    Soviel ich weiß kann der Paragraph nur dann herangezogen werden, wenn sich das Staatsoberhaupt zur Zeit der Beleidigung gegen ihn in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat. (daher umgangssprachlich auch Schah-Gesetz)
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    Warum nicht? Wenn die da drüben nicht spuren, bleibt fast gar nicht viel mehr übrig. Oder soll man den Türken noch mehr in den Hintern kriechen?
     
  9. Mangels

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    Ich will das hier nicht zu weit in die Breite ziehen und eine globale Diskussion daraus machen, aber was Menschenrechte, Umgang mit Opposition und Minderheiten angeht, geben sich der neue russische Zar und der neue türkische Sultan nun wirklich nicht viel. Oder glaubst du ernsthaft Putin hätte sich eine solche "Satire" gefallen lassen?
     
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    Nur dumm, dass es gerade eben nicht um Putin geht. Der hätte auch andere Mittel außer zu klagen und davon ganz sicher auch Gebrauch gemacht. Außerdem lässt er sich auch nicht erst fürtlich bezahlen und klagt dann wegen so einer Pillepalle.

    Denn es ist schon komisch, dass man in der Türkei das Gedicht versteht, aber nicht die vollständige Handlung. Immerhin ist der Beitrag fast 8 Minuten lang, das Gedicht macht nur einen Teil davon aus. Von daher gäbe es nur eins: Klage abgewiesen, Punkt.