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GEZ und IPTV

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von grummelzack, 9. März 2009.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: GEZ und IPTV

    Es ist mal wieder entzückend wie erfinderisch Leute angeben vorzugehen um sich Fernsehen/Rundfunk auf Kosten anderer zu erschleichen.

    Aber das kennen wir ja hier und wurde X-Mal durchgekaut.

    Was mich betrifft habe ich solchen Akrobaten-Tricks nicht nötig.
    Ich zahle GEZ und genieße 21 TV und über 60 Radioprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ganz nebenbei profitiert auch der Konsument der privaten Stationen davon das ein bißchen Restverantwortung auch dort herrscht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. März 2009
  2. Der Gelehrte

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    AW: GEZ und IPTV

    Wo macht denn das jemand?

    Wie kann man sich denn Fernsehen mit Geräten erschleichen, die für den Empfang von TV Sendungen unbrauchbar gemacht wurden und dieses Unbrauchbarmachen auch von der GEZ bestätigt wurde?
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: GEZ und IPTV

    Doch, kannst Du auf der GEZ Seite nachlesen!

    Wenn Du keinen Kabelanschluss hast wäre es eh irrelevant ob da ein Tuner eingebaut ist oder nicht. Empfangen kann man mit einem Receiver. Nur wenn auch noch der Scart anschluss defekt wäre (und alle anderen Eingänge) dann wäre der TV unbrauchbar zum TV schauen, aber dann könntest Du ihn überhaupt nicht mehr nutzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. März 2009
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: GEZ und IPTV

    Wozu dieser angebliche Aufwand? Nutzt Du keinen Rundfunk/TV?
     
  5. Gag Halfrunt

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    AW: GEZ und IPTV

    Schon in Ordnung. Du bist ein "Gelehrter", also demnach über jede Kritik erhaben. Da du ja alles weißt und im Besitz der absoluten Wahrheit bist, erübrigt sich dann jede weitere Diskussion.

    Ansonsten verweise ich gerne auf die FAQ der GEZ:

    Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?

    Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
    Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
    Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

    Gebührenpflicht
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. März 2009
  6. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: GEZ und IPTV

    Ich wiederhole.

    Ich habe mir das oben angeführte Procedere mit der ortsansässigen Fahrschule gerade eben noch einmal von der GEZ bestätigen lassen.

    Die Fahrschule hält keine sonstigen Geräte zum Empfang bereit, auch keine Autoradios, damit ist sie von der GEZ Gebühr befreit. Diese Befreiung wurde auch von der GEZ bestätigt.

    Somit habe ich Recht und nicht du.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: GEZ und IPTV

    Dann hat Dir die GEZ eine falsche Auskunft gegeben!
    Wenn Du das Netzteil ausbaust, dann brauchst Du keine GEZ zahlen.
    Ein Tuner ist zum Empfang ja nicht erforderlich.
     
  8. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: GEZ und IPTV

    Ich würde es mal mit lesen versuchen, worum es überhaupt geht.

    Nämlich um die generelle Frage, ob ein zum Empfang unbrauchbar gemachtes Gerät gebührenpflichtig ist.

    Diese Frage wurde durch die GEZ Kundenhotline klar verneint.
     
  9. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: GEZ und IPTV

    Ganz bestimmt.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die Frage ist wie Du das gemacht hast, den Tuner zu entfernen reicht eben nicht! Sie FAQ der GEZ was Gag oben schon gepostet hat.