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GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von John_Galt, 9. Februar 2007.

  1. Michael Hauser

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Da gebe ich Dir vollkommen Recht!;) . Die Wischi-Waschi Kompetenz der GEZ
    macht einen etwas unseriösen Eindruck.
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Für Handys besteht übrigens eine Gebührenpflicht, nur mann muss es nicht extra bezahlen wenn man bereits etwas anders angemeldet hat.

    So, das soll es gewesen sein![/quote]


    Nein, ist nicht wahr. Für Handys besteht nur dann eine Gebührenpflicht, wenn man damit ins Internet kommt. Für Billig-Prepaid-Handys ,die das nicht können, trifft dies nicht zu. Übrigens gilt das gleiche für PCs. Insofern man bereits einen Fernseher angemeldet hat, gelten diese als Zweitgeräte.
    Diese Regelung ist auch voll und ganz richtig.
     
  3. Michael Hauser

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Zu 1. und 2.: aber nur wenn sie zwei unterschiedliche Firmen haben.
    Sie zahlen ja auch unterschiedliche Beiträge für ihre sonstigen Abgaben.
    Ansonsten herrscht gemeinsame Veranlagung, und es wäre eine Firma,
    für die nur einmal die Gebühren anfallen!
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Dann bist du in einem "sozialstaat" aber falsch. Hier muss man vieles bezahlen auch wenn man es nie nutzt.

    Außerdem würde zum xten mal der sinn des ÖRR kaputt gehen wenn jeder frei wählen könnte ob er bezahlen möchte.
    Nur scheint ihr das irgendwie immer zu ignorieren.
    Wenn sie nur EIN Radio haben zahlen sie auch nur EINMAL.
    Es zahlt nämlich hier NICHT der Nutzer der radios sondern der Besitzer des Autos.
    Das heißt ist das auto auf den ehemann angemeldet zahlt auch nur ER für das Radio und nicht seine frau.

    Aber das die zwei Geräte regelung verbessert gehört bestreitet hier sicherlich niemand.

    Premiere verlangt für 2. abos auch die volle Gebühr...

    Wollen die frau und der mann gleichzeitig premiere gucken. die frau gutelaunetv der mann fußball sind 2 abos fällig. außer man rutscht in die illegalität und nutzt cardsharing.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Mai 2008
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Handys sind auch dann gebührenpflichtig wenn sie ein eingebautes UKW Radio besitzen. Und das haben oft auch schon die "billigen prepaid handys".
     
  6. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Letzteren würde ich dann eher T-Home empfehlen. Hier braucht man nämlich nur einmal für das Abo zahlen, auch wenn man am anderen Receiver ein andereres Premiere Programm guckt, und 2. Smartcard braucht es keine, es braucht bei T-Home nämlich gar keine Smartcard, auch für die anderen PayTVs nicht. Einfach Zweitreceiver am Router anschliessen...
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Das bringt jemanden ohne internet, telekomanschluß oder mit dsl light auch nichts...

    Außerdem ging es hier um Premiere. Premiere vermarktet sich bei t-home nicht selbst.
    Das man bei t-home keine smartcards braucht ist nebensächlich. Ändert nichts an der aussage ;).
     
  8. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Off Topic labern hier viele ab und zu, auch Du kannst Dich davon nicht freisprechen. Und doch, das ändert was an der Aussage. Deine Aussage war,
    das das Zweitabo bei Premiere doppelt Geld kostet. Da habe ich eingeflochten, man könnte sich ja alternativ T-Home nehmen, da entfällt das Problem. Jemandem mit Sat und Kabel kommt aber Zweitabo teuer, weil kostet zweimal Premiere.

    Aber abgesehen davon, das IPTV noch nicht überall ausgebaut ist, so gilt dieses auch für Kabel (nicht überall ausgebaut) und für Sat (keine Schüssel möglich bzw. nur mit Schwierigkeiten möglich), auch nicht unbegrenzt.
    Nicht jeder hat das Glück aus allen Empfangsarten zu wählen, das ist klar.
    Aber grundsätzlich spart man bei T-Home für den Zweitreceiver das Zweitabo. Grundsätzlich überlegenswert bei Eigenheimbesitzern, die dank
    WLAN-Bridge im anderen Stockwerk einen Zweitreceiver anschaffen wollen,
    und dann hier auch unterschiedliches Premiere ohne Zweitabo...

    Das muss doch mal erwähnt werden dürfen, oder?

    Anstatt dieses Gezänke über die Rundfunkgebühren. Du wirst die GEZ-Hasser sowieso nicht therapieren können. Du hast grundsätzlich Unrecht, und die Recht, das war schon immer so!
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Richtig ich schrieb BEI Premiere. Was hat nun dann t-home hier verloren?

    T-Home ist nicht premiere...
    Für eigenheimbesitzer empfehle ich IMMER eine sat schüssel...
    Wenn es was an der aussage ändern würde sicherlich.
    Da er aber PREMIERE erwähnte und nicht T-Home ändert sich an der aussage nichts...

    Wäre im Grunde so als würde man in einer diskussion über Versicherung y. Die aussagen kritisieren mit "bei versicherung z ist der zweitwagen kostenlos" kommen.

    Ich denke du hast es verstanden.
    Und nun wieder zurück zur GEZ. Wo bleibt eigentlich Herr J.?
     
  10. Kanzler1

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    So sieht es mit dreifachen Rundfungebühr aus.
    Wie in meinem geschilderten Fall, also 3x.
    1x Privat, 2x dienstlich
    Von wegen nur einmal zahlen, schön wärs.

    Selbst wenn Sie ein Fahrzeug nur teilweise geschäftlich nutzen, sind Rundfunkgebühren fällig. So das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kürzlich im Fall eines freiberuflich tätigen Steuerberaters. Dieser hatte seinen Pkw auch für Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen oder zu Mandantenbesuchen genutzt. Da das der Gewinnerzielung diene, muss er für das Autoradio zahlen (Az. 7 A 10913/07.OVG).

    Die Möglichkeit der Befreiung für Zweitgeräte gilt nur für Kfz, die ausschließlich privat genutzt werden. Dagegen führt jede Nutzung im Rahmen der Berufstätigkeit dazu, dass die GEZ Gebühren fordern wird. Egal, ob ein selbstständiger oder ein unselbstständiger Beschäftigter den Wagen fährt.