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GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von John_Galt, 9. Februar 2007.

  1. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Das bedeutet allerdings das sich die Privaten absprechen.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Warum sollten sich ARD und ZDF auch öffentlich bekriegen. Was sie aber leider dennoch tun.
    Die Privaten hingegen sprechen schon in einer Stimme, Stichwort "Verband privater Programmanbieter".
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2007
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Der gesunde Menschenverstand. Von der GEZ bekommt man solche Antworten wie oben geschrieben generell nicht. Das sind "Bürokraten" die halten sich nur an ihre AGBs und da steht nicht nichts drinn das der Kunde zu einer bestimmten Empfangstechnik gezwungen wird.
    In dem Fall das man die Sender wegen umstellung auf DVB-T nichtmehr empfangen kann wird man sich ja selbst entweder nach geeigneter Empfangstechnik umsehen oder eebn den TV entsorgen. Dann hat man auch keine Probleme mehr mit der GEZ. Einen Beleg kann man sich bei der nächsten Abgabestelle für die TV Geräte geben lassen, den akzeptiert die GEZ dann auch.
     
  4. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Die GEZ hat auch die Aussage eines "Kunden" zu akzeptieren, der mit seiner Unterschrift angibt, kein Empfangsgerät bereit zu halten. Da bedarf es keines Abgabenachweises oder sonstiges Dokument.

    Viele vergessen: Die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Privatunternehmen, ein Inkassobetrieb, wenn man so möchte. Sie haben keinerlei rechtliche Handhabung. Trotzdem versuchen es die "Freiberufler" die gerne auf Provisionsbasis arbeiten immer wieder mit Einschüchterungen und Falschaussagen, wie viele Zeugen berichten und man in diversen Artikeln nachlesen kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dezember 2007
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Wenn da aber noch ein TV Gerät rumsteht hat man ein Empfangsgerät, ob man das nutzen kann steht auch einem anderen Blatt. Bezahlen muss man dann trotzdem.
     
  6. NFS

    NFS Institution

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Und selbst wenn nicht, irgendetwas findet sich bestimmt, das unter die GEZ-Definition von "Fernsehgerät" fällt und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist.
     
  7. John_Galt

    John_Galt Gold Member

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Na so einfach ist es aber auch wieder nicht.
     
  8. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Na das haben wir heute schon bei Handy und Internet.

    Hast du ein UMTS fähiges Handy? - Hmmmmm...Probleme!

    Hast Du einen alten Windows 98 PC mit analogem Modem mit einer Verbindung von max. 56 kbps? - Hmmmm...Probleme!

    Fakt ist doch, dass sich a) nicht jeder Internetanschluß für IPTV eignet und auch nicht jeder Rechner von der Hardware und auch von der Software? Wird da irgendwie unterscheiden. Ich habe in den Definitionen von der GEZ nirgends etwas lesen können.

    Was ist nun mit dem alten Windows 98 Rechner und dem analogen Modemanschluß. Ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät? - Ja.
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR

    Vergiss die eingebaute TV Karte nicht die in 99 % der heutigen discounter PCs eingebaut ist ;).
    Oder die vielen Handys mit eingebauten UKW Radio.

    Übrigens kann man auch mit 56k Modem die Internetradios hören.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. März 2008
  10. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: GEZ/Rundfunkgebühren/ÖRR


    Natürlich hat die GEZ die Aussage eines Kunden zu akzeptieren. Unklar ist, wie dieser in der Argumentation beweisen will, das er sich Kabelfernsehen bestellt hat, um dem dortigen Kabelnetzbetreiber den Rücken zu stärken, ebensolches gilt für die Anmeldung des Premiere-Abonnents. Wäre ansonsten nachzuweisen, wie man ohne Geräte diese Möglichkeiten nutzen kann. Andernfalls nötigenfalls sich mit dem Kabelnetzbetreiber oder mit Premiere in Verbindung setzen, ob zur Not wegen Wirtschaftsförderung eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, kann, mit der bewiesen wird, das man ohne Geräte die Kabelgebühren und das Premiereabo finanziert.
    Wenn man schon keine GEZ bezahlt, muss doch wenigstens dem Finanzamt erklärt werden, was man für ein guter Mensch ist, und was man bereit ist gutes zu tun, um Arbeitsplätze zu erhalten!!!:D