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GEZ nachzahlen..???

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von eviltrooper, 30. Oktober 2003.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    Es interessiert die GEZ überhaupt nicht ob du in der Ausbildung bist oder ob du bei deinen Eltern lebst. Sobald du eigenes Einkommen erzielst das einen bestimmten Betrag übersteigt musst du seit diesem Zeitpunkt an zahlen. Selbst wenn du keinen eigenen Fernseher oder auch nur Radio hast wird dir unterstellt dass du ja den deiner Eltern nutzen kannst. Wie hoch jetzt der Betrag ist den du verdienen musst um GEZ zahlen zu müssen weiss ich nicht. Vor vielen Jahren warens mal 1000DM. wahrscheinlich ist das jetzt durch den Euro aber angepasst aber garantiert nicht auf 1000€. Schon eher auf 250

    Gruss Uli
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nein, wenn in seinem Zimmer kein TV steht, braucht er nicht zahlen! Wem der Aparat gehört spielt keine Rolle, nur wo er steht.
    Gruß Gorcon
     
  3. moe99

    moe99 Gold Member

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    GEZ ist nur zu zahlen, wenn ein eigenes
    Fernsehgeraet vorhanden ist.
    Antrag auf Befreiung von der GEZ ist
    sinnvoll bei einem Einkommen bis ca. 430 Euro
    pro Monat ( je nach Bundesland ).
    Die Befreiung gilt nicht rueckwirkend.
     
  4. eviltrooper

    eviltrooper Gold Member

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    entt&aum ich verdien 530euro im monat..

    und mein TV hab ich auch schon länger als ich die Ausbildung mache.. :)

    wie sieht es mit kosten aus die ich nebenbei habe??

    Ich muss jeden Tag 120KM zur arbeit fahren.. wenn ich die spritkosten abziehe dann bleiben von den 530euro nicht mehr viel übrig...

    Kann man die fahrtkosten irgendwie dazu benutzen?? das ich mir die nachzahlung im moment einfach nicht leisten kann?? und will
     
  5. Drachenauge

    Drachenauge Senior Member

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    Meine Links gelesen? 1000 DM ist schon deshalb Quatsch, weil der Sozialhilfesatz regelmässig angepasst wird und die Bemessungsgrenze sich daran festmacht. Geh zu Deinem zuständigen Sozialamt mit sämtlichen Unterlagen, die Ein- und Ausgaben belegen (Miete, Strom, Heizung nicht vergessen) und lass die das Berechnen. Und: Beeil Dich, rückwirkend gibts da eh nix.
     
  6. Bertel

    Bertel Silber Member

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    @eVIL tROOPER: Wenn Du bei den Eltern lebst und ein Einkommen weniger als den örtlichen Sozialhilferegelsatz hast, brauchst Du Deine Geräte NICHT anmelden! Steht auf deren Webseite sowie in deren Mitteilung. D. h. wenn deine Ausbildung erst begonnen hat, mußt Du sowieso erst ab da bezahlen (wenn du vorher nicht verdient hast), und nach allem, was ich weiß, erst, nachdem sie dir draufgekommen sind. Bei einem Bekanntem von mir war das auch so, den wollten sie nachzahlen lassen, dann hat sein Vater dort angerufen und die Dinge 'etwas zurechtgerückt' winken und danach mußte er nur ab da bezahlen.

    @Michael: Die können einem doch die Breitbildglotze nicht pfänden und was andres hinstellen, das gibt's doch nicht!? boah! Ist das wahr??
     
  7. Crack

    Crack Gold Member

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    hmm..ich muss auch 370€ an GEZ zahlen aber davon können sie Träumen wüt ,ich lassevon bekannter ein schöne Rechnung erstellen und dann schicke ich das an GEZ wüt
     
  8. sat-freak

    sat-freak Silber Member

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    ist es eigentlich wahr, dass man den typen von der GEZ gar nicht erst reinlassen braucht? ich meine, selbst wenn man offensichtlich da ist (TV oder sonst was zu hören) und man übern spion sieht dass es einer von der GEZ ist, braucht man die tür net öffnen??
     
  9. Speedy

    Speedy Institution

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    Du must niemanden rein lassen, auser wenn man einen richterlichen Durchsuchungsbefehl hat.

    Selbst wenn die Polizei vor der Tür steht, und den Wisch nicht hat, kannst du abwinken :=)

    Aber lieber GEZ zahlen, als von Hobby Detektiven Belauert werden. breites_
     
  10. Michael

    Michael Platin Member

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    wie es Gerichtsvollzieher nunmal so tun. Fernseher ist ja Pflicht wegen dem Recht auf uneingeschränkte Information. Aber die Rede ist nicht vom Aussehen des Gerätes. Und da es ein 30cm-s/w-Gerät genauso tut wie der 2-Meter-Widescreen, dürfte wohl klar sein, dass dieses Gerät mit einem Kuckuk beklebt wird.

    Tja ... besser mal zahlt sofort winken Oder man bestreitet, jemals ein Gerät gehabt zu haben. Aber dann sollte man die Sat-Antenne nicht unbedingt am eigenen Balkon oder Fenster hängen haben breites_

    Dass der GEZ-Spion nicht in die Wohnung darf, ist amtlich. Aber die Polizei darf den Fernseher bei einem Durchsuchungsbefehl an die GEZ melden! Einen Durchsuchungsbefehl allein bekommt die GEZ aber nicht! Also es wird niemand vor eurer Tür stehen und einen Wisch in der Hand halten, auf dem steht, er dürfe in die Wohnung, um nach Rundfunkgeräten zu schauen. Den Wisch könnt ihr auf der Toilette verwenden breites_
    Aber: Sollte die Polizei wegen eines anderen Vergehens (z.B. BTM) die Wohnung durchsuchen, kann es durchaus sein, dass sie von der GEZ als Zeugen herangezogen werden und nur ein einziger Zeuge reicht aus, euch die GEZ auf jahre rückwirkend aus der Tasche zu ziehen! Inkl. einer Strafanzeige und das kann im schlimmsten Fall mit Knast enden! (wenn man die Strafe nicht zahlt und auch keine freie Arbeit leisten will ... nentn man Ersatzfreiheitsstrafe)

    GEZ ist doch echt was feines, gell? winken
    Hat sonst noch jemand Fragen, warum ich die ARD so hasse? breites_ breites_

    <small>[ 01. November 2003, 20:50: Beitrag editiert von: Michael ]</small>