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GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bta98, 23. August 2007.

  1. DerKomiker

    DerKomiker Guest

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    geht mir bei deinem Geschreibsel genau so.
     
  2. Rally

    Rally Gold Member

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    So ist's richtig. Die GEZ ünterdrückt Meinungen und Kritiken unter Missbrauch der Justiz und ihr watscht euch wegen eurer Schreibweisen/-fehler ab.

    Die würden sich eurer Prioritäten wegen sehr darüber freuen. :rolleyes:
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    Es ist ja verständlich, dass man sich hier auf die recht kuriose Liste der Begriffe stürzt, die die GEZ nicht mehr verwendet sehen will.
    Eines wird dabei übersehen (die GEZ selbst trägt ja dazu bei): Die Abmahnung bezieht sich auch auf andere Punkte. SPIEGEL ONLINE berichtet allerdings noch über einen anderen Punkt, der vielleicht nicht ganz aus den Augen verloren werden sollte:

    "Die von der GEZ abgemahnten Behauptungen "im Sinne einer üblen Nachrede" betreffen vor allem Texte auf Akademie.de, die von angeblichem Fehlverhalten der GEZ berichten. Da ging es darum, wie die GEZ Daten sammelt, Schwarzseher aufspürt und mit An- und Abmeldungen umgeht. Die entsprechenden Passagen der beanstandeten Artikel auf Akademie.de lesen sich in der Tat oft vage und verallgemeinernd. So ist die Rede davon, die GEZ gebe häufig an, bestimmte Schreiben seien nicht eingegangen - eine Tatsachenbehauptung, die nicht weiter belegt wird und so ganz gewiss nicht stimmt. In diesen Punkten ist die GEZ-Abmahnung durchaus nachvollziehbar, so absurd die Begriffs-Übersetzungen wirken mögen. Was zum Beispiel die Punkte zur üblen Nachrede angeht, wollen die Abgemahnten auch die entsprechende Erklärung gegenüber der GEZ anstandslos unterzeichnen."

    Den gesamten SPIEGEL-ONLINE-ARTIKEL gibt es hier:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    Was für ein Unsinn: Eine Abmahnung kann erst einmal jeder verlangen. Da wurde noch keine Justiz und nichts missbraucht, die Gerichte sind da noch nicht einmal eingeschaltet.
     
  5. WalterK

    WalterK Neuling

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    also an abmahnungen verdienen erst einmal anwälte. und das egal wie die sache vor gericht ausgeht. die betreffenden anwälte müssen von der gez - was am lustigsten ist, mit unseren gebühren - bezahlt werden. was mir allein schon die zornesröte ins gesicht treibt.
    die abmahnung kann man zurückweisen. geht die sache vor gericht, hat man aber trouble, anwaltskosten, gerichtskosten, und auch wenn die sache für einen selbst gut ausgeht, entschädigt einen niemand dafür. geht die sache schief, wird es teuer. und darauf spekulieren diese .... na ja.
    ich hatte vor drei jahren einen prozess mit der gez vor einem verwaltungsgericht. ich habe gewonnen. was bedeutete, dass ich bestimmte dinge nicht zahlen musste. aber die vertane zeit und den ärger ersetzt dir niemand.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    Du bist aber leicht zu erregen. Hättest du genau gelesen, wäre die aufgefallen, dass sie Abmahnung von der Rechtsabteilung der GEZ kommt. Die existiert ohnehin.
     
  7. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    Bezahlt werden müssen sie aber und es stellt sich auch die Frage ob man solche Dinge nicht anders regeln kann, ohne überbezahlte Anwälte und unverholene Drohungen.

    Die GEZ hat sich jedenfalls selbst in ein schlechtes Licht gerückt, besser sie hätten die Füße stillgehalten.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    Sicher ist die Begriffsliste einfach sehr ungeschickt. Aber "unverhohlene Drohungen" ist in diesem Zusammenhang eine ebenso unsinnge Formulierung wie das ewig wiederholte Klischee der "überbezahlten Anwälte".
    Das scheint mir in diesem Fall auch so.
     
  9. Mich@

    Mich@ Senior Member

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    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    auf deren Schreiben steht doch Groß "Antwortbogen" drauf
     
  10. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ mahnt Bildungsportal wegen "falscher Wortwahl" ab!

    Die Hetzbeiträge etc. von akademie.de sind wie ich finde nicht gerade passend für eine seriöse Seite ;).
    Man sieht ja was einige User damit machen...

    Aber egal.

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=137643


    Achja eine abmahnung ist noch KEIN Urteil und kann vor Gericht immer noch ohne Probleme angefechtet werden.
    Eine abmahnung ist nur eine zahlungsaufforderung die die rechte des anderen schützen sollen.

    Bevor man über unser Rechtssystem und die Gerichte urteilt sollte man erstmal das Urteil des Gerichts abwarten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. August 2007